…Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037 und 24.4.1996, 1996/15/0006). Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR) gehen auch bei allein stehenden Dienstnehmern von der Existenz eines Familienwohnsitzes aus und…
…an dem der Steuerpflichtige mit seinem Ehegatten bzw. Lebensgefährten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037; VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger kann einen "Familienwohnsitz" haben. Dies ist jener Ort…
…von der Stadt B bestätigt - einen eigenen Hausstand unterhalten habe. Die Heimreisen im Kalenderjahr 2007 seien zur schrittweisen Verbringung des Hausrates zum jetzigen Nebenwohnsitz in C genutzt worden. Sie seien für den Bw. letztendlich preiswerter gewesen als die Beauftragung eines Speditionsunternehmens. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde…
…95/13/0119; VwGH 26.7.2007, 2006/15/0065). Der Steuerpflichtige muss über einen eigenen Hausstand verfügen, ein Zimmer bei den Eltern reicht jedoch - wie bereits ausführlich dargelegt - aus (VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012). 9. Die Pendlerverordnung ist - soweit hier von Bedeutung…
…habe, dass er den Unterhalt seiner Tochter überwiegend getragen habe. Dass hinsichtlich der Kleidungs- und Verpflegungskosten kein belegmäßiger Nachweis mehr möglich ist, könne wohl nicht gegen ihn verwendet werden, da ein solcher Nachweis glaublich in den seltensten Fällen einer familiären Unterhaltsgebarung möglich sein wird. Weiters…
…Wohnsitz und keinen eigenen Hausstand gehabt zu haben und erst im Jänner 2020 nach Deutschland umgezogen zu sein. Weiters hat der Beschwerdeführer ausgeführt, mit August 2015 berufsbedingt seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und keinen zweiten Wohnsitz unterhalten zu haben. Auch eine in den Verwaltungsunterlagen befindliche…
…Kindesvater auf Englisch unterhalten. Bei der gegebenen Sachlage und dem von der Bw. zu vertretenden Mangel an Beweisen für die Dauer der Aufenthalte im Inland im berufungsgegenständlichen Zeitraum ist davon auszugehen, dass der Inlandsbezug der Bw. nicht ausreicht, um im Berufungszeitraum einen Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…einer vorübergehend und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs.1 EStG) einen gemeinsamen Hausstand unterhält…
…Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037 und 24.4.1996, 1996/15/0006). Entgegen den Ausführungen des Finanzamtes in der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2008 kann auch ein allein stehender Steuerpflichtiger einen Familienwohnsitz…
…Haushalt ist auch die Beteiligung an den Kosten der Wohnung ein Indiz für das Unterhalten eines eigenen Hausstandes. Soweit ein eigener Hausstand durch Kinder im Haus der Eltern begründet werden soll, sind strenge Anforderungen zu stellen. Da das Bestehen eines eigenen Hausstandes auch davon abhängt…
…der mangelhaften Beantwortung der Ersuchsschreiben durch den Bf folgende wesentliche Fragen nicht geklärt werden hätten können: Infolge fehlender Meldenachweise und Vorlage eines Grundrisses der Wohnung die Frage, wer an dem genannten Wohnsitz wohnhaft gewesen sei? Hat der Bf mit jemandem einen anzuerkennenden gemeinsamen Hausstand unterhalten…
…2023 in Ungarn einen eigenen Hausstand unterhalten hatte. Ein derartiger Nachweis wurde trotz mehrmaliger Aufforderung nicht erbracht, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Begründung nach § 25a Abs. 1 VwGG Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…eigenen Hausstand innehatte, da er außer der Bestätigung seiner Mutter keine anderen Beweismittel, wie zB Pläne über die Aufteilung der Nutzfläche, Betriebskosten- und Stromrechnungen, etc. vorgelegt hat. Der Bf. war im Streitjahr weder verheiratet, noch hat er in Deutschland eine einer Lebensgemeinschaft ähnliche Partnerschaft unterhalten…
… 106 Abs. 1 EStG 1988 - einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (Kofler, Die steuerliche Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung, taxlex 2008, S 9)) außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, können die (Mehr)Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wie zB für die…
…6.2007, Anm 25, Seite 26). Als Familienwohnsitz gilt dabei jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, oder ein Alleinstehender seine engsten persönlichen Beziehungen hat (vgl. VwGH 27.2.2008, 2005/13…
…dass die Tochter der Beschwerdeführerin durch ihren Auszug aus der Wohnung der Beschwerdeführerin und die Gründung eines eigenen Hausstandes zusammen mit ihrem Lebensgefährten im Dezember 2016 und nach der Geburt ihres eigenen Kindes auch gemeinsam mit diesem Kind bei der Beschwerdeführerin nicht mehr haushaltszugehörig war…
… 106 Abs. 1 EStG 1988 - einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (Kofler, Die steuerliche Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung, taxlex 2008, S 9)) außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, können die (Mehr)Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wie zB für die…
…gründete mit ihrem Lebensgefährten in einer eigenen Wohnung einen "neuen Hausstand", sodass sie unbestritten ab diesem Zeitpunkt zu keinem Elternteil mehr haushaltszugehörig ist. Es ist daher zu überprüfen, ob der Bw. als Kindesvater - so wie behauptet - die Kosten für den Unterhalt der Tochter überwiegend getragen…
…20 Abs. 1 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der…
…Hausstand (Familienwohnsitz) unterhält. Das weitere Argument, "den Familienwohnsitzes nach Y bzw. nach Innsbruck zu verlegen, wurde nie angestrebt. Es wurde lediglich angegeben, dass es unmöglich ist, in Innsbruck ein auch nur annähernd gleich hohes Einkommen zu erzielen wie in Y. Die Wahl der Beibehaltung eines…