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UFSL RV/0957-L/09Eine Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO ist nicht zulässig, wenn die Unrichtigkeit des Bescheides nicht auf die Übernahme von unrichtigen Angaben in der Abgabenerklärung, sondern auf eine unrichtige rechtliche Beurteilung durch das Finanzamt, oder auf das Fehlverhalten eines Behördenorganes bei der Bescheiderstellung zurückzuführen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2012

… 293 BAO zulässig waren, weil die Unrichtigkeit der berichtigten Bescheide auf die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung zurückzuführen und daher die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vornahme von Bescheidberichtigungen vorgelegen sind. Im Erstbescheid seien nämlich die aus einer in Deutschland ausgeübten nicht selbständigen Tätigkeit stammenden…

UFSW RV/3722-W/10Ermittlungshandlungen der Behörde führen nur dann zu einer unzulässigen Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO, wenn damit Zweifel an der Unrichtigkeit der Abgabenerklärung beseitigt werden sollen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Artikel 37 Abs. 2 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen BGBl 66/1966 lautet (auszugsweise): (2) Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals der Mission und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder genießen, wenn…

UFSL RV/1252-L/11Keine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO bei bewusster Korrektur der Abgabenerklärung durch die Behörde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…des Pflichtigen teilt. Im gegenständlichen Fall ergab sich die Unrichtigkeit darüber hinaus nicht nur daraus, dass die Abgabenbehörde eine unrichtige Auffassung des Pflichtigen teilte; sie wirkte vielmehr aktiv durch die bewusste Korrektur der Abgabenerklärung an der Erstellung des ursprünglichen (unrichtigen) Einkommensteuerbescheides mit. Solcherart kann aber…

UFSI RV/0122-I/03Bescheidberichtigung wegen Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2004

…der Ausbildung zum Rückschultrainer, konkrete Verwertbarkeit des Erlernten im ausgeübten Beruf des Abgabepflichtigen) erforderlich war bzw. ist, um rechtlich beurteilen zu können, ob die beantragten Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zu berücksichtigen sind, lag keine Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung…

UFSI RV/0605-I/03Vorliegen des Berichtigungstatbestandes gemäß § 293b BAO bei Feststellung der Rechtswidrigkeit auf Grund nachfolgender Sachverhaltserhebungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2004

…übernommenen Schulden und das eingeräumte Wohnrecht einzubeziehen, weshalb der in der Abgabenerklärung vorgenommene Ansatz ausgehend vom Wortlaut des Übergabsvertrages auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruhte. War aber die zur Berichtung führende "offensichtliche Unrichtigkeit" erst nach Durchführung eines diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens erkennbar, wobei überdies vom Berufungswerber bestritten wird…

UFSF RV/0216-F/05Zulässigkeit der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2007

…wenn sie den der Abgabenerklärung angeschlossenen Lohnausweis diesbezüglich näher (ordnungsgemäß) geprüft hätte (somit ohne weiteres Ermittlungsverfahren im Tatsachenbereich) bzw. wäre dem Finanzamt bei näherer Untersuchung die vom Bw. an den Sachverhalt geknüpfte unrichtige Rechtsfolge klar erkennbar gewesen. Die Unrichtigkeit des (Gesamt-)Bruttobetrages beruhte jedenfalls auch…

UFSF RV/0095-F/05Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2006

…fordernden Sorgfalt die Unrichtigkeit dieser Erklärung nicht habe erkennen können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass einen Vertreter weder Unkenntnis in buchhalterischen und steuerlichen Belangen zu exkulpieren vermag, da er schon deshalb schuldhaft handelt, weil ihm bewusst sein muss, dass er der gesetzlichen Sorgfaltspflicht…

UFSL RV/0438-L/07Aufhebungsantrag nach einer Schätzung der Bemessungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.05.2009

…als nicht richtig erweist und diese Unrichtigkeit auch gewiss ist. Derartige konkrete Angaben sind im gegenständlichen Aufhebungsantrag und im weiteren Berufungsverfahren unterblieben. Es ist bloß die erklärungsgemäße Festsetzung der Abgaben auf Grund der nachgereichten Abgabenerklärungen beantragt worden, ohne darzulegen, warum die Schätzung der Bemessungsgrundlagen gemäß …

UFSG RV/0205-G/03Bescheidberichtigung mangels Vorliegens einer Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2004

…aus dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag als Dauerbeleg in Verbindung mit den abgegebenen Feststellungserklärungen und deren Veranlagung die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten evident. Wenn der Bw. diesbezüglich auf Stoll, BAO Kommentar, S 2834 verweist, wonach Berichtigungsgrund, die aus den Abgabenerklärungen übernommenen offensichtlichen Unrichtigkeiten und nicht aber die Nachlässigkeit…

UFSS RV/0177-S/13Offensichtliche Unrichtigkeit: Gänzlicher Abzug des Pflegegeldes bei Übernahme der Heimkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2013

…über die Festsetzung von Anspruchszinsen für 2010 vom 25.10.2012 eingebracht. Hinsichtlich der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO betreffend die Einkommensteuer 2010 ist begründend ausgeführt worden, dass es sich nicht um die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen handle, sondern um eine abweichende Rechtsauffassung der Behörde…

UFSS RV/0108-S/04Die aus der Körperschaftsteuererklärung übernommene Unrichtigkeit in Form eines bereits verrechneten Verlustabzuges ist in Verbindung mit der Aktenlage ohne weiteres Ermittlungsverfahren erkennbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…nicht korrekt durchgeführt worden sei, könne von offensichtlichen Unrichtigkeiten, die ohne Ermittlung im Tatsachen- bzw. Rechtsbereich erkennbar wären, sicherlich keine Rede sein. Vielmehr hätte die Finanzverwaltung den Verlustvortrag von sich aus ermitteln müssen und keinesfalls von der vorgelegten Abgabenerklärung übernehmen dürfen. Bei Einhaltung dieser Vorgangsweise…

UFSG RV/0950-G/09Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung nach § 293b BAO wegen Unrichtigkeit infolge fehlender Eintragung einer Mitteilung nach § 109a EStG im dafür vorgesehenen Formularfeld der Einkommensteuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…13/0124; 16.12.2003, 2003/15/0110; 18.3.2004, 2003/15/0049). Eine offensichtliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsmäßiger Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen (VwGH 1.7.2003, 97/13/0230; 16.12.2003, 2003/15/0110;…

UFSW FSRV/0124-W/09Verkürzung von Jahresumsatzsteuer und Umsatzsteuervorauszahlungen mit dem Einwand der Unrichtigkeit der zugrunde liegenden Schätzung bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.06.2010

…gehöre nicht mehr dem Rechtsbestand an. Die bisherige Verantwortung der Bw. laute dahingehend, dass die Abgabe der Erklärungen wegen Arbeitsüberlastung unterblieben sei und die vorgenommenen Schätzungen zu hoch gewesen seien. Eine aussagekräftige Buchhaltung und darauf beruhende Abgabenerklärungen seien jedoch entgegen wiederholten Zusicherungen nicht vorgelegt worden. …

UFSG RV/0499-G/02Steuerliche Wirksamkeit der Gründung einer GesbR zwischen Ehegatten und Bescheidberichtigung nach § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2003

…kein Fall einer Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen vorliegen könne, ist ihr Folgendes zu entgegnen: Wie vorhin ausgeführt, ist im Zuge dieser Nachschau die Problematik, ob die GesBR bereits für das Jahr 2000 steuerliche Wirksamkeit entfaltet, überhaupt nicht Gegenstand der Prüfung gewesen und damit hat…

UFSL RV/0696-L/04Darstellung des Änderungsbegehrens bei Schätzung der Bemessungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der Abgabenerklärungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid23.09.2008

…beantragt werden: Der Berufungsantrag soll die Behörde in die Lage versetzen, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Berufungswerber dem Bescheid anlastet. Die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, muss somit einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Inhalt haben, wobei sich die Bestimmtheit aus der Berufung ergeben muss…

UFSW RV/0523-W/12Gesetzliche Unvereinbarkeit der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 BAO in einem Abgabenfeststellungsverfahren gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2013Teil 1/2

…BAO vom 4. Oktober 2007. Mit der Berufung gegen den gemäß § 293 b BAO berichtigten Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für das Jahr 2005 betonte die steuerliche Vertretung, dass sich die Berufung gegen die ohne Vorliegen einer Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen gemäß § 293 b…

UFSW RV/0523-W/12Gesetzliche Unvereinbarkeit der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 BAO in einem Abgabenfeststellungsverfahren gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2013Teil 2/2

…in der Abgabenerklärung und der Aktenlage nur die Akten des betreffenden Verfahrens maßgebend (Ritz, RdW 1991, 276); nach Lenneis (FJ 2000, 205) ist § 293 b auch für vor Bescheiderlassung nachgereichte Beilagen anwendbar. Nach Ritz, BAO, 4. Auflage, Rz 7 zu § 293b BAO, sind offensichtliche Unrichtigkeiten…

UFSI RV/0472-I/02Vorliegen von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur Pensionsversicherung; Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2003

…0255). Die Unrichtigkeit muss also ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar sein (VwGH 28.1.1997, 93/14/0113). Die Beilagen zu den Abgabenerklärungen der Jahre 1997 bis 1999 wiesen die hier strittigen Beiträge nicht ausdrücklich als "Pflichtbeiträge" aus…

UFSL RV/1268-L/08Keine offensichtliche Unrichtigkeit iSd § 293b BAO bei vertretbarer Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2010

…Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist offenkundig, wenn sie ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist. Ist die Unrichtigkeit erst nach Durchführung eines diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens, welches über die…

UFSW RV/1494-W/03Haftung bei unrichtigen Abgabenbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2003

…jeden Aufwand - zu erstellenden Steuererklärungen für das Jahr 2000 abgeben solle und zwischen der Übernahme der Geschäfte durch ihn am 7. März 2001 und dem Abgabetermin 31. März 2001 genug Zeit für den neuen Geschäftsführer gewesen wäre, Abgabenerklärungen einzubringen. Das Schreiben des Finanzamtes vom 19…