…der Geldbuße auf die spruchgemäße Höhe von € 2.000,00, dies sind lediglich 8,67 % des Geldbußrahmens, zu Buche. Insbesondere die dargelegten Milderungsgründe berechtigen, im gegenständlichen Fall ausnahmsweise die nach § 28a Abs. 2 iVm § 23 Abs. 4 FinStrG vorgegebene Mindesthöhe der Geldbuße zu unterschreiten…
…von der Verhängung einer Mindestgeldbuße gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG in Höhe von 10 %, also zumindest € 2.396,00, abgesehen worden. Dies, ohne die Gründe der Unterschreitung explizit auszuführen. Die Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe bzw. die Verbandsgeldbuße seien daher entsprechend zu erhöhen. In der mündlichen…
…den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 169 FinStrG wird zugleich dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Eine…
…den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 169 FinStrG wird zugleich dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung…
…und die sich daraus ergebenden Beträge, die der Anzeiger schuldet oder für die er zur Haftung herangezogen werden kann, den Abgaben- oder Monopolvorschriften entsprechend entrichtet werden. Werden für die Entrichtung Zahlungserleichterungen gewährt, so darf der Zahlungsaufschub zwei Jahre nicht überschreiten; diese Frist beginnt bei selbst…
…Inland verbracht, ist in den meisten Fällen die Steuerfreiheit im Hinblick auf die Menge noch weiter beschränkt. Von diesen persönlichen Einfuhrbestimmungen ist der gewerbsmäßige Versandhandel (via Internet) streng zu unterscheiden. Der Versandhandel mit Zigaretten/Tabakwaren innerhalb der Europäischen Union ist - wie oben ausgeführt - gemäß § 30…
…der Fassung des SteuerreformG 2005, BGBl I 2004/57, in Geltung ab dem 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier betreffend die Abgabenhinterziehungen nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden…
…gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt, einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 169 FinStrG wird zugleich dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt.…
…sich qualitäts- und angebotsmäßig unterscheiden, was durch die verschiedenen Vorlieben der Gäste wettgemacht wird. Es ist weiters nicht glaubhaft, dass das Lokal "aus Traditionsgründen" weitergeführt wird, obwohl es angeblich unwirtschaftlich geführt wird: es entspricht den allgemeinen Erfahrungen, dass Restaurants sich sehr wohl nach der Marktsituation…
…vom 1. Februar 2010, StrNr. 051-2009/00004-001, zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die angefochtene Entscheidung in ihrem Ausspruch über Schuld, Strafe und Kosten dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: I.1. FH ist schuldig, vorsätzlich als…
…ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall gemäß § 35 Abs. 4 FinStrG angedrohte…
…Tz. 1 BP-Bericht vom 6. Juli 2005) und somit unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer für diese Jahre iHv. insgesamt 5.283,63 € (Einkommensteuer 2001: 2.381,71 € bzw. 32.773,04 S; Einkommensteuer…
…Zeitraum eines Jahres gesehen stets ein "Vorsteuerüberhang" ergebe und somit ein Guthaben zu Gunsten des Abgabepflichtigen entstehe. Die Bw. sei der Ansicht gewesen, dass dann eine entsprechende Verpflichtung nicht bestehe, zumal sich daraus - durch die laufend geleisteten Vorauszahlungen - auch ein geldwerter Vorteil für den Fiskus…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
…hier betreffend die fahrlässige Abgabenverkürzung nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Wenngleich diese Regelung in Anbetracht der Bestimmung des § 4 Abs.2 FinStrG noch nicht ausdrücklich…
…von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 169 FinStrG wird zugleich dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt…
…3.636,04, Umsatzsteuer 1998 in Höhe von € 3.283,92, Umsatzsteuer 1999 in Höhe von € 3.208,78 und Umsatzsteuer 2000 in Höhe von € 26.948,85 bewirkt. Er hat sohin das Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG…
…Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit mindestens einem Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe zu erfolgen. Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. Gemäß § 8 Abs…
…wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Wenngleich diese Bestimmung als ausdrückliche Regelung für die gegenständlichen Finanzstraftaten des Berufungswerbers in Anbetracht der Bestimmung des § 4 Abs…
…hat aber - wenngleich möglicherweise unter dem Einfluss ihres Ehegatten - zumal in Anbetracht ihrer schlechten Finanzlage (siehe den Ausgang ihres Insolvenzverfahrens) - sich bewusst gegen die Erfüllung dieser ihr auferlegten abgabenrechtlichen Pflichten entschieden und damit der Abgabenbehörde einen enormen Verwaltungsaufwand verursacht. ES hat daher spruchgemäß Finanzordnungswidrigkeiten nach …