…Rechtsanschauung gebunden. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hat. Es wurden somit im vorliegenden Fall Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung unzweifelhaft ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können…
…kommen. Sollte es zu einer Ermittlung des Zollwertes nach der Schlussmethode durch einen Sachverständigen kommen, wäre dabei zudem § 313 BAO zu beachten. Möglicherweise ist für eine derartige Zollwertermittlung die Übersendung und Zurverfügungstellung der dafür von Sachverständigen als erforderlichen erachteten Unterlagen und/oder Daten ausreichend. Wenn…
…BAO Kommentar, Rz 1 zu § 183). Der Bf. rügt zwar das Unterlassen von Ermittlungen durch das Zollamt Feldkirch, konkrete Beweisanträge hat er aber weder in der Berufung vom 7. August 2003 noch in der Beschwerde vom 29. September 2003 gestellt. Auch brauchte die belangte Behörde…
…Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Das Unterlassen von Ermittlungshandlungen zur Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes begründet einen Verfahrensmangel…
…und an die Auftraggeber der Bw. erstellten Ausgangsrechnungen zu überprüfen. Auch derartige Ermittlungen wurden unterlassen. Aus all den angeführten Feststellungen ergibt sich, dass im Rahmen des abgeführten Verfahrens eine Reihe von Ermittlungen unterlassen wurde, deren Durchführung auch zu einem anderen Bild der zu beurteilenden Geschäftsverbindungen…
…Reihe von Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Im Hinblick auf den Umfang dieser Ermittlungen ist der Aufhebung der angefochtenen Bescheide (samt Berufungsvorentscheidungen) unter Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt der Vorrang vor der Durchführung weiterer Ermittlungen durch…
…hin, es würde die Anordnungen des Gesetzgebers (über ein zweitinstanzliches Verfahren) unterlaufen, wenn es wegen des Unterbleibens eines Ermittlungsverfahrens in erster Instanz zu einer Verlagerung nahezu des gesamten Verfahrens vor die Berufungsbehörde käme und die Einrichtung von zwei Entscheidungsinstanzen damit zur bloßen Formsache würde. Es…
…wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Aus dem Einhebungsakt ist die Durchführung von Ermittlung weder vor Erlassung des Haftungsbescheides noch nach Berufungseinbringung ersichtlich. Im vorliegenden Fall ist für…
…Bescheide unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Im weiteren Verfahren sind die Behörden an die für die Aufhebung…
…Organisationsrahmen des Finanzamtes verfahrensökonomisch abzuwickeln sind. Eine Unterlassung von Ermittlungen ergab sich - soweit es die nachträglich begehrten Betriebsausgaben selbst betrifft - auch daraus, dass erstmals in der Berufung bzw. Berufungsergänzung Umstände vorgebracht wurden, hinsichtlich welcher die Abgabenbehörde erster Instanz noch kein Ermittlungsverfahren durchgeführt hat (vgl. Ritz…
…auch durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs.1 BAO) unterlassen worden sind, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch…
…auf seinen Schweizer Wohnsitz verwies und eine Reihe von Unterlagen einreichte (siehe oben) führte die Abgabenbehörde I. Instanz wiederum entgegen der Anordnung nach § 276 Abs. 6 BAO und ohne darauf Bedacht zu nehmen, dass im Berufungsverfahren gemäß § 280 BAO kein Neuerungsverbot besteht, keinerlei Ermittlungsschritte durch…
…nicht ersetzen. Auf die Frage der umsatzsteuerlichen Relevanz der Telekomgutschrift und des Durchlaufers wurde seitens des Finanzamtes überhaupt nicht eingegangen. Es liegt demnach eine Unterlassung von Ermittlungen vor, die bei deren Durchführung einen anderslautenden Umsatzsteuerbescheid 2002 ergeben hätten können, was die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu…
…Behörde unterlassen, die von den Abgabenbehörden zu dem in Rede stehenden Reihenhausobjekt unternommenen Ermittlungshandlungen - wie sie aus einem die Beschwerde ergänzenden Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 9. Mai 2003 ersichtlich sind - und den dabei festgestellten Sachverhalt darzustellen. Weiters hätten die Abgabenbehörden keine Ermittlungen über das von…
…Behörde unterlassen, die von den Abgabenbehörden zu dem in Rede stehenden Reihenhausobjekt unternommenen Ermittlungshandlungen - wie sie aus einem die Beschwerde ergänzenden Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 9. Mai 2003 ersichtlich sind - und den dabei festgestellten Sachverhalt darzustellen. Weiters hätten die Abgabenbehörden keine Ermittlungen über das von…
…berücksichtigt worden. g)Tatsächliche Ausübung einer beherrschenden Stellung -Zurechnung an den Bw.?: Für die Annahme eines derartigen Ergebnisses sind nach Meinung des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates wesentliche Ermittlungsschritte unterlassen worden, weshalb der Referent von dem im Zuge des Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetzes, BGBl.I 2002/97…
…die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Diese Art der Berufungserledigung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde…
…die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Diese Art der Berufungserledigung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde…
…1 BAO geforderte Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden (kein Neuerungsverbot nach § 280 BAO) und die Abgabenbehörde erster Instanz vor Berufungsvorlage (§ 276 Abs. 6 erster Satz BAO) keine diesbezüglichen Ermittlungen durchgeführt hat…
…425,00 S | festgesetzte Umsatzsteuer | 14.129,42 € Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe 1. Im Zuge von Ermittlungen der Gendarmerie wurde festgestellt, dass der Bw…