…folgendes aus: Entsprechend § 13 Abs. 3 letzter Satz KStG 1988 in der Fassung vor In-Kraft-Treten des Abgabenänderungsgesetzes 2004 unterbleibe die Besteuerung zwischensteuerpflichtiger Einkünfte insoweit, als die Privatstiftung im Veranlagungszeitraum Zuwendungen tätige, davon Kapitalertragsteuer einbehalten würde und keine Entlastung auf Grund eines DBA erfolge…
…Abs. 6 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, unterbleibt, wenn der Betrieb aufgegeben wird, weil der Steuerpflichtige gestorben ist, erwerbsunfähig ist oder das 55. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt, auf Antrag hinsichtlich der zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäudeteile die Erfassung der stillen Reserven. Dazu…
…begründet, dass für die Festsetzung der Gebühr der Inhalt der Schuldurkunde maßgebend sei. Die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das (teilweise) Unterbleiben der Ausführung würden die entstandene Gebührenschuld nicht aufheben. Nach dem Inhalt der Urkunde sei ein Kredit in Höhe von 63.200 € gewährt worden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Gerhard Kurzreiter, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien und Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1997 entschieden: Der Berufung wird in eingeschränktem Umfang Folge…
…1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Ob der UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz von der Möglichkeit einer kassatorischen Berufungserledigung Gebrauch macht, liegt in seinem Ermessen. Zur Ermessenübung bezüglich der Aufhebung des Bescheides…
…5 leg.cit hebt selbst die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Da es nach dieser Bestimmung unbeachtlich ist, ob ein beurkundetes Rechtsgeschäft in weiterer Folge überhaupt aufrecht erhalten oder ausgeführt wird (vergleiche dazu…
…der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Der Rücktritt vom Kauf des Wohnmobils und damit auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage für den Bestandvertrag bezüglich der Campingplatzparzelle ändert daher nichts an der bereits entstandenen Gebührenschuld. Auch eine…
…10. 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein vom 24. 9. 2002 betreffend das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb für die Jahre 1993 und 1994 abgewiesen worden war. 1.2. Mit weiterem Bescheid vom 26. 5. 2004 wurden dem Bw…
…den Fehler nicht erkannt zu haben, noch dazu, da sich die Anmeldung im so genannten Grünkanal befand und keine Pflicht zur Überprüfung vorlag. Der unterbliebene Cross Check stellt eine Unregelmäßigkeit im Sinne des § 46 Abs 1 AlkStG dar, weil dadurch die mit der Entnahme aus…
…2002, 98/14/0223, ausgesprochen, dass die diesbe-zügliche Erledigung des Finanzamtes vom 3. 3. 1997 in ihrem Abspruch über das Unterbleiben einer Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO insgesamt keine Wirkung entfaltet habe. Erst mit der Zustellung des an den Bw. und Dr. H…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, Adresse1, vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Lessingstraße 40, vom…
Mit jeweils Schreiben vom 16. Dezember 2011 wurde dem Bf und dem Zollamt Innsbruck Parteiengehör gegeben. Dem Bf wurde das Schreiben des Unabhängigen Finanzsenates an das Zollamt Innsbruck vom 16. Juni 2011, die Stellungnahme des Zollamtes Innsbruck vom 29. August 2011, die Niederschrift über die…
Weil im gegenständlichen Abgabenverfahren von einer vollen Geschäftsfähigkeit des Bf vor allem im Zeitraum vom 9. Jänner 2002 bis zum 14. Oktober 2004, am 6. Juni 2006 sowie am 7. November 2007 und am 12. Dezember 2008 auszugehen ist, war vom Unabhängigen Finanzsenat auf die…
…nicht zweckmäßig und den Interessen des Bundes auf die Erhebung von Abgaben abträglich. Außerdem räumt die Rechtsprechung einer Partei kein subjektiv-öffentliches Recht auf das Unterbleiben einer Entscheidung über ihre Beschwerde ein, sodass auch eine objektiv rechtswidrige Fortsetzung des zweitinstanzlichen Berufungsverfahrens von der Partei nicht…
Mit BVD vom 26. Juni 2004 sollte die Z (im BVD als Beförderer bezeichnet), insbesondere deren Fahrer ZeK mit dem LKW mit dem Kennzeichen YU 111 und dem Anhänger mit dem Kennzeichen YU 333 insgesamt 13.000,00 kg Tabakfeinschnitt zur Fa. F verbringen (AS…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Mag. Wolfgang Ferstl, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 3. September 2001, GZ. xxxxx, betreffend Säumniszinsen, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Mag. Wolfgang Ferstl, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 9. Oktober 2001, GZ. xxxxx, betreffend Säumniszinsen, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Mag. Wolfgang Ferstl, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 22. November 2001, GZ. xxxxx, betreffend Säumniszinsen, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Mag. Wolfgang Ferstl, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 8. August 2001, GZ. xxxxx, betreffend Säumniszinsen, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Mag. Wolfgang Ferstl, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 4. Juli 2001, GZ. xxxxx, betreffend Säumniszinsen, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…