… 293 BAO zulässig waren, weil die Unrichtigkeit der berichtigten Bescheide auf die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung zurückzuführen und daher die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vornahme von Bescheidberichtigungen vorgelegen sind. Im Erstbescheid seien nämlich die aus einer in Deutschland ausgeübten nicht selbständigen Tätigkeit stammenden…
…insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Artikel 37 Abs. 2 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen BGBl 66/1966 lautet (auszugsweise): (2) Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals der Mission und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder genießen, wenn…
…des Pflichtigen teilt. Im gegenständlichen Fall ergab sich die Unrichtigkeit darüber hinaus nicht nur daraus, dass die Abgabenbehörde eine unrichtige Auffassung des Pflichtigen teilte; sie wirkte vielmehr aktiv durch die bewusste Korrektur der Abgabenerklärung an der Erstellung des ursprünglichen (unrichtigen) Einkommensteuerbescheides mit. Solcherart kann aber…
…der Ausbildung zum Rückschultrainer, konkrete Verwertbarkeit des Erlernten im ausgeübten Beruf des Abgabepflichtigen) erforderlich war bzw. ist, um rechtlich beurteilen zu können, ob die beantragten Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zu berücksichtigen sind, lag keine Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung…
…übernommenen Schulden und das eingeräumte Wohnrecht einzubeziehen, weshalb der in der Abgabenerklärung vorgenommene Ansatz ausgehend vom Wortlaut des Übergabsvertrages auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruhte. War aber die zur Berichtung führende "offensichtliche Unrichtigkeit" erst nach Durchführung eines diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens erkennbar, wobei überdies vom Berufungswerber bestritten wird…
…wenn sie den der Abgabenerklärung angeschlossenen Lohnausweis diesbezüglich näher (ordnungsgemäß) geprüft hätte (somit ohne weiteres Ermittlungsverfahren im Tatsachenbereich) bzw. wäre dem Finanzamt bei näherer Untersuchung die vom Bw. an den Sachverhalt geknüpfte unrichtige Rechtsfolge klar erkennbar gewesen. Die Unrichtigkeit des (Gesamt-)Bruttobetrages beruhte jedenfalls auch…
…fordernden Sorgfalt die Unrichtigkeit dieser Erklärung nicht habe erkennen können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass einen Vertreter weder Unkenntnis in buchhalterischen und steuerlichen Belangen zu exkulpieren vermag, da er schon deshalb schuldhaft handelt, weil ihm bewusst sein muss, dass er der gesetzlichen Sorgfaltspflicht…
…als nicht richtig erweist und diese Unrichtigkeit auch gewiss ist. Derartige konkrete Angaben sind im gegenständlichen Aufhebungsantrag und im weiteren Berufungsverfahren unterblieben. Es ist bloß die erklärungsgemäße Festsetzung der Abgaben auf Grund der nachgereichten Abgabenerklärungen beantragt worden, ohne darzulegen, warum die Schätzung der Bemessungsgrundlagen gemäß …
…aus dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag als Dauerbeleg in Verbindung mit den abgegebenen Feststellungserklärungen und deren Veranlagung die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten evident. Wenn der Bw. diesbezüglich auf Stoll, BAO Kommentar, S 2834 verweist, wonach Berichtigungsgrund, die aus den Abgabenerklärungen übernommenen offensichtlichen Unrichtigkeiten und nicht aber die Nachlässigkeit…
…über die Festsetzung von Anspruchszinsen für 2010 vom 25.10.2012 eingebracht. Hinsichtlich der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO betreffend die Einkommensteuer 2010 ist begründend ausgeführt worden, dass es sich nicht um die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen handle, sondern um eine abweichende Rechtsauffassung der Behörde…
…nicht korrekt durchgeführt worden sei, könne von offensichtlichen Unrichtigkeiten, die ohne Ermittlung im Tatsachen- bzw. Rechtsbereich erkennbar wären, sicherlich keine Rede sein. Vielmehr hätte die Finanzverwaltung den Verlustvortrag von sich aus ermitteln müssen und keinesfalls von der vorgelegten Abgabenerklärung übernehmen dürfen. Bei Einhaltung dieser Vorgangsweise…
…13/0124; 16.12.2003, 2003/15/0110; 18.3.2004, 2003/15/0049). Eine offensichtliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsmäßiger Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen (VwGH 1.7.2003, 97/13/0230; 16.12.2003, 2003/15/0110;…
…gehöre nicht mehr dem Rechtsbestand an. Die bisherige Verantwortung der Bw. laute dahingehend, dass die Abgabe der Erklärungen wegen Arbeitsüberlastung unterblieben sei und die vorgenommenen Schätzungen zu hoch gewesen seien. Eine aussagekräftige Buchhaltung und darauf beruhende Abgabenerklärungen seien jedoch entgegen wiederholten Zusicherungen nicht vorgelegt worden. …
…kein Fall einer Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen vorliegen könne, ist ihr Folgendes zu entgegnen: Wie vorhin ausgeführt, ist im Zuge dieser Nachschau die Problematik, ob die GesBR bereits für das Jahr 2000 steuerliche Wirksamkeit entfaltet, überhaupt nicht Gegenstand der Prüfung gewesen und damit hat…
…beantragt werden: Der Berufungsantrag soll die Behörde in die Lage versetzen, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Berufungswerber dem Bescheid anlastet. Die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, muss somit einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Inhalt haben, wobei sich die Bestimmtheit aus der Berufung ergeben muss…
…BAO vom 4. Oktober 2007. Mit der Berufung gegen den gemäß § 293 b BAO berichtigten Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für das Jahr 2005 betonte die steuerliche Vertretung, dass sich die Berufung gegen die ohne Vorliegen einer Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen gemäß § 293 b…
…in der Abgabenerklärung und der Aktenlage nur die Akten des betreffenden Verfahrens maßgebend (Ritz, RdW 1991, 276); nach Lenneis (FJ 2000, 205) ist § 293 b auch für vor Bescheiderlassung nachgereichte Beilagen anwendbar. Nach Ritz, BAO, 4. Auflage, Rz 7 zu § 293b BAO, sind offensichtliche Unrichtigkeiten…
…0255). Die Unrichtigkeit muss also ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar sein (VwGH 28.1.1997, 93/14/0113). Die Beilagen zu den Abgabenerklärungen der Jahre 1997 bis 1999 wiesen die hier strittigen Beiträge nicht ausdrücklich als "Pflichtbeiträge" aus…
…Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist offenkundig, wenn sie ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist. Ist die Unrichtigkeit erst nach Durchführung eines diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens, welches über die…
…jeden Aufwand - zu erstellenden Steuererklärungen für das Jahr 2000 abgeben solle und zwischen der Übernahme der Geschäfte durch ihn am 7. März 2001 und dem Abgabetermin 31. März 2001 genug Zeit für den neuen Geschäftsführer gewesen wäre, Abgabenerklärungen einzubringen. Das Schreiben des Finanzamtes vom 19…