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108 Treffer1678 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0153-W/05Maßnahmen gemäß § 295 Abs 1 BAO sind unzulässig, wenn der scheinbar zugrundeliegende Feststellungsbescheid nicht wirksam ergangen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2005

…Oktober 2002 und vom 30. September 2003 - zur Einkommensteuer für die Streitjahre 2000, 2001 und 2002 veranlagt worden. Wegen der sogenannten Unwiederholbarkeit (vgl Ritz, BAO2, § 92 Tz 4) bzw des Prinzips "ne bis in idem" darf grundsätzlich nicht noch einmal über die Veranlagungen des Bw…

UFSW RV/0134-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2009

…formell rechtskräftigen Bescheid. Eine Folge der materiellen Rechtskraft ist der Grundsatz des "ne bis in idem". Dieser Grundsatz besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser Grundsatz ist in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert, er gehört aber zu…

UFSW RV/1866-W/07Res iudicata
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2007

…Anträge sind unter anderem dann zurückzuweisen, wenn in ein und derselben Sache die Abgabenbehörde bereits einmal rechtskräftig entschieden hat (Grundsatz "ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung)…

UFSZ3K ZRV/0157-Z3K/09Zurückweisung eines Antrages wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.08.2010

…unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar (Stoll, BAO-Kommentar, 943). Die Verbindlichkeit, die Unwiederholbarkeit, die Unwiderrufbarkeit und Unabänderlichkeit werden unter dem Sammelbegriff "materielle Rechtskraft" zusammengefasst. Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob der Bescheid richtig ist oder nicht (VwGH 19.12.1996, 96/16/0145). Die materielle…

UFSW RV/1622-W/08Zurückweisung eines Antrages wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2008

…bereits einmal rechtskräftig entschieden hat (Grundsatz "ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der…

UFSW RV/0357-W/08Zurückweisung wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…und B. für den Zeitraum 08/2003- 04/2004" mit der Berufungsvorentscheidung vom 23.05.2006 entschieden. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte…

UFSW RV/1842-W/02Zivildienst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2007

…selbst bringt im Schriftsatz von 28. April 1999 (in der Begründung zu Punkt.1) vor, dass "das Schreiben" (der nachfolgend ergangene Bescheid vom 24. März 1999) der Unwiederholbarkeit des Bescheids vom 26. Jänner 1999 entgegenstehe. Dem Antragsbegehren der Bw. (Antrag 2 der Berufung) kann daher…

UFSW RV/1642-W/06Eine Berufung ist zurückzuweisen, wenn in ein und derselben Sache bereits einmal rechtskräftig entschieden worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz, gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 09. 03…

UFSW RV/2231-W/06erstinstanzliche Abweisung eines Antrages auf Einkommensteuerveranlagung für bereits rechtskräftig veranlagte Jahre; Aufhebung (§ 298 Abs 2 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2006

…sondern als unzulässig zurückweisen müssen. Einer erneuten Veranlagung zur Einkommensteuer für - wie hier - bereits rechtskräftig veranlagte Jahre steht nämlich die der materiellen Rechtskraft eines Bescheides immanente Unwiederholbarkeit (Grundsatz des "ne bis in idem") ebenso entgegen wie der Eintritt der formellen Rechtskraft, welche eine Aufrollung des…

UFSI FSRV/0005-I/03Erlassung eines "modifizierten" Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.07.2005

…so entfaltet er die Wirkung, dass die mit ihm erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann; diese Rechtswirkung wird Unwiederholbarkeit genannt (VwGH 15.09.1992, 88/04/0182). Da der Bescheid vom 7. Jänner 2003 in Rechtskraft erwachsen ist, verstößt der angefochtene Bescheid vom 5…

UFSS RV/0369-S/04Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe, Zurückweisung wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…Berufung ist unter anderem dann zurückzuweisen, wenn in ein und derselben Sache die Abgabenbehörde bereits einmal rechtskräftig entschieden hat (Grundsatz "ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung)…

UFSW RV/1350-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2009

…oder nicht vollinhaltlich stattzugeben ist, ist ein Bescheid zu erlassen. Ob Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, ist für den einzelnen Monat zu entscheiden. Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz, BAO3, …

UFSG RV/0595-G/11Keine Zurücknahme eines Antrags nach Rechtskraft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2013

…Juni 2006 mit ungenütztem Ablauf der Berufungsfrist in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist…

UFSG RV/0597-G/11Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2013

…Juni 2006 mit ungenütztem Ablauf der Berufungsfrist in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist…

UFSL RV/0892-L/11Familienbeihilfe - Zurückweisung eines Antrages; mündliche Anbringen und mündlicher Bescheid; Umdeutung eines Ansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2013

…erlassenen formell rechtskräftigen Bescheid. Eine Folge der materiellen Rechtskraft ist der Grundsatz des "ne bis in idem". Dieser Grundsatz besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser Grundsatz ist in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert, er gehört aber…

UFSG RV/0604-G/11Verspätete Zurückziehung einer Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2013

…Juni 2006 mit ungenütztem Ablauf der Berufungsfrist in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist…

UFSG RV/0565-G/12Zurückweisung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2013

…erfahren haben, jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des betreffenden Bescheides (VwGH vom 18.11.2008, Zl. 2007/15/0067). Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz, BAO3, § 92…

UFSW RV/1634-W/12Zurückweisung von Anträgen wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…bereits einmal rechtskräftig entschieden hat (Grundsatz "ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der…

UFSW RV/2414-W/09Dienstgeberbeitrag, erneute Vorschreibung nach Aufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2012

…Finanzsenates vom 5. Mai 2009 beendet vollwirksam ein Rechtsmittelverfahren und ist wie jeder andere Bescheid der Rechtskraft fähig. Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungsverfahren nach herrschender Lehre Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides. Im Vordergrund der Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht…

UFSG RV/0541-G/11Nach Rechtskraft des Bescheides keine Zurücknahme des zu Grunde liegenden Antrags
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2012

…Juni 2006 mit ungenütztem Ablauf der Berufungsfrist in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist…