…dass der Unterhalt von diesen Bezügen (Wochengeld) und von nicht näher bezeichneten Bezügen vom AMS bestritten wird. Anscheinend sind damit die Arbeitslosengeldbezüge des Bw. gemeint. Es ergibt sich also schon aus diesen Ausführungen des Bw., dass dessen Gattin Beiträge zu dessen Unterhalt nicht nur leisten…
…Der Unterhaltsanspruch der Gattin des Berufungsführers liegt daher bei 28%. Da ihr Einkommen höher ist als diese 28% liegt kein Unterhalts(ergänzungs)anspruch der Ehegattin vor. Da der Berufungsführer für drei Kinder unterhaltspflichtig ist, beträgt der Unterhaltsanspruch für jedes Kind - wie vom Berufungsführer vorgebracht - 18…
…die in Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht erbracht werden, sind daher nicht freigebig im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG. Im Gegenstandsfalle liegt zunächst unzweifelhaft ein Vertrag zugunsten Dritter vor, wenn sich die Übergeberin in Zusammenhang mit der Übergabe ihres Liegenschaftsvermögens an die Tochter…
…Teil an die Gattin übertragen wurde, bestehende Möglichkeit zur Fremdfinanzierung) gegenüber jenen des Bw die gewichtigeren sind. Hinzu kommt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des OGH die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär ist. Die Unterhaltspflicht der Eltern kommt…
…weswegen der Bw. im März 2005 ersuchte, einen Wechsel in das International Department zu ermöglichen. Im Oktober 2005 gab die Schule bekannt, dass ein Wechsel ein Entrance Assessment von 1,5 Stunden, bestehend aus Mathematik- und Englisch-Aufgaben, voraussetze. Im Februar 2006 wurde der Gattin…
…sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Fall, ob dem Bw. für seine Gattin, welche noch studiert…
…Eine weitere Unterhaltspflicht wäre im allgemeinen daher wohl nur dann zu bejahen, wenn die bisherige Ausbildung die Erzielung eines angemessenen Einkommens nicht zuließe. Im gegenständlichen Fall besteht, da RS bereits jahrelang einen Beruf ausgeübt hat der es ihm ermöglichte die Mittel für seinen Unterhalt selbst…
…gesetzliche Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB, die wie folgt geregelt sind: Gem. § 90 Abs. 1 ABGB sind die Ehegatten einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, verpflichtet. Nach § 94 ABGB haben die Ehegatten nach ihren Kräften und gemäß der Gestaltung…
…der Gattin die maßgebliche Grenze des § 22 Abs. 4 Z 1 EStG 1988, nämlich 2.200,00 €, jedenfalls überstiegen haben, stand dem Berufungswerber der sog. Alleinverdienerabsetzbetrag unbestrittenermaßen nicht zu. Werden von einem Steuerpflichtigen, dem der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zusteht, im Rahmen seiner Unterhaltspflicht Kosten der…
…Abs. 3) zu. Dieser beträgt bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 75 % € 435,-- jährlich. Angesichts der geringen Einkünfte der Gattin ergibt sich für den Berufungswerber aus der Unterhaltspflicht eine rechtliche Verpflichtung für das Tragen von Krankheitskosten der Ehegattin. Da diese zu den Aufwendungen gehören…
…dazu Doralt, EStG12, § 34 Tz 60). Zu prüfen ist weiters, ob bzw. inwieweit der Bw. rechtlich im Rahmen seiner Unterhaltspflicht zur Tragung der behinderungsbedingten Aufwendungen seiner Gattin verpflichtet war. Denn Krankheitskosten bzw. behinderungsbedingte Aufwendungen, die für einen Ehepartner übernommen werden, sind im Sinne des § 34…
…jeweiligen Anteil der Unterhaltspflicht nicht ausrechneten und das Pauschale zu 100 % vom Gatten der Bw in Anspruch genommen wurde. Für seine Argumentation spreche auch, dass in der VO 675/88 (für die Jahre 1985-1995) die Meinung der Behörde betreffend die Aufteilung der Kostentragung explicit…
…August 2009 (OZ 9/2008) erhob der Bw. gegen den Einkommensteuerbescheid vom 12. August 2009 Berufung und führte zur Begründung Folgendes aus: Laut beiliegendem berichtigten Einkommensteuerbescheid vom 18. März 2009 (OZ 10 f./2008) habe seine Gattin im Jahr 2008 ein Einkommen von € 10…
…sohin außergewöhnliche Belastungen der Gattin € 6.497,09 (€ 5.867,09 + € 630,00) davon 7,27% ergibt anzusetzende außergewöhnliche Belastungen in Höhe € 474,40. Da im gegenständlichen Fall der Bw im Rahmen seiner Unterhaltspflicht Krankheitskosten (Fahrtkosten und Nächtigungskosten) seines (Ehe)Partners…
…25 x 100 = 67,53% von 12.060,00 = | 67,53% 8.144,12 € Abschließend sei an dieser Stelle noch zur gesetzlichen Unterhaltspflicht (damit auch zur Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen) erwähnt, dass die generalisierenden Regeln (33 bzw. 40%), wie der Bw…
…Unterhaltspflicht gegenüber seiner Ehegattin im Sinne des § 97 ABGB iVm § 94 ABGB getroffene Vorkehrung, damit die auf diese Ehewohnung angewiesene Ehegattin ihr Recht auf die Wohnung nicht verliert. Andernfalls, d. h. ohne die getroffene Vorkehrung bzw. Vereinbarung eines dinglichen Wohnungsrechtes zu ihren Gunsten, hätte der…
…Hinsicht ein Bereicherungswille seitens des Übergebers bzw. eine Freigebigkeit deswegen nicht gegeben sei, weil die Einräumung des Wohnrechtes in Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB erfolgte und der Unterhalt insbesondere auch den Anspruch auf die Wohnung umfasst. Gem. § 90 Abs…
…auf die Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Gattin Bedacht genommen werden. In der zivilrechtlichen Praxis würden folgende pauschale Prozentregeln zur Ermittlung des Unterhaltsanspruches des Ehegatten mit geringerem (bzw. nicht vorhandenem) Einkommen gegenüber dem Ehegatten mit dem höheren (bzw. einzigen) Einkommen angewendet: Wenn nur der Ehemann ein Einkommen…
…und jenes der Gattin in keiner Weise nachvollzogen werden. Von den insgesamt geltend gemachten Krankheitskosten von 106.238,86 ATS seien vom zuständigen Finanzamt aufgrund dieser Berechnung nur 51.112,00 ATS als außergewöhnliche Belastung im Einkommensteuerbescheid 2001 berücksichtigt worden. Gem. RZ 868 der Lohnsteuerrichtlinien…
…Abs. 3) zu. Dieser beträgt bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100% € 726,- jährlich. Angesichts geringer Einkünfte der Gattin ergibt sich für den Bw. aus der Unterhaltspflicht eine rechtliche Verpflichtung für das Tragen von Krankheitskosten der Ehegattin. Da diese zu den Aufwendungen gehören, die…