…auch die Unterlagen der Arbeitszeiterfassung der 7-jährigen Aufbewahrungsfrist unterliegen und daher vorhanden sein müssten. Auf seinen Lohnzetteln seien (bis Mai 2007) jedenfalls die Sonntagszuschläge falsch deklariert worden. Dazu weise er auf ein Schreiben des Roten Kreuzes vom 1.1.2002 bezüglich der Abgeltung von…
…von 5 % zusätzlich zur Auszahlung gelangt sei. Weiters stimmten die Daten der auf dem Bankkonto des Bw. erfaßten Gehaltszahlungen mit den Daten der Unterlagen im Akt vollständig überein. Mit der Ergänzung vom 20.12.2002 seien auch die Schichtpläne des Arbeitgebers des Bw. übermittelt worden…
…23. Oktober 2007): Der Fachbereich des Finanzamtes W hat geantwortet: "... habe mich bei den zuständigen Stellen bzw. Personen im Finanzamt erkundigt: dieser Akt ist uns zur Gänze unbekannt; wir haben nie von einer geplanten Abtretung etwas gewusst und haben demnach auch keinerlei Unterlagen". II. UFS…
…durch keinerlei Unterlagen nachgewiesen. Es sei daher das Pendlerpauschale gewährt worden. Laut Routenplaner betrage die Strecke nach A, C, weniger als 60 km. Für die Fahrt nach D sei bereits im Erstbescheid Kilometergeld gewährt worden. Mit Schreiben vom 16. März 2006 begehrte der steuerliche Vertreter…
…Vorhalteverfahren vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Schichtzulage pauschal mit 30% vom Basissalär ermittelt wurde. Der auf die Nachtarbeit entfallende Nachtarbeitszuschlag wurde mit 66% der Schichtzulage angenommen. Für die Finanzbehörde ist dabei im Ermittlungsverfahrens neu hervorgekommen, dass im Jahr 1997 bei der Z und…
…dass für das Jahr 1999 noch Unterlagen betreffend die bisher ungeklärten Einlagen auf das Bankkonto in Höhe von insgesamt 211.000 S fehlen würden. Wie im Ergänzungsvorhalt vom 2.5.2001 bereits angekündigt, werde bei Nichtaufklärung der Mittelherkunft eine Zuschätzung zum erklärten Betriebsergebnis vorgenommen. Im…
…die Bw. hingegen auch während ihres Krankenstandes an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte (in ihrem Wohnungsverband) "für die Instandhaltung mit allen Anschlüssen verantwortlich (war)", ist nicht in Abrede zu stellen. Den Umstand, dass die Bw. für das Jahr 2009 keine Teleworkingstunden in das Arbeitszeiterfassungssystem der I. GesmbH…
…der für alle Berufungsjahre gleich lautet: " Es bedarf einer besonderen Diät, woraus Mehrkosten im Sinne von Sonderausgaben entstehen. Die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (langer Anreiseweg und häufiges Umsteigen) ist aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar." Laut Unterlagen im Akt wurde am 15…
…der für alle Berufungsjahre gleich lautet: " Es bedarf einer besonderen Diät, woraus Mehrkosten im Sinne von Sonderausgaben entstehen. Die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (langer Anreiseweg und häufiges Umsteigen) ist aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar." Laut Unterlagen im Akt wurde am 15…
…der für alle Berufungsjahre gleich lautet: " Es bedarf einer besonderen Diät, woraus Mehrkosten im Sinne von Sonderausgaben entstehen. Die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (langer Anreiseweg und häufiges Umsteigen) ist aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar." Laut Unterlagen im Akt wurde am 15…
…der für alle Berufungsjahre gleich lautet: " Es bedarf einer besonderen Diät, woraus Mehrkosten im Sinne von Sonderausgaben entstehen. Die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (langer Anreiseweg und häufiges Umsteigen) ist aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar." Laut Unterlagen im Akt wurde am 15…
…auf die Ausführungen in der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 verweise. Auch hier vertrete er die Rechtsansicht, dass die Begünstigung monatlich in Ansatz zu bringen sei. Ebenso werde darauf verwiesen, dass die Unterlagen betreffend die einzelnen Monate dem Finanzamt vorlägen. Bezüglich der Pauschalspesen sei zu…
…bzw. in Höhe von 705,00 SFr bestätigt. Der Berufungswerber begehrte, die Zulagen in Höhe von insgesamt 6.554,00 SFr steuerfrei zu belassen. Mit Vorhalt vom 7. Oktober 2003 ersuchte das Finanzamt den Berufungswerber, die Monatslohnabrechnungen, die Arbeitszeiterfassung, eine genaue Tätigkeitsbeschreibung und Aufzeichnungen, aus…
…würde. Die vorliegenden monatlichen Arbeitszeitnachweise sind als Aufzeichnung der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit daher jedenfalls zuverlässige Grundlage, sachlich richtig und auch frei von formellen Mängeln. Die Erstbehörde wäre aber auch verpflichtet gewesen, anstelle die Arbeitszeiterfassung des Berufungswerbers pauschaliert als untauglich abzutun und zur Schätzung zu schreiten…
…angeführten Fragen zu beantworten und die angesprochenen Unterlagen beizubringen: 1. Sie werden gebeten, Ihren für das Streitjahr 2007 in Geltung gestandenen Dienstvertrag (inkl. Gehaltsvereinbarung) samt allfälligen schriftlichen und/oder mündlichen Zusatzvereinbarungen (zB. Geschäftsführungsanordnung) vorzulegen. Bei mündlich getroffenen Vereinbarungen möge der jeweilige Inhalt bekannt gegeben werden.…
…einzeln anzuführen und die Behauptung durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. In diesem Zusammenhang wird allerdings darauf hingewiesen, dass das Finanzamt bereits im angefochtenen Bescheid Tagesgelder für 5 Tage (176,50 €) und in der Berufungsvorentscheidung 529,5 € (15 Tage x…
…Aus den übermittelten Unterlagen sei zu erkennen, dass ausnahmsweise der Bw. als Vater seiner beiden Kinder hauptsächlich den Haushalt geführt hat. Die Kinder hätten dem gemeinsamen Haushalt bis September 2000 zugehört, den er als Vater hauptsächlich geführt habe, wie aus den Unterlagen entnommen werden könne…
…des Arbeitszeiterfassungssystems seiner Arbeitgeberin (konkrete Darstellung seiner geleisteten Arbeitszeiten im Jahr 2009 samt Arbeitsbeginn- sowie Arbeitsendzeiten) nachzuweisen und für den Fall, dass gegenständlich kein entsprechendes Zeiterfassungssystem verwendet wurde, eine Bestätigung seiner Arbeitgeberin betreffend seine Dienstzeiten im Jahr 2009 (Arbeitsbeginn sowie Arbeitsende an mehr als der…
…u.a. gebeten, seine Arbeitszeiterfassungen 2001, woraus ersichtlich sei, wann und in welcher Schicht er gearbeitet habe, vorzulegen. Diesbezüglich wurde dem Antwortschreiben vom 29. Juni 2003 seitens des steuerlichen Vertreters eine Bestätigung der Dienstgeberin (datiert mit 24. Juni 2003) angeschlossen und darauf verwiesen, dass mit…
…des Arbeitszeiterfassungssystems dieses Unternehmens (konkrete Darstellung seiner geleisteten Arbeitszeiten samt Arbeitsbeginn- sowie Arbeitsendzeiten) nachzuweisen, für den Fall, dass gegenständlich kein entsprechendes Zeiterfassungssystem verwendet wurde, eine Bestätigung des Unternehmens betreffend seine konkreten Arbeitszeiten im Jahr 2011 (Arbeitsbeginn- sowie Arbeitsende an mehr als der Hälfte der Arbeitstage…