…Oktober 2002 und vom 30. September 2003 - zur Einkommensteuer für die Streitjahre 2000, 2001 und 2002 veranlagt worden. Wegen der sogenannten Unwiederholbarkeit (vgl Ritz, BAO2, § 92 Tz 4) bzw des Prinzips "ne bis in idem" darf grundsätzlich nicht noch einmal über die Veranlagungen des Bw…
…formell rechtskräftigen Bescheid. Eine Folge der materiellen Rechtskraft ist der Grundsatz des "ne bis in idem". Dieser Grundsatz besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser Grundsatz ist in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert, er gehört aber zu…
…Anträge sind unter anderem dann zurückzuweisen, wenn in ein und derselben Sache die Abgabenbehörde bereits einmal rechtskräftig entschieden hat (Grundsatz "ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung)…
…unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar (Stoll, BAO-Kommentar, 943). Die Verbindlichkeit, die Unwiederholbarkeit, die Unwiderrufbarkeit und Unabänderlichkeit werden unter dem Sammelbegriff "materielle Rechtskraft" zusammengefasst. Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob der Bescheid richtig ist oder nicht (VwGH 19.12.1996, 96/16/0145). Die materielle…
…bereits einmal rechtskräftig entschieden hat (Grundsatz "ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der…
…und B. für den Zeitraum 08/2003- 04/2004" mit der Berufungsvorentscheidung vom 23.05.2006 entschieden. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte…
…selbst bringt im Schriftsatz von 28. April 1999 (in der Begründung zu Punkt.1) vor, dass "das Schreiben" (der nachfolgend ergangene Bescheid vom 24. März 1999) der Unwiederholbarkeit des Bescheids vom 26. Jänner 1999 entgegenstehe. Dem Antragsbegehren der Bw. (Antrag 2 der Berufung) kann daher…
…ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz, gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 09. 03…
…sondern als unzulässig zurückweisen müssen. Einer erneuten Veranlagung zur Einkommensteuer für - wie hier - bereits rechtskräftig veranlagte Jahre steht nämlich die der materiellen Rechtskraft eines Bescheides immanente Unwiederholbarkeit (Grundsatz des "ne bis in idem") ebenso entgegen wie der Eintritt der formellen Rechtskraft, welche eine Aufrollung des…
…so entfaltet er die Wirkung, dass die mit ihm erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann; diese Rechtswirkung wird Unwiederholbarkeit genannt (VwGH 15.09.1992, 88/04/0182). Da der Bescheid vom 7. Jänner 2003 in Rechtskraft erwachsen ist, verstößt der angefochtene Bescheid vom 5…
…Berufung ist unter anderem dann zurückzuweisen, wenn in ein und derselben Sache die Abgabenbehörde bereits einmal rechtskräftig entschieden hat (Grundsatz "ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung)…
…oder nicht vollinhaltlich stattzugeben ist, ist ein Bescheid zu erlassen. Ob Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, ist für den einzelnen Monat zu entscheiden. Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz, BAO3, …
…Juni 2006 mit ungenütztem Ablauf der Berufungsfrist in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist…
…Juni 2006 mit ungenütztem Ablauf der Berufungsfrist in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist…
…erlassenen formell rechtskräftigen Bescheid. Eine Folge der materiellen Rechtskraft ist der Grundsatz des "ne bis in idem". Dieser Grundsatz besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser Grundsatz ist in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert, er gehört aber…
…Juni 2006 mit ungenütztem Ablauf der Berufungsfrist in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist…
…erfahren haben, jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des betreffenden Bescheides (VwGH vom 18.11.2008, Zl. 2007/15/0067). Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz, BAO3, § 92…
…bereits einmal rechtskräftig entschieden hat (Grundsatz "ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der…
…Finanzsenates vom 5. Mai 2009 beendet vollwirksam ein Rechtsmittelverfahren und ist wie jeder andere Bescheid der Rechtskraft fähig. Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungsverfahren nach herrschender Lehre Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides. Im Vordergrund der Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht…
…Juni 2006 mit ungenütztem Ablauf der Berufungsfrist in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist…