…Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037 und 24.4.1996, 1996/15/0006). Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR) gehen auch bei allein stehenden Dienstnehmern von der Existenz eines Familienwohnsitzes aus und…
…von der Stadt B bestätigt - einen eigenen Hausstand unterhalten habe. Die Heimreisen im Kalenderjahr 2007 seien zur schrittweisen Verbringung des Hausrates zum jetzigen Nebenwohnsitz in C genutzt worden. Sie seien für den Bw. letztendlich preiswerter gewesen als die Beauftragung eines Speditionsunternehmens. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde…
…habe, dass er den Unterhalt seiner Tochter überwiegend getragen habe. Dass hinsichtlich der Kleidungs- und Verpflegungskosten kein belegmäßiger Nachweis mehr möglich ist, könne wohl nicht gegen ihn verwendet werden, da ein solcher Nachweis glaublich in den seltensten Fällen einer familiären Unterhaltsgebarung möglich sein wird. Weiters…
…Kindesvater auf Englisch unterhalten. Bei der gegebenen Sachlage und dem von der Bw. zu vertretenden Mangel an Beweisen für die Dauer der Aufenthalte im Inland im berufungsgegenständlichen Zeitraum ist davon auszugehen, dass der Inlandsbezug der Bw. nicht ausreicht, um im Berufungszeitraum einen Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…einer vorübergehend und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs.1 EStG) einen gemeinsamen Hausstand unterhält…
…Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037 und 24.4.1996, 1996/15/0006). Entgegen den Ausführungen des Finanzamtes in der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2008 kann auch ein allein stehender Steuerpflichtiger einen Familienwohnsitz…
…Haushalt ist auch die Beteiligung an den Kosten der Wohnung ein Indiz für das Unterhalten eines eigenen Hausstandes. Soweit ein eigener Hausstand durch Kinder im Haus der Eltern begründet werden soll, sind strenge Anforderungen zu stellen. Da das Bestehen eines eigenen Hausstandes auch davon abhängt…
… 106 Abs. 1 EStG 1988 - einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (Kofler, Die steuerliche Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung, taxlex 2008, S 9)) außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, können die (Mehr)Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wie zB für die…
…6.2007, Anm 25, Seite 26). Als Familienwohnsitz gilt dabei jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, oder ein Alleinstehender seine engsten persönlichen Beziehungen hat (vgl. VwGH 27.2.2008, 2005/13…
… 106 Abs. 1 EStG 1988 - einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (Kofler, Die steuerliche Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung, taxlex 2008, S 9)) außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, können die (Mehr)Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wie zB für die…
…gründete mit ihrem Lebensgefährten in einer eigenen Wohnung einen "neuen Hausstand", sodass sie unbestritten ab diesem Zeitpunkt zu keinem Elternteil mehr haushaltszugehörig ist. Es ist daher zu überprüfen, ob der Bw. als Kindesvater - so wie behauptet - die Kosten für den Unterhalt der Tochter überwiegend getragen…
…Hausstand (Familienwohnsitz) unterhält. Das weitere Argument, "den Familienwohnsitzes nach Y bzw. nach Innsbruck zu verlegen, wurde nie angestrebt. Es wurde lediglich angegeben, dass es unmöglich ist, in Innsbruck ein auch nur annähernd gleich hohes Einkommen zu erzielen wie in Y. Die Wahl der Beibehaltung eines…
…eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann, und die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ausserhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist. Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält…
…an dem u.a. ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich…
…mit einer Wohnstätte zu versorgen, sondern lediglich den Zweck, nach Beschluss des Vorstandes die Begünstigten zu unterstützen; d.h. es fehlt erstens an der direkten Verpflichtung wie im Falle des gesetzlichen Unterhaltes und zweitens kann dieser Stiftungszweck auf viele verschiedene Arten umgesetzt werden. Auch eine…
…ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Der Bw. ist ledig und kinderlos. Bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen (als solcher ist auch der…
…Bw. habe einerseits in V einen eigenen Hausstand begründet und damit zu erkennen gegeben, dass er die Zimmervermietung in der bisherigen Art und Umfang nicht mehr weiter betreiben wolle und könne. Andererseits sei der Pachtvertrag nach Ablauf eines Jahres auf unbestimmte Dauer abgeschlossen worden. Ein…
…seiner Berufstätigkeit einen zweiten Hausstand gründen muss und die Verlegung des bisherigen Wohnsitzes in die Nähe des Arbeitsortes nicht zugemutet werden kann. Das Einkommensteuergesetz bestimmt im § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, dass die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und den Unterhalt seiner Familienangehörigen…
…eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann, und die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist. Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält…
… 44 ABGB) und einen gemeinsamen Familienwohnsitz haben. Dass dieser Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinn nicht definiert wird über die Haupt- oder Nebenwohnsitzqualität ist offenkundig: Er hat der Ort zu sein, an dem die Lebensgefährten gemeinsam leben, ihren gemeinsamen Hausstand unterhalten und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen haben…