…GP, 75) führen hinsichtlich des Begriffs der Unzumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln Folgendes aus: "'Unzumutbar' sind im Vergleich zu einem Kfz jedenfalls mehr als dreimal so lange Fahrzeiten (unter Einschluss von Wartezeiten während der Fahrt bzw. bis zum Arbeitsbeginn) mit den Massebeförderungsmitteln als mit dem eigenen…
…ist, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unmöglich wäre (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1. 6. 2007], § 16 Anm. 81). Die Tochter des Bw. muss einen Arbeitsweg auf sich nehmen, der für viele Einpendler nach Wien nicht ungewöhnlich ist. Auch…
…Fahrt der Zielort weniger als 25 km vom Wohnort entfernt, sodass auch in diesem Fall keine Tagesdiäten anerkannt werden könnten. Hinsichtlich des beantragten "großen" Pendlerpauschales vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass bei einer Fahrtstrecke von über 40 km die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel erst…
…dass einerseits die Unmöglichkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (weil ein solches überhaupt nicht oder nicht zu den entsprechenden Zeiten verkehrt), andererseits die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel den Ansatz des "großen" Pendlerpauschales rechtfertigt. Unzumutbarkeit ist gegeben bei starker Gehbehinderung des Steuerpflichtigen oder wenn für die…
…bezieht sich auf die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge zu langer Wegzeit. Diese Umstände sind einer abstrakten Prüfung zugänglich. Wenn das "große" Pendlerpauschale (nach überwiegender Auffassung) zusteht, wenn kein Auto für den Arbeitsweg verwendet wird, kann es auch bei der theoretischen Nutzbarkeit einer Kombination…
…verkehrt, ist eine Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit nicht gegeben. Zu Punkt 2.: Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels gilt als nicht zumutbar, wenn im konkreten Fall bei der einfachen Wegstrecke im Ausmaß von mehr als 40 Kilometer eine Wegzeit von 2,5 Stunden tatsächlich überschritten wird…
…dass einerseits die Unmöglichkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (weil ein solches überhaupt nicht oder nicht zu den entsprechenden Zeiten verkehrt), andererseits die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel den Ansatz des "großen" Pendlerpauschales rechtfertigt. Unzumutbarkeit ist bei starker Gehbehinderung des Steuerpflichtigen oder wenn für die Hin…
…der Berechnung des Bw. bliebe nach dem Nachtdienst bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel lediglich eine Ruhezeit zu Hause von 7,5 Stunden. Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Berechnung zutrifft. Denn selbst wenn man diesem Vorbringen des Bw. folgt, so fehlt es bei einer angenommenen Unzumutbarkeit…
…2000 (Anmerkung der Berufungsbehörde: Betreffend die Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 1999) sei die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar. Die beantragten Kosten hätten daher keine Berücksichtigung finden können, da nur im Falle der Unzumutbarkeit des Massenbeförderungsmittels Reparaturaufwendungen als Werbungskosten anerkannt werden könnten. In der gegen den…
…die "große" Pendlerpauschale. Nur durch einen pauschalen, typisierenden Tatbestandinhalt der Pendlerpauschale kann der Normzweck einer verwaltungsökonomischen Vollziehung dieser Massensachverhalte erreicht werden. Seitens der Bw wird in der Berufung die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausschließlich damit begründet, dass sie unterschiedliche Arbeitszeiten habe, weil sie ständig…
…Die Unzumutbarkeit kann sich außerdem auch aus einer Behinderung ergeben. Ist die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte solcherart möglich, ist nach den amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (621 BlgNR XVII. GP, 75) die Frage der…
…der Unzumutbarkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, auf Grund des Bestehens einer dauernden starken Gehbehinderung, vorzulegen. Mit Eingabe vom 16. Juli 2007 (Vorhaltsbeantwortung vom 12. Juli 2007) gab der steuerliche Vertreter über Auftrag seines Mandanten bekannt, dass in der…
Zum schließlich noch strittigen Punkt einer Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen langer Anfahrtszeit ist abschließend Folgendes zu sagen: Laut Internet-Routenplaner beträgt die kürzeste einfache Fahrtstrecke mit dem Auto von P zur Arbeitsstätte in S 43 km und führt über A nach Pe nach…
…große" Pendlerpauschale stehe in diesem Fall schon deswegen nicht zu, da tatsächlich öffentliche Verkehrsmittel verwendet werden und daher bei Verwendung eines öffentlichen Verkehrsmittels für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kein zusätzlicher, durch die Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels verursachter Aufwand entstehe (UFS 14. 2…
…km € 2.100 jährlich..." Der Zweck des Pendlerpauschales ist es, Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte -ergänzend zum Verkehrsabsetzbetrag - steuerrechtlich im Wege eines zusätzlichen Pauschalbetrages zu fördern, um den Individualverkehr zu entlasten und die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zu steigern. Das große Pendlerpauschale des …
…dem (Anm. der Rechtsmittelbehörde: unbestimmt gebliebenen) Gesetz sei eine entfernungsunabhängige einheitliche zeitliche Zumutbarkeitsgrenze von 1,5 Stunden zu unterstellen, bei deren Überschreitung generell von Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auszugehen sei, so erweist sich dieser Einwand schon im Hinblick auf den in den Gesetzesmaterialien zum…
…dem (Anm. der Rechtsmittelbehörde: unbestimmt gebliebenen) Gesetz sei eine entfernungsunabhängige einheitliche zeitliche Zumutbarkeitsgrenze von 1,5 Stunden zu unterstellen, bei deren Überschreitung generell von Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auszugehen sei, so erweist sich dieser Einwand schon im Hinblick auf den in den dargestellten Gesetzesmaterialien…
…Erhebungen ergeben, dass die Bw. vom Herbst 1997 bis Sommer 2002, mithin also auch im Berufungszeitraum, an der Universität S als rechtswissenschaftliche Doktoratsstudentin immatrikuliert war und sie dieses Studium auch tatsächlich betrieben hat. Durch die vorliegenden Ermittlungsergebnisse ist gesichert, dass die Bw. das Seminar "Europarecht"…
…2002, Rz 255) gehen von einer Zeitstaffel aus. Danach ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht mehr zumutbar, wenn bei einer Wegstrecke von über 40 Kilometer eine Wegzeit von zweieinhalb Stunden überschritten wird. Während ein Teil der Literatur dem zustimmt (vgl. Zorn in Hofstätter/ Reichel…
…auch der amtlichen Erläuterungen der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel keine Unzumutbarkeit beigemessen werden, denn die Wegzeit bei kombinierter Benützung von PKW und Bahn erreicht für die einfache Strecke nicht einmal 90 Minuten und dauert auch nicht dreimal so lange wie mit dem eigenen PKW. Der Unabhängige…