…Nettoeinkommen des Ehegatten der Tochter der Berufungswerberin im August 2004 € 863,53 und ab September 2004 jeweils über € 1.600,00. Somit überstiegen dessen Einkünfte den Ausgleichszulagenrichtsatz im Berufungszeitraum deutlich. Sie reichten über die Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinaus, was die Unterhaltspflicht…
…Bezirksgericht sei er für seine Tochter unterhaltspflichtig, bis sie volljährig war und solange sie in seinem Haushalt wohnte. Wie auch für alle anderen österreichischen Staatsangehörigen sei der Termin nach der Volljährigkeit für die Dauer des Studiums verlängert. Der Ehegatte der Tochter habe bis zum Zeitpunkt…
…der (frühere) Ehegatte selbst noch in Berufsausbildung befindet und über keine ausreichenden laufenden Einkünfte und über kein entsprechendes Vermögen verfügt. Ist dies der Fall, lebt die Unterhaltspflicht der Eltern wieder auf. Eine Eheschließung bewirkt somit nicht a priori den völligen Verlust des Unterhaltsanspruches gegenüber den…
…den Mindestunterhalt des Kindes zu gewährleisten und andererseits die Eltern von ihrer Unterhaltspflicht zu entlasten (RZ 1992/69). Die für 2010 an die Berufungswerberin zur Auszahlung gelangte erhöhte FamiIienbeihilfe werde dringend für die notwendigsten, laufenden, behinderungsbedingt erhöhten Bedürfnisse derselben verwendet. Da ihr Ehegatte nicht in…
…a sublit. bb ASVG). Nach dem dargestellten Sachverhalt reichen die Einkünfte des Ehegatten der Tochter des Berufungswerbers somit über die Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinaus, was die Unterhaltspflicht gegenüber seiner Ehefrau begründet. Somit besteht ab 1. September 2010 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihre…
…Die Einkünfte des Ehegatten der Berufungswerberin überstiegen im Berufungszeitraum diese Ausgleichszulagenrichtsätze und sie reichen somit über die Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinaus, was die Unterhaltspflicht gegenüber seiner Ehefrau begründet. Der eindeutige Gesetzeswortlaut " ... wenn ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu…
…gewesen sei, kann der Berufung daher nicht zum Erfolg verhelfen. Dass im hier in Rede stehenden Rückforderungszeitraum von einer Unterhaltspflicht des Ex-Ehegatten auszugehen war, konnte aufgrund des oben dargestellten Sachverhaltes nicht in Abrede gestellt werden. Der vom Finanzamt in seinem Bescheid vom 25. September…
…selbsterhaltungsfähigen Ehegatten verneint werden müssen, weshalb die Unterhaltspflicht der Eltern desselben fortbesteht und diese bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - insbesondere auch des Umstandes, dass die Eltern die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend tragen -Anspruch auf Familienbeihilfe haben...." Eine Eheschließung bewirkt nicht den völligen Verlust des…
…außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Zu prüfen ist daher, ob die Einkünfte des Ehegatten über die eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinausgehen, was seine Unterhaltspflicht begründen und somit den Anspruch auf Familienbeihilfe der Bw. ausschließen würde. Es ist sachgerecht, sich bei der Höhe der…
…den Erfahrungswerten des täglichen Lebens entsprechend dem Alter und dem Berufsstand der Ehegatten ergebenden Unterhalt zu leisten in der Lage ist. Stünde dieser Ehegatte selbst noch in Berufsausbildung und wäre er daher auch noch nicht selbsterhaltungsfähig, dann wäre die Fortdauer der elterlichen Unterhaltspflicht und damit…
…den Erfahrungswerten des täglichen Lebens entsprechend dem Alter und dem Berufsstand der Ehegatten ergebenden Unterhalt zu leisten in der Lage ist. Stünde dieser Ehegatte selbst noch in Berufsausbildung und wäre er daher auch noch nicht selbsterhaltungsfähig, dann wäre die Fortdauer der elterlichen Unterhaltspflicht und damit…
…somit gesamt 2.723,80 € von der Bw. zurück, da für A. diese nach Verehelichung und daraus resultierender Unterhaltspflicht des Gatten nicht mehr zustünden. Dagegen erhob die Bw. am 2. Jänner 2008 fristgerecht Berufung und begründete diese damit, dass die Tochter zwar verheiratet sei…
…des StPfl Rechnung getragen...Bei Ehegatten gilt der AVAB die gesetzliche Unterhaltspflicht des verdienenden Ehepartners ggü dem nicht oder gering verdienenden Ehepartner ab...' JP war bis zu seinem Ableben am 3. November 2005 verheiratet wobei er unbestritten nicht dauernd getrennt von seiner unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegattin…
…des oben genannten Grenzbetrages und wegen der bestehenden Unterhaltspflicht des Ehegatten zu Recht. Gemäß § 26. Abs. 1 FLAG hat derjenige, der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des…
…Beurteilung, ob die Unterhaltspflicht des Ehegatten gegenüber der Bw. besteht. Entscheidend ist nur, ob der Ehemann den notwendigen Unterhalt für seine noch in Berufsausbildung stehende Gattin zu leisten vermag. Zu prüfen ist demnach, ob die Einkünfte des Ehegatten über die eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinausgehen. Der…
…die Unterhaltspflicht des Ehegatten. Der Wortlaut der Gesetzesbestimmung des § 6 Abs 1 lit b FLAG 1967 spricht eindeutig dafür, dass jeder Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten die Gewährung der Familienbeihilfe ausschließt (vgl Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 6 Rz 9). Nach der Rechtsprechung des Obersten…
…Unterhaltsbedürfnisse hinaus, was die Unterhaltspflicht gegenüber seiner Ehefrau begründet. In rechtlicher Hinsicht folgt daraus: Für den vorliegenden Fall ist der eindeutige Wortlaut des § 5 Abs 2 FLAG heranzuziehen; dessen Wortlaut - arg: "Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten ... zu leisten…
…ob vom Ehegatten Unterhalt zu leisten ist, nicht ob dieser tatsächlich auch Unterhalt leistet. Bei gegenteiliger Rechtansicht würde schon immer dann ein Beihilfenanspruch begründet, wenn sich der Ehegatte - aus welchen Gründen auch immer - faktisch seiner Unterhaltspflicht entzieht. Dies war jedoch erkennbar weder Absicht des Gesetzgebers…
…bestehende Unterhaltspflicht des Ehegatten, mag sie auch nicht ausschließlich sein, dem Anspruch auf Familienbeihilfe entgegensteht. Somit lagen aber die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe im Berufungszeitraum nicht vor. Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 a Einkommensteuergesetz 1988 steht einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des…
…Dies gilt nicht, wenn das Handeln oder Unterlassen des verfügungsberechtigten Ehegatten durch die Umstände erzwungen wird." Leistungen, die nicht aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht gewährt werden, sondern darüberhinaus zwischen Unterhaltsberechtigtem und -verpflichtetem vereinbart sind, weisen grundsätzlich freigebigen Charakter auf, sind aber bei Erfüllung des Begünstigungstatbestandes nach § 15…