…dass in der Zeit vom 1. März 2010 (Beginn des Mietverhältnisses) bis etwa Ende Mai 2010 (Beendigung des Studiums) noch die Besonderheiten eines Mietvertrages mit einem Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen seien. Ab Sommer werde die Tochter wie eine fremde Mieterin behandelt und mit ihrem selbstverdienten Einkommen…
…die Bw. die Eigentumswohnung dann in der Folge auch tatsächlich an die zum damaligen Zeitpunkt noch im elterlichen Haushalt lebende, studierende (wenige Monate vor dem Abschluss des Studiums stehende), unterhaltsberechtigte Tochter (für welche die Bw. auch die Familienbeihilfe bezog), und zwar ab 1. März 2010…
…Str. angeschafft worden, mit der Absicht diese ab November 2006 zu vermieten. Laut vorgelegtem Mietvertrag vom 1. April 2007 werde die Wohnung an die unterhaltsberechtigte Tochter, A., vermietet. Rechtliche Gestaltungen, die darauf abzielen, Aufwendungen für den Haushalt des Steuerpflichtigen oder für den Unterhalt seiner Familienangehörigen…
…im November 2009 ihr Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft abgeschlossen hat. In den Jahren 2007 und 2008 war sie demnach noch unterhaltsberechtigt. Denn ihre Selbsterhaltungsfähigkeit wäre erst dann gegeben gewesen, wenn sie die zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse nötigen Mittel selbst erworben hätte oder bei…
…vorerwähnten Verordnung zweifach beanspruchen. Aus der Unterhaltspflicht ergibt sich eine rechtliche Verpflichtung für das Tragen von Krankheitskosten der Ehegattin. Jedoch sind nur Aufwendungen, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden, beim Verpflichteten berücksichtigungsfähig. Krankheitskosten des Ehepartners sind beim Verpflichteten, soweit sie den Selbstbehalt…
…BFH hat in seinem Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 157/84 ausgeführt, wenn der Vater eine ihm gehörende Eigentumswohnung an den unterhaltsberechtigten studierenden Sohn vermietet, der den Mietzins nur aus dem vom Vater gewährten Barunterhalt bestreiten kann, so liegt in dem Abschluss des…
…nicht vorliegt. Im gegenständlichen Fall findet vielmehr § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 Anwendung, geht es doch hier um die Deckung von Aufwendungen, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden (Krankheitskosten). Dazu führen Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG, § 34 Anm. 52…
…1; er hat an den anderen einen Anspruch auf Unterhalt, wobei eigene Einkünfte angemessen zu berücksichtigen sind. Dies gilt nach der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts zugunsten des bisher Unterhaltsberechtigten weiter, sofern nicht die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs, besonders wegen der Gründe, die zur Aufhebung des gemeinsamen…
…ABGB stehe die Unterhaltspflicht eines Enkelkindes der eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und Nachkommen näheren Grades des Unterhaltsberechtigten im Rang nach. Der Unterhaltsanspruch eines Großelternteils mindere sich insoweit, als ihm die Heranziehung eigenen Vermögens zumutbar sei. Ein (Enkel)Kind habe nur Unterhalt zu…
…Rechtfertigung für die durch Steuerprogression vorgesehenen Steuersätze weg, da dieselben ja gleichheitsrechtlich nur durch die unterschiedliche Leistungsfähigkeit argumentierbar seien. Nun würden zwar die Grundbedürfnisse unterhaltsberechtigter Kinder im Wege anderer steuerlicher Maßnahmen berücksichtigt, nicht jedoch der darüber hinausgehende Unterhaltsanspruch, welcher sich ja grundsätzlich nach Einkommen und…
…nicht entziehen könne. Aus RZ 831 LSTRL 2002 gehe hervor, dass die Zwangsläufigkeit z.B. bei Krankheitskosten unterhaltsberechtigter Personen (Hinweis auf VwGH 1996, 95/15/0018) erwachse. Unterhaltszahlungen, die nicht in Erfüllung einer zivilrechtlichen Pflicht erbracht würden (RZ 865 LSTRL 2002) seien nicht abzugsfähig. Laut …
…empfohlen bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen gemäß § 65 Abs.1 letzter Satz Abgabenexekutionsordnung, dem jeweiligen Drittschuldner unverzüglich allfällige Unterhaltspflichten sowie das Einkommen unterhaltsberechtigter Personen bekannt zu geben, damit der jeweilige Drittschuldner diesbezüglich pfändungsfreie Beträge auch entsprechend berücksichtigen kann. Am 9. November 2005 erging ein Rückstandsausweis in…
…als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Das gilt vor allem für unmittelbare Krankheitskosten Unterhaltsberechtigter. Unmittelbare Krankheitskosten erfüllen stets das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, auch wenn eine Vielzahl von Steuerpflichtigen davon zur gleichen Zeit (z.B…
…als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Das gilt vor allem für unmittelbare Krankheitskosten Unterhaltsberechtigter. Unmittelbare Krankheitskosten erfüllen stets das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, auch wenn eine Vielzahl von Steuerpflichtigen davon zur gleichen Zeit (z.B…
…von Absetzbeträgen bzw Familienbeihilfen vorgesehen. Für den eigenen laufenden Lebenshaltungsaufwand jedes Steuerpflichtigen selbst ist im Steuertarif (inkl Absetzbeträgen) ein einkommensteuerfrei gestelltes Existenzminimum eingerechnet. Sowohl was die Ernährung und den laufenden Lebensunterhalt des Berufungswerbers selbst als auch den allfälliger Unterhaltsberechtigter betrifft, ist daher eine Absetzbarkeit der…
…von Absetzbeträgen bzw Familienbeihilfen vorgesehen. Für den eigenen laufenden Lebenshaltungsaufwand jedes Steuerpflichtigen selbst ist im Steuertarif (inkl Absetzbeträgen) ein einkommensteuerfrei gestelltes Existenzminimum eingerechnet. Sowohl was die Ernährung und den laufenden Lebensunterhalt des Berufungswerbers selbst als auch den allfälliger Unterhaltsberechtigter betrifft, ist daher eine Absetzbarkeit der…
…mittragen bzw. mitfinanzieren (zumindest anteilsmäßig) hätten können. In diesem Zusammenhang gilt auch anzumerken, dass nach § 94 ABGB der Ehegattenunterhalt allen anderen Unterhaltsansprüchen im Rang vorgeht, sodass ein Unterhaltsberechtigter immer zuerst den Ehegatten in Anspruch nehmen muss (vgl. etwa Stabentheiner in Rummel, ABGB, § 94, Rz 10…
…zu anderen Personen, wobei für den Fall, dass eine Belastung aus der Erfüllung einer Rechtspflicht erwächst, diese bereits bei deren Übernahme das Merkmal der (rechtlichen oder sittlichen) Zwangsläufigkeit aufweisen muss (zB. Krankheitskosten unterhaltsberechtigter Personen, vgl. VwGH vom 23.5.1996, 95/15/0018). Gegenständliches liegt…
…2001/14/0121), weiters wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Die Unterhaltsverpflichtung für Kinder reicht als alleiniges Kriterium für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes jedoch nicht…
…Familienwohnsitz - Angabe der unterhaltsberechtigten Kinder am Familienwohnsitz - Nachweis der erstandenen Kosten für die Familienheimfahrten - Nachweis der Kosten für den Haushalt am Beschäftigungsort All diese Nachweise habe ich bis inkl. dem Jahr 2008 erbracht. Einzige Ausnahme dabei ist, dass unser unterhaltsberechtigter Sohn von Anfang an bei…