…erbrachte Zahlungen 1.1.-30.11.2005 | | | 1.899,78 | € | tatsächlich erbrachte Zahlung 12/2005 | | | | 84,30 | € | Anzahl Monate voller Unterhaltsleistung | | 10 | | 7 | | Höhe des Unterhaltsabsetzbetrages…
…Daraufhin erließ das Finanzamt am 25. März 2010 eine Berufungsvorentscheidung für das Jahr 2008, worin es einen Unterhaltsabsetzbetrag in Höhe von € 573,30 berücksichtigte und begründend dazu ausführte, dass der Unterhaltsabsetzbetrag nur anteilig gewährt werde, da der Bw. laut Bestätigung der BH X nicht…
…Oktober 2006 dahingehend Folge, als dass der beantragte Unterhaltsabsetzbetrag lediglich im Gesamtunterhaltsbetrag in Höhe von 649,80 € gewährt wurde. Begründend führte hierzu die Abgabenbehörde aus wie folgt: "Wird das Ausmaß des vereinbarten Unterhalts durch die tatsächlichen Zahlungen nicht erreicht, so ist der Absetzbetrag nur…
…Tatsächlich hat der Berufungswerber - nach der vorliegenden Bestätigung seiner Tochter - aber nur € 1.800,00 geleistet. Kommt nun der Berufungswerber zwar seiner Unterhaltsverpflichtung - im gegenständlichen Verfahren der Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner Tochter G - nachweislich durch Zahlungen in dem angegebenen Ausmaß (€ 1.800,00) nach…
…Gänze nachgekommen ist, sodass ihm diesbezüglich der Unterhaltsabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 lit. b EStG zukommt. Strittig ist hingegen, ob der Berufungswerber seine Unterhaltszahlungen gegenüber seinem zweiten Sohn R. ebenso gänzlich erbrachte oder ob dies nur anteilig der Fall war. Das Finanzamt gewährte…
…tatsächliche Auszahlung abweichend und losgelöst vom Monatsentgelt, liegen insoweit sonstige Bezüge vor. Werden dem Wesen nach sonstige Bezüge hingegen laufend anteilig mit dem laufenden Arbeitslohn ausbezahlt, sind diese Bezüge jedoch als laufender Arbeitslohn (zusammen mit diesem) nach dem Tarif zu versteuern. Bei den streitgegenständlichen Zahlungen…
…ein richterlich festgesetzes Unterhaltsausmaß. Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts durch die tatsächlichen Zahlungen nicht erreicht, so ist der Absetzbetrag nur anteilig in Relation zu den durch die Zahlungen abgedeckten monatlichen Unterhaltsbeträgen zu gewähren. Im vorliegenden Berufungsfall wurde laut Beschluss des BG F. vom 28…
…der Unterhaltspflicht ist prinzipiell der jeweilige Unterhaltsvergleich bzw. ein richterlich festgesetzes Unterhaltsausmaß. Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts durch die tatsächlichen Zahlungen nicht erreicht, so ist der Absetzbetrag nur anteilig in Relation zu den durch die Zahlungen abgedeckten monatlichen Unterhaltsbeträgen zu gewähren. Im § 34 Abs…
…der Erfüllung der Unterhaltspflicht ist prinzipiell der jeweilige Unterhaltsvergleich bzw ein richterlich festgesetzes Unterhaltsausmaß. Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts durch die tatsächlichen Zahlungen nicht erreicht, so ist der Absetzbetrag nur anteilig in Relation zu den durch die Zahlungen abgedeckten monatlichen Unterhaltsbeträgen zu gewähren. Im …
…jeweilige Unterhaltsvergleich bzw. ein richterlich festgesetztes Unterhaltsausmaß. Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts durch die tatsächlichen Zahlungen nicht erreicht, so ist der Absetzbetrag nur anteilig in Relation zu den durch die Zahlungen abgedeckten monatlichen Unterhaltsbeträgen zu gewähren. Keinen Anspruch haben jedenfalls Personen, deren Unterhaltsleistungen durch…
…der jeweilige Unterhaltsvergleich bzw ein richterlich festgesetztes Unterhaltsausmaß. Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts durch die tatsächlichen Zahlungen nicht erreicht, so ist der Absetzbetrag nur anteilig in Relation zu den durch die Zahlungen abgedeckten monatlichen Unterhaltsbeträgen zu gewähren. Im § 34 Abs 7 EStG 1988 in…
…Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts durch die tatsächlichen Zahlungen nicht erreicht, so ist der Absetzbetrag nur anteilig in Relation zu den durch die Zahlungen abgedeckten monatlichen Unterhaltsbeträgen zu gewähren. Ein Unterhaltsabsetzbetrag in den Fällen einer wechselseitigen Unterhaltsverpflichtung würde - im Vergleich zu Unterhaltsverpflichtungen gegenüber haushaltszugehörigen…
…außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Gemäß § 115 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln…
…X-Str. bis 31. Jänner 2007 zu räumen gewesen. Es seien daher bis dahin anteilig Werbungskosten für eine nicht in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person anzuerkennen. Die tatsächliche Übergabe der Wohnungsschlüssel habe im Sommer 2007, die Räumung der Wohnung im Herbst 2007 stattgefunden. Der Bw. sei…
…Sonderausgaben, gewährte jedoch (nur) noch einen Unterhaltsabsetzbetrag von 204,00 € (statt bisher 306,00 €); begründend führte es dabei Folgendes aus: "Der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 wird stattgegeben. Ergänzend wird ausgeführt: Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts durch die tatsächlichen Zahlungen nicht erreicht…
…möglich. Der Anteil der Kosten für die Behinderung konnte daher nur im Schätzungswege unter Zugrundelegung der vorgelegten Rechnungen ermittelt werden und wurde in Höhe von 7.000,00 € geschätzt. Die anerkannten Kosten setzen sich wie folgt zusammen: | Geschätzte Kosten (verlorener Aufwand u. Mehrkosten…
…Sie ab Beginn des Studiums Ihrer Tochter im September 2007 tatsächlich nicht nur keine höheren Unterhaltsleistungen als vorher, sondern sogar lediglich niedrigere Zahlungen geleistet haben. Damit ist klargestellt, dass Sie die mit Beginn des auswärtigen Studiums einhergehenden Aufwendungen gar nicht - auch nicht anteilig - tragen konnten…
…solche in der Höhe von € 216,80. Daneben machte der den Unterhaltsabsetzbetrag für zwei nicht haushaltszugehörige Kinder geltend. Mit Einkommensteuerbescheid 2008 vom 2.Juni 2009 wurden die beantragten Sonderausgaben im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß in Abzug gebracht, neben dem Pauschbetrag für Werbungskosten das Pendlerpauschale in…
…gestzlichen Unterhalt leistet, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 € monatlich zu. ..." (§ 33 Abs. 4 Z 3 lit. b EStG 1988). Im bekämpften Bescheid ging das Finanzamt gestützt auf meldebehördliche Angaben und den Zahlungsbeleg über die Studiengebühr für das Sommersemester 2003 davon aus, dass der…
…des Studiums im September 2007 tatsächlich nicht nur keine höheren Unterhaltszahlungen als vorher, sondern sogar lediglich niedrigere Zahlungen geleistet hat. Damit ist aber klargestellt, dass der Ex-Gatte die mit dem Beginn des auswärtigen Studiums einhergehenden erhöhten Aufwendungen gar nicht - auch nicht anteilig - tragen konnte…