…LAO Steiermark ist mit § 238 Abs. 2 BAO insofern gleichgelagert, als beide Vorschriften die Unterbrechung der Verjährung an Amtshandlungen knüpfen, die der Durchsetzung (Geltendmachung) des Abgabenanspruches dienen und nach außen erkennbar sind. Im Hinblick auf den Inhalt des § 158 Abs. 1 LAO Steiermark kann es…
…LAO Steiermark ist mit § 238 Abs. 2 BAO insofern gleichgelagert, als beide Vorschriften die Unterbrechung der Verjährung an Amtshandlungen knüpfen, die der Durchsetzung (Geltendmachung) des Abgabenanspruches dienen und nach außen erkennbar sind. Im Hinblick auf den Inhalt des § 158 Abs. 1 LAO Steiermark kann es…
…LAO Steiermark ist mit § 238 Abs. 2 BAO insofern gleichgelagert, als beide Vorschriften die Unterbrechung der Verjährung an Amtshandlungen knüpfen, die der Durchsetzung (Geltendmachung) des Abgabenanspruches dienen und nach außen erkennbar sind. Im Hinblick auf den Inhalt des § 158 Abs. 1 LAO Steiermark kann es…
…0095). Die Forderungspfändung gegen die Drittschuldnerin - auch wenn diese letztlich erfolglos geblieben ist - sowie die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Primärschuldnerin im Rahmen einer Außendiensterhebung stellen derartige Amtshandlungen dar, die geeignet sind, die Einhebungsverjährungsfrist zu unterbrechen. Die Einhebungsverjährungsfrist der ältesten Abgabenschuldigkeit (Umsatzsteuer 1996) begann gemäß …
…in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährung neu zu laufen. Die älteste vom gegenständlichen Haftungsbescheid erfasste Fälligkeit ist der 15. Jänner 2002 (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2001). Die Einhebungsverjährung beginnt am 31.12.2002 zu laufen und endet daher am 31…
…Abs. 2 leg.cit. beginnt mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, die Verjährungsfrist neu zu laufen. Diese Rechtslage bewirkt infolge der wiederholten Unterbrechungshandlungen, dass die Einhebungsverjährung nicht eingetreten ist. Dem Vorbringen, der Bw. habe nicht von allen Amtshandlungen Kenntnis erlangt, wird…
…verbundene Anfragen, Erhebungen und Amtshilfeersuchen) und auf die in deren Anbetracht nicht eingetretene Einhebungsverjährung infolge Unterbrechung gemäß § 238 Abs. 2 BAO. Mit Schriftsatz vom 11. März 2002 wurde dagegen Berufung erhoben und die Verjährungsunterbrechungswirkung der mehreren nach außen erkennbaren Amtshandlungen in Abrede gestellt, zumal sie…
…bis 1999 sowie Säumniszuschläge 1997 und 1999 von der Bewilligung (oder Nichtbewilligung) von Zahlungserleichterungen nicht berührt wurden, wurde dadurch keine Unterbrechung der Einhebungsverjährung bezüglich dieser Abgaben bewirkt. Da im Zeitraum zwischen der Aussetzung der Einbringung dieser Abgaben (1999) und der Ausstellung des Rückstandsausweises (2008) keine…
…Bewilligung einer Zahlungserleichterung oder durch Erlassung eines Haftungsbescheides unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Im vorliegenden Berufungsfall ist der Abgabenanspruch gegenüber dem Berufungswerber durch den auf §§ 9 und 80 gestützten Haftungsbescheid vom 18.Februar…
…der Gemeinde G. vom 29. 4. 2003 - Auszug aus dem Gesetz über das Ausländerzentralregister - Bayerisches Gesetz über das Meldewesen 3.) Das Finanzamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 27. 4. 2004 als unbegründet ab. In § 238 Abs. 2 BAO seien die Amtshandlungen, die eine Unterbrechung…
…Bewilligung einer Zahlungserleichterung oder durch Erlassung eines Haftungsbescheides unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Die Erlassung eines Haftungsbescheides ist eine Einhebungsmaßnahme; sie ist daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist zulässig (vgl. VwGH 27. 09.2012…
…eingetretenen Unterbrechung der Einhebungsverjährung diese für die in den Jahren 1997 und 1998 fälligen Ausgleichs- bzw. Konkursforderungen noch nicht eingetreten sein, zumal der Vorhalt vom 19. Juni 2008 und der Haftungsbescheid vom 14. Jänner 2009 Unterbrechungshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO darstellten, die die Einhebungsverjährung…
…13/0038 davon aus, dass der Beginn der Einhebungsverjährung gemäß § 238 Abs.1 BAO anspruchs- und nicht personenbezogen formuliert ist und dass dementsprechend Unterbrechungshandlungen anspruchs- und nicht personenbezogen wirken. Amtshandlungen im Sinne des § 238 Abs.2 BAO unterbrechen daher die Verjährung des im § 238 Abs…
…13/0038 davon aus, dass der Beginn der Einhebungsverjährung gemäß § 238 Abs.1 BAO anspruchs- und nicht personenbezogen formuliert ist und dass dementsprechend Unterbrechungshandlungen anspruchs- und nicht personenbezogen wirken. Amtshandlungen im Sinne des § 238 Abs.2 BAO unterbrechen daher die Verjährung des im § 238 Abs…
…eingetretenen Unterbrechung der Einhebungsverjährung diese für die in den Jahren 1997 und 1998 fälligen Ausgleichs- bzw. Konkursforderungen noch nicht eingetreten sein, zumal der Vorhalt vom 19. Juni 2008 und der Haftungsbescheid vom 14. Jänner 2009 Unterbrechungshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO darstellten, die die Einhebungsverjährung…
…hat, dass für die Berechnung des Empfangenen nicht der Einheitswert sondern der Verkehrswert einer Liegenschaft maßgeblich ist (VwGH 25. 6. 1992, ZI. 91/16/0045). Die Inanspruchnahme war daher berechtigt. Die Erlassung von Haftungsbescheiden ist eine Einhebungsmaßnahme. Das Erlassen eines Haftungsbescheides ist innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist (…
…näher einzugehen ist. Zum Einwand, im Haftungsbescheid seien zum Teil bereits verjährte Abgaben festgesetzt worden, ist auszuführen: Die Inanspruchnahme persönlich Haftender durch Haftungsbescheid stellt nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung eine Einhebungsmaßnahme dar, und ist daher innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des § 238 BAO zulässig (Ritz, BAO-Kommentar², …
…ist (vgl. auch 686 BlgNR XXII. GP, 36). 3. Die Erlassung eines Haftungsbescheides (auch nach § 95 Abs 2 EStG 1988) ist eine Einhebungsmaßnahme. Sie ist daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist nach § 238 BAO zulässig (VwGH 25.11.2010, 2009/15/0157; Ritz 4 , BAO, § 224…
…der A.AG an die I.AG für die Jahre 1979 bis 1983 eine Einhebungsmaßnahme für Abgaben gesetzt, die nach § 238 Abs. 1 BAO angesichts der Unterbrechung der Einhebungsverjährung im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO erst durch im Jahre 1989 gesetzte Maßnahmen der Einhebungsverjährung…
…BAO geregelten Einhebungsverjährung unterliege. Diese betrage fünf Jahre und beginne mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist. Unterbrechungshandlungen würden anspruchsbezogen wirken, es sei daher rechtlich nicht von Bedeutung, gegen wen sich solche Amtshandlungen richten. Die Unterbrechung wirke gegenüber jedem, der als…