…2018 betrug sein monatliches Einkommen € 791 und im Jahr 2019 € 1.080,08 monatlich. Verfahrensverlauf: Das Finanzamt forderte Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für September 2018 bis Mai 2019 zurück und begründete dies mit der Eheschließung der Tochter und der Unterhaltspflicht des Ehegatten. Der Bf…
…Nettoeinkommen des Ehegatten der Tochter der Berufungswerberin im August 2004 € 863,53 und ab September 2004 jeweils über € 1.600,00. Somit überstiegen dessen Einkünfte den Ausgleichszulagenrichtsatz im Berufungszeitraum deutlich. Sie reichten über die Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinaus, was die Unterhaltspflicht…
…Bezirksgericht sei er für seine Tochter unterhaltspflichtig, bis sie volljährig war und solange sie in seinem Haushalt wohnte. Wie auch für alle anderen österreichischen Staatsangehörigen sei der Termin nach der Volljährigkeit für die Dauer des Studiums verlängert. Der Ehegatte der Tochter habe bis zum Zeitpunkt…
…der (frühere) Ehegatte selbst noch in Berufsausbildung befindet und über keine ausreichenden laufenden Einkünfte und über kein entsprechendes Vermögen verfügt. Ist dies der Fall, lebt die Unterhaltspflicht der Eltern wieder auf. Eine Eheschließung bewirkt somit nicht a priori den völligen Verlust des Unterhaltsanspruches gegenüber den…
…den Mindestunterhalt des Kindes zu gewährleisten und andererseits die Eltern von ihrer Unterhaltspflicht zu entlasten (RZ 1992/69). Die für 2010 an die Berufungswerberin zur Auszahlung gelangte erhöhte FamiIienbeihilfe werde dringend für die notwendigsten, laufenden, behinderungsbedingt erhöhten Bedürfnisse derselben verwendet. Da ihr Ehegatte nicht in…
…a sublit. bb ASVG). Nach dem dargestellten Sachverhalt reichen die Einkünfte des Ehegatten der Tochter des Berufungswerbers somit über die Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinaus, was die Unterhaltspflicht gegenüber seiner Ehefrau begründet. Somit besteht ab 1. September 2010 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihre…
…Die Einkünfte des Ehegatten der Berufungswerberin überstiegen im Berufungszeitraum diese Ausgleichszulagenrichtsätze und sie reichen somit über die Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinaus, was die Unterhaltspflicht gegenüber seiner Ehefrau begründet. Der eindeutige Gesetzeswortlaut " ... wenn ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu…
…gewesen sei, kann der Berufung daher nicht zum Erfolg verhelfen. Dass im hier in Rede stehenden Rückforderungszeitraum von einer Unterhaltspflicht des Ex-Ehegatten auszugehen war, konnte aufgrund des oben dargestellten Sachverhaltes nicht in Abrede gestellt werden. Der vom Finanzamt in seinem Bescheid vom 25. September…
…selbsterhaltungsfähigen Ehegatten verneint werden müssen, weshalb die Unterhaltspflicht der Eltern desselben fortbesteht und diese bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - insbesondere auch des Umstandes, dass die Eltern die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend tragen -Anspruch auf Familienbeihilfe haben...." Eine Eheschließung bewirkt nicht den völligen Verlust des…
…außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Zu prüfen ist daher, ob die Einkünfte des Ehegatten über die eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinausgehen, was seine Unterhaltspflicht begründen und somit den Anspruch auf Familienbeihilfe der Bw. ausschließen würde. Es ist sachgerecht, sich bei der Höhe der…
…den Erfahrungswerten des täglichen Lebens entsprechend dem Alter und dem Berufsstand der Ehegatten ergebenden Unterhalt zu leisten in der Lage ist. Stünde dieser Ehegatte selbst noch in Berufsausbildung und wäre er daher auch noch nicht selbsterhaltungsfähig, dann wäre die Fortdauer der elterlichen Unterhaltspflicht und damit…
…den Erfahrungswerten des täglichen Lebens entsprechend dem Alter und dem Berufsstand der Ehegatten ergebenden Unterhalt zu leisten in der Lage ist. Stünde dieser Ehegatte selbst noch in Berufsausbildung und wäre er daher auch noch nicht selbsterhaltungsfähig, dann wäre die Fortdauer der elterlichen Unterhaltspflicht und damit…
…dass das Einkommen des Ehegatten von der Bf. im Streitzeitraum Oktober bis Dezember 2015 deutlich höher war, als die angeführten Richtsätze und er für die Bf. unterhaltspflichtig war. Der Bf stand daher im Streitzeitraum Oktober 2015 bis Dezember 2015 kein Eigenanspruch an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge…
…somit gesamt 2.723,80 € von der Bw. zurück, da für A. diese nach Verehelichung und daraus resultierender Unterhaltspflicht des Gatten nicht mehr zustünden. Dagegen erhob die Bw. am 2. Jänner 2008 fristgerecht Berufung und begründete diese damit, dass die Tochter zwar verheiratet sei…
…dass aus § 94 ABGB grundsätzlich die Unterhaltspflicht des Ehegatten resultiere. Der Wortlaut der Gesetzesbestimmung des § 6 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 spreche eindeutig dafür, dass jeder Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten die Gewährung der Familienbeihilfe ausschließe. Verwiesen wurde diesbezüglich auf Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke…
…besteht." 4. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 3.6.2022 (gegen die Abweisung der Zuerkennung der Familienbeihilfe) sowie die Beschwerde vom 14.04.2023 (gegen den Rückforderungsbescheid) jeweils mit folgender Begründung: "Mangels Unterhaltsverpflichtung des Ehegatten war die Unterhaltspflicht der Eltern nicht erloschen." 5. Mit…
…des Bescheides - somit bis 08/2025. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass Unterhaltsansprüche im Schuldenregulierungsverfahren einen besonderen Schutz genießen. Dem Schuldner wird ein höheres unpfändbares Existenzminimum belassen, wenn er unterhaltspflichtig ist. Aus den angeführten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Ergänzend ist festzuhalten: Die vom Ehegatte…
…des StPfl Rechnung getragen...Bei Ehegatten gilt der AVAB die gesetzliche Unterhaltspflicht des verdienenden Ehepartners ggü dem nicht oder gering verdienenden Ehepartner ab...' JP war bis zu seinem Ableben am 3. November 2005 verheiratet wobei er unbestritten nicht dauernd getrennt von seiner unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegattin…
…Am 06.01.2026 brachte die Bf. via FinanzOnline rechtzeitig einen Vorlageantrag ein und führte nach Wiedergabe des Verfahrensablaufes aus: "(…) Der Beschwerdevorentscheidung wird der Höhe nach bestritten. Dazu wird Folgendes ausgeführt: Zur Beurteilung, ob der Ehegatte unterhaltspflichtig ist, wird nach herrschender Lehre und Rechtsprechung…
…positiven Abschluss des ersten Studienabschnitts, sohin ab November 2019 der Anspruch auf Familienbeihilfe für die Bf. für den zweiten Studienabschnitt "wieder aufgelebt", jedoch war sie zu diesem Zeitpunkt verheiratet und ihr Ehegatte war für sie unterhaltspflichtig. Ist einem verheirateten Kind Unterhalt von seinem Ehegatten zu…