…führt der Sohn, aus, dass er seitens der Bw keinen Unterhalt erhalte und die Bw auch den Rückstand an Unterhaltsnachzahlungen nicht beglichen habe. Über die Berufung wurde erwogen: A.) Sachverhalt: Aufgrund der von der Bw vorgelegten Gerichtsbeschlüsse ergibt sich, dass der Sohn, spätestens nach dem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, 1. vom 27. Dezember 2002 und 2. vom 21. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Nathalie Kovacs, 1. vom 4. Dezember 2002 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer…
…25.01.2008 ein Bescheid ergangen und die Rechtsmittelfrist hiefür bereits abgelaufen sei. Auf Grund des Zu- und Abflussprinzips sei bei Unterhaltsnachzahlungen eine nachträgliche Berücksichtigung des UAB für Vorjahre nur dann möglich, wenn die Nachzahlung bis zur Rechtskraft des Veranlagungsbescheides geleistet und geltend gemacht worden…
…das am xxxx geboren wurde. Als außergewöhnliche Belastung beantragte der Bw eine Unterhaltsnachzahlung für dieses Kind für die Jahre 2002, 2003 und 2004 in Höhe von 10.302,00 €. Mit Vorhalt vom 23.05.2006 (Seiten 11,12 im Veranlagungsakt im Jahr 2005) verlangte…
… 34 Abs. 7 EStG ergibt sich, dass das Gesetz eine darüber hinausgehende Berücksichtigung von Vergleichszahlungen oder von nachgezahlten Unterhaltsleistungen nicht vorsieht. Ebenso wenig sind die mit der Unterhaltsnachzahlung verbundenen Prozesskosten abzugsfähig. Die Zwangsläufigkeit von Prozesskosten ist zu verneinen. Nicht abzugsfähig sind Kosten betreffend die Feststellung…
…Gesetzgeber im § 34 Abs. 7 EStG 1988 gewählte Umschreibung würde nicht nur laufende Unterhaltsleistungen, sondern auch einmalige, aus dem Familienrecht entspringende, Leistungen, wie Abgeltungsbeträge und Unterhaltsnachzahlungen, ausschließen. Sonstige Unterhaltsleistungen, die beim Unterhaltsberechtigten selbst keine außergewöhnliche Belastung darstellen würden, seien nach § 34 EStG1988 berücksichtigungsunfähig. Auf Grund…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn DI G in XY, vom 11. Juli 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Juni 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 1. Februar 2003 bis 31. Dezember 2004…
…für Zeiträume in den folgenden Kalenderjahren vermitteln. Unterhaltsnachzahlungen sind zu berücksichtigen, wenn sie bis zur Rechtskraft des betreffenden Veranlagungsbescheides geleistet und geltend gemacht wurden. Eine darüber hinausgehende Berücksichtigung von Unterhaltsnachzahlungen als außergewöhnliche Belastung kommt nach dem Gesetzeswortlaut nicht in Betracht (vgl. VwGH 8.2.2007…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, GebDat, Adresse, vom 22. Dezember 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 26. November 2009 betreffend Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld für die Jahre 2002 und 2003 entschieden: Der Berufung keine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 24. Juli 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 10. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 2. März 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage…
…dieser Reise schwerpunktmäßig der Charakter einer Erholungsreise zukomme. Dagegen erhob der Bw. Berufung und beantragte einerseits die Absetzung der Kosten für den Erholungsaufenthalt, andererseits die Kosten für die Unterhaltsnachzahlung. Der Erholungsaufenthalt sei zur Aufrechterhaltung des Gesundheitszustandes jährlich notwendig. Dieser Aufenthalt sei auch ärztlich verordnet worden…
…übernommenen sowie die sonstigen von ihm getragenen Streitkosten, nämlich: Honorar für den eigenen Anwalt; Treuhandhonorar an den gegnerischen Anwalt; Unterhaltsnachzahlung laut Vergleich; Prozesskosten; Gerichtskosten des prätorischen Vergleichs bei der Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2000 als außergewöhnliche Belastung vom Einkommen (mit oder ohne Selbstbehalt…
…berücksichtigen. Unterhaltsvorauszahlungen sind auf den Vorauszahlungszeitraum zu verteilen und können einen Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag auch für Zeiträume in den folgenden Kalenderjahren vermitteln. Unterhaltsnachzahlungen sind nach Ansicht der Finanzverwaltung zu berücksichtigen, wenn sie bis zur Rechtskraft des betreffenden VA-Bescheides geleistet und geltend gemacht werden…
…ihr fast zur Gänze getragenen Aufwendungen ist entgegenzuhalten, dass einerseits laut vorliegendem Gerichtsbeschluss der Kindesvater einen mtl. Unterhalt von € 200 sowie für Zeiträume ab Jänner 2009 eine Unterhaltsnachzahlung zu leisten hatte. Die Unterhaltszahlungen erfolgten an die Bw, sodass bei ihr keine überwiegende Kostentragung vorgelegen…
…getragenen Aufwendungen ist entgegenzuhalten, dass einerseits laut vorliegendem Gerichtsbeschluss der Kindesvater einen mtl. Unterhalt von € 200 sowie ab Jänner 2009 eine Unterhaltsnachzahlung zu leisten hatte. Die Unterhaltszahlungen erfolgten an die Großmutter (insoweit auch bei ihr keine überwiegende Kostentragung vorgelegen war). Andererseits ist der Tatbestand…
…sich auch auf andere Ansprüche beziehe. Es handle sich um folgende Ansprüche (beispielhaft, nicht taxativ): "a) Unterhaltsverzicht; b) Ansprüche auf Unterhaltsnachzahlung hinsichtlich der Kinder, auf die verzichtet wurde; c) Ansprüche auf Kostenersatz (die Ehefrau war an der Scheidung völlig unschuldig, der Mann musste nach zahllosen…
…beantragte der Bw. die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte begründend aus, Unterhaltsnachzahlungen seien im Wege eines Unterhalsabsetzbetrages zu berücksichtigen, wenn sie bis zur Rechtskraft des betreffenden Einkommensteuerveranlagungsbescheides geleistet werden. Eine darüber hinausgehende…
…einem Gerichtsurteil oder in einem gerichtlichen oder behördlichen Vergleich festgesetzten Betrag oder im Falle einer außergerichtlichen Einigung aus dem in einem schriftlichen Vergleich festgehaltenen Unterhaltsbetrag. Unterhaltsnachzahlungen sind zu berücksichtigen, wenn sie bis zur Rechtskraft des betreffenden Veranlagungsbescheides geleistet und geltend gemacht wurden (Jakom/Kanduth-Kristen…
…erbracht, so sind diese bis zum Eintritt der Rechtskraft des betreffenden Veranlagungsbescheides zu berücksichtigen. Nachdem die im Jahr 2010 für das Jahr 2009 getätigten Unterhaltsnachzahlungen im anhängigen Veranlagungsverfahren Beachtung finden und vom Berufungswerber seine Unterhaltsverpflichtungen des Jahres 2009 gegenüber seinen Söhnen A. und R. tatsächlich…