…die Berufung als unbegründet ab. Die Bescheidbegründung enthält folgenden Wortlaut: "Aufwendungen für die Anschaffung von Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung mit allgemein erkennbarem Uniformcharakter oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt, die von Dienstnehmern überdies privat benützt werden kann, stellen selbst dann keine Werbungskosten…
…da er genügend private Bekleidung (auch Schibekleidung) besitze. Bei den streitgegenständlichen Bekleidungsstücken handle es sich im Hinblick auf ihre Kennzeichnung um solche mit Uniformcharakter, weshalb der Werbungskostenabzug von der Vorinstanz zu Unrecht versagt worden sei. Im Zuge des Verfahrens vor dem UFS legte der Bw…
…VwGH v.23.4.2002; 98/14/0219). Unter einer "typischen Berufskleidung" ist eine Arbeitskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließendem Uniformcharakter bzw. eine für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ungeeignete Uniform zu verstehen (VwGH 5.6.2002; 99/08/0166…
…ist (VwGH 23.4.2002; 98/14/0219). Unter einer "typischen Berufskleidung" ist eine Arbeitskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließendem Uniformcharakter bzw. eine für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ungeeignete Uniform zu verstehen (VwGH 5.6.2002; 99/08/0166…
…Da bei den von der Fa. B oder vom M bezogenen Kleidungsstücken ein "Uniformcharakter" nicht angenommen werden könne und auch nicht nachgewiesen worden sei, seien die dafür aufgewendeten Beträge in Höhe von 10.121,00 S nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Gegen diesen Einkommensteuerbescheid 2001 wurde…
…Orchestermitgliedes, noch Trachtenanzüge, noch Dirndln eines Gastronomiebetriebes seien als typische Berufskleidung anzusehen. Ausgenommen seien solche Kleidungsstücke, denen ein allgemein erkennbarer Uniformcharakter zukomme (z.B. Einheitskleidung von Restaurant oder Lebensmittelketten), sodass eine private Nutzung praktisch ausgeschlossen sei. Aufwendungen im Zusammenhang mit Sportgeräten seien keine Betriebsausgaben, da…
…benötigt werde. Ausnahmen davon bildeten nur Arbeitsschutzkleidung, Uniformen, Arbeitsmäntel, Kostüme von Schauspielern und Kleidung mit Uniformcharakter. Die Aufwendungen für Bekleidung stellten daher auch im gegenständlichen Fall keinesfalls abzugsfähige Ausgaben dar. Ähnlich verhalte es sich mit den Aufwendungen für Geschenke an Kunden und Mitarbeiter. Gem. § 20…
…94/13/0171). Selbst wenn man im hier vorliegenden Fall davon ausgeht, dass der Bekleidung des Bw. Uniformcharakter zukommt - etwa durch ein eingesticktes oder aufgenähtes, gut sichtbares Emblem, sodass ein Tragen außerhalb des Dienstes nicht möglich ist - kann ein Aufwand für die Reinigung derartiger Bekleidungsstücke…
…Uniformen), nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Nach Auffassung der Berufungsbehörde ist unter einer typischen Berufskleidung eine Arbeitskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung ausschließendem Uniformcharakter bzw. eine für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ungeeignete Uniform zu verstehen. Wird so genannte bürgerliche…
…68 zu § 16). Unter einer typischen Berufskleidung sei eine Arbeitskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter bzw. eine für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ungeeignete Uniform zu verstehen (unter Hinweis auf VwGH 5.6.2002, 99/08/0166). Laut vorliegenden…
…für Richter) erwachsen. Lediglich Aufwendungen für Berufsbekleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter können als Werbungskosten anerkannt werden. Als nichtabzugsfähige Bekleidung sind beispielsweise der schwarze Anzug von Orchestermitgliedern sowie Trachtenanzüge oder Dirndl in einer Dirndlstube (VwGH 05.06.2002, 99/08/0166…
…es sei denn, solchen Kleidungsstücken kommt ein allgemein erkennbarer Uniformcharakter zu (zB Einheitskleidung von Restaurant-, Modehaus- oder Lebensmittelketten), sodass eine private Nutzung praktisch ausgeschlossen ist. Ein allgemein erkennbarer Uniformcharakter ist dann anzunehmen, wenn eine Aufschrift und/oder die Art der Kleidung (zB Trachtenkleidung mit Hinweis…
…sich um bürgerliche Kleidung, die auch privat benutzt werden kann. Es liegt auch keine Berufskleidung mit allgemein erkennbarem Uniformcharakter vor. Das auf den Transtex-Hemden angebrachte Namensklettband sowie das ebenfalls auf den Hemden ersichtliche Dienstgradabzeichen und das Truppenkörperabzeichen können leicht entfernt werden, also jederzeit wieder…
…für Richter) erwachsen. Lediglich Aufwendungen für Berufskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter können als Werbungskosten anerkannt werden. Als nichtabzugsfähige Bekleidung sind beispielsweise der schwarze Anzug von Orchestermitgliedern sowie Trachtenanzüge oder Dirndl in einer Dirndlstube (VwGH 05.06.02, 99/08/0166…
…26.11.1997, 95/13/0061, aus wie folgt: Dass beruflich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, wenn es sich dabei nicht um typische Berufskleidung mit einem eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung handelt, die privat benützt werden kann, auch dann steuerlich…
…Stichwort "Kleidung" und "Sportbekleidung"). Dass es sich bei der angeschafften Bekleidung / den Schuhen um typische Berufskleidung (Bekleidung mit Uniformcharakter) gehandelt hätte - nur diesfalls könnte nämlich eine private Nutzung nahezu ausgeschlossen werden - wurde vom Bw nicht behauptet. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 26…
…nicht, wenn die Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird. Lediglich Aufwendungen für Berufskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließendem Uniformcharakter können als Werbungskosten anerkannt werden. Auch wenn der Bw die Schuhe ausschließlich während der Arbeit im Krankenhaus B. verwendet, bedeutet dies nicht…
…wird. Als typische Berufskleidung können beispielsweise Uniformen, Arbeitsmäntel etc., aber auch bürgerliche Kleidungsstücke, denen ein Uniformcharakter zukommt, angesehen werden. Ein Uniformcharakter liegt vor, wenn eine Aufschrift oder die Art der Kleidung (z.B. Einheitskleidung) eine Zuordnung zu einem bestimmten Unternehmen bzw. einer bestimmten Tätigkeit ermöglicht…
…und zwar selbst dann nicht, wenn die Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird. Lediglich Aufwendungen für Berufskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter können als Werbungskosten anerkannt werden. Es ist weder nachvollziehbar, warum die Bw. meint, sie könne die Gesundheitsschuhe im…
… 98/14/0219). Unter einer "typischen Berufskleidung" ist eine Arbeitskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließendem Uniformcharakter bzw. eine für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ungeeignete Uniform zu verstehen (VwGH 5.6.2002; 99/08/0166). Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung…