…Rechtsanschauung gebunden. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hat. Es wurden somit im vorliegenden Fall Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung unzweifelhaft ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können…
…Auch ist ihm das Unterlassen von Nachfragen zur weiteren Sachverhaltsabklärung in diesem Verfahrensstadium hinsichtlich der Berechtigung zur Wiederaufnahme nicht vorzuwerfen. Zudem ist die komplexe Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die gegenständlichen Umsätze in der Begründung zur Beschwerdevorentscheidung vom 31.1.2018 hinsichtlich der Sachbescheide…
…idgF) geführt wurde. Das Unternehmen brachte 2009 bis 2012 Vorsteuererstattungsanträge (U5) ein und wurden die Vorsteuern erstattet. Der Umstand, dass im Zuge von Ermittlungen der Betriebsprüfung die Nichtanwendung des Erstattungsverfahrens festgestellt wurde, kann als neue Tatsache angesehen werden und waren dies Umstände, die im abgeschlossenen…
…entgegen: Fehlte doch in allen Feststellungserklärungen der Bf jeglicher Hinweis auf erforschungswürdige Sachverhaltselemente, insbesondere auf die Bestandverhältnisse von Miteigentümern und nahen Angehörigen, so dass nach Auffassung des BFG kein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde am Unterlassen von Ermittlungen vorlag. Rechtslage A. Bemessungsverjährung und Wiederaufnahme des Verfahrens …
…nicht hinterfragungswürdig erschienen. Wie ebenfalls bereits ausgeführt, hindert ein entsprechendes Unterlassen von Ermittlungen der Abgabenbehörde zwar grundsätzlich nicht eine Wiederaufnahme des Verfahrens, ist aber bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen. Für eine Ermessensübung zugunsten einer Wiederaufnahme würden die nicht unerheblichen steuerlichen Auswirkungen sprechen. Allerdings war in…
…Beurteilung der Relevanz von Tatsachenfeststellungen naturgemäß mit rechtlichen Überlegungen untrennbar verbunden ist. Ob letztlich ein anders lautender Bescheid tatsächlich zu erlassen ist oder eine Bescheiderteilung zu unterbleiben hat, ist vom Ergebnis der weiteren Ermittlungen abhängig. Die passive Formulierung „wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden“…
…kommen. Sollte es zu einer Ermittlung des Zollwertes nach der Schlussmethode durch einen Sachverständigen kommen, wäre dabei zudem § 313 BAO zu beachten. Möglicherweise ist für eine derartige Zollwertermittlung die Übersendung und Zurverfügungstellung der dafür von Sachverständigen als erforderlichen erachteten Unterlagen und/oder Daten ausreichend. Wenn…
…Ein Unterlassen von Ermittlungen und Sachverhaltsfeststellungen auf Grund möglicherweise nur geringfügigen abgabenrechtlichen Auswirkungen (zumindest) in einem Rechtsmittelverfahren ist nach Überzeugung des Bundesfinanzgerichtes nach den Verfahrensvorschriften nicht zulässig. In einem Zeitraum umfassend die Jahre 2002 (möglicherweise nur Teile davon) bis zu einem nicht feststehenden Zeitpunkt im…
…BAO Kommentar, Rz 1 zu § 183). Der Bf. rügt zwar das Unterlassen von Ermittlungen durch das Zollamt Feldkirch, konkrete Beweisanträge hat er aber weder in der Berufung vom 7. August 2003 noch in der Beschwerde vom 29. September 2003 gestellt. Auch brauchte die belangte Behörde…
…Fällen durchführbar sind. Auch ist ihm das Unterlassen von Nachfragen zur weiteren Sachverhaltsabklärung in diesem Verfahrensstadium hinsichtlich der Berechtigung zur Wiederaufnahme nicht vorzuwerfen. Zudem ist die komplexe Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die gegenständlichen Umsätze in der Begründung zur Beschwerdevorentscheidung dargestellt, wonach durchaus Fälle…
…Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Das Unterlassen von Ermittlungshandlungen zur Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes begründet einen Verfahrensmangel…
…Fällen durchführbar sind. Auch ist ihm das Unterlassen von Nachfragen zur weiteren Sachverhaltsabklärung in diesem Verfahrensstadium hinsichtlich der Berechtigung zur Wiederaufnahme nicht vorzuwerfen. Zudem ist die komplexe Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die gegenständlichen Umsätze in der Begründung zur Beschwerdevorentscheidung dargestellt, wonach durchaus Fälle…
…Fällen durchführbar sind. Auch ist ihm das Unterlassen von Nachfragen zur weiteren Sachverhaltsabklärung in diesem Verfahrensstadium hinsichtlich der Berechtigung der späteren Wiederaufnahme nicht vorzuwerfen. Zudem ist die komplexe Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die gegenständlichen Umsätze in der Begründung zur Beschwerdevorentscheidung dargestellt, wonach durchaus…
…BGBl. 1995/279 idgF) geführt wurde. Das Unternehmen brachte 2008 ff Vorsteuererstattungsanträge (U5) ein und wurden die Vorsteuern erstattet. Der Umstand, dass im Zuge von Ermittlungen der Betriebsprüfung die Nichtanwendung des Erstattungsverfahrens festgestellt wurde, kann als neue Tatsache angesehen werden und waren dies Umstände, die…
…würden. Es bestehe ja die Offenlegungsverpflichtungen, damit der Abgabepflichtige der Abgabenbehörde solche Umstände bekannt gebe. Zudem stehe das Unterlassen von Ermittlungen durch die Abgabenbehörde einer Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegen. Von einer Wiederaufnahme im gegenständlichen Fall abzusehen, würde einen Abgabepflichtigen, der seinen Offenlegungsverpflichtungen nicht nachkomme…
…0196; 23.9.2005, 2005/15/0080). Das Unterlassen von auf die Ausübung des Aufsichtsrechtes gerichteten Maßnahmen begründet daher auch keinen im Rahmen einer Bescheidbeschwerde vor dem Verwaltungsgericht (BFG) oder einer Revision vor dem VwGH erfolgreich geltend zu machenden Verfahrensmangel (vgl. VwGH 28.10.2009…
…0196; 23.9.2005, 2005/15/0080). Das Unterlassen von auf die Ausübung des Aufsichtsrechtes gerichteten Maßnahmen begründet daher auch keinen im Rahmen einer Bescheidbeschwerde vor dem Verwaltungsgericht (BFG) oder einer Revision vor dem VwGH erfolgreich geltend zu machenden Verfahrensmangel (vgl. VwGH 28.10.2009…
…der Beweisaufnahme auch der Gegenstand des Parteigehörs gehört". Weiters führte er aus: "Da die Abstellung der betreffenden Kraftfahrzeuge von mir energisch bestritten wird hätte die belangte Behörde weitere Ermittlungen anstellen müssen. Das Unterlassen von erheblichen notwendigen Ermittlungen stellt eine Rechtswidrigkeit dar!" Zudem brachte der Bf…
…und an die Auftraggeber der Bw. erstellten Ausgangsrechnungen zu überprüfen. Auch derartige Ermittlungen wurden unterlassen. Aus all den angeführten Feststellungen ergibt sich, dass im Rahmen des abgeführten Verfahrens eine Reihe von Ermittlungen unterlassen wurde, deren Durchführung auch zu einem anderen Bild der zu beurteilenden Geschäftsverbindungen…
…Reihe von Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Im Hinblick auf den Umfang dieser Ermittlungen ist der Aufhebung der angefochtenen Bescheide (samt Berufungsvorentscheidungen) unter Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt der Vorrang vor der Durchführung weiterer Ermittlungen durch…