…im Vorlageantrag unbeantwortet. Die Tatsächlichen Verluste weichen daher erheblich von den prognostizierten Verlusten ab. Es besteht daher Ungewissheit darüber, ob in der Zukunft in einem angemessenen Zeitraum Gewinne erzielt werden können. Da auch die Fragen wann und zu welchen Konditionen das Lokal wieder vermietet werden…
…Vorliegen einer Einkunftsquelle auf Grund der knappen Kalkulation zwar möglich, aber noch ungewiss wäre. Diese Ungewissheit wäre durch die Nichtbeantwortung der Fragen verstärkt worden. Gleichzeitig mit der Stellung des Vorlageantrags führte der Bw. erläuternd aus, dass als Werbungskosten in der Prognoserechnung 6,00 S/m²…
…mittlerweile mit VwGH-Erkenntnis vom 29. 9. 2010, Zl. 2007/13/0054 bestätigt. Wenn keine Ungewissheit iSd § 200 Abs 1 und 2 BAO (mehr) besteht, muss jedenfalls ein endgültiger Bescheid erlassen werden. Die Berufungsentscheidung ergeht endgültig, zumal nunmehr unstrittigerweise kein Vorläufigkeitsgrund iSd § 200 BAO vorliegt.…
…Juli 2008) bleibt offen, da das Finanzamt die Vorläufigkeit des Bescheides in keiner Weise begründet hat. Auch der Akteninhalt gibt keinen Hinweis auf eine Ungewissheit im Tatsachenbereich. Nur vermutet werden kann, dass auch hier die gleiche Überlegung, wie sie in der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2008…
…deutlich, dass unbekannt ist, um welche konkreten Sachverhaltselemente es sich überhaupt handelt. Der Hinweis auf offene Rechtsmittelverfahren anderer Jahre ist ebenfalls nicht ausreichend; einerseits ist die Ungewissheit der Lösung einer Rechtsfrage keine Ungewissheit im Tatsachenbereich, andererseits wird nicht einmal konkretisiert, welche Rechtsfragen bzw welche Tatfragen…
…Jahre 1998 bis 2003 würden sich daher spätestens im 3. Jahr der Betriebstätigkeit ausgleichen. Auf Grund dieser sich aus der Vorhaltsbeantwortung ergebenden Ungewissheiten hat der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamtes die Herausgabe von vorläufigen Bescheiden (betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1998) gemäß § 200 BAO für berechtigt gehalten…
…a BAO), in den Fällen des § 200 BAO jedoch mit Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde (§ 208 Abs. 1 lit. d BAO). Werden innerhalb der Verjährungsfrist nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde…
…nicht gegeben. Zum einen liegt die Erlassung eines endgültigen Bescheides auch dann nicht im Ermessen, wenn der vorläufige Bescheid auf Grund einer vermeintlichen Ungewissheit zu Unrecht ergangen ist (siehe UFS 6.10.2008, RV/0009-S/05) und zum anderen besteht auch kein Auslegungsspielraum. Die…
…mit vorläufiger Festsetzung erlassen worden, wobei diese keinerlei Begründung für die Annahme bzw. die zu erwartende spätere Beseitigung der Ungewissheit enthielten. Im Rahmen einer die Jahre 1994 bis 1996 umfassenden Betriebsprüfung sei nach Besichtigung des Wohnhauses in A. am 5. Oktober 1998 und im Zuge…
…§ 276 BAO als unbegründet ab und führt dabei aus: "Abgabenbescheide dürfen vorläufig erlassen werden, wenn eine zeitlich beschränkte Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabenpflicht besteht. Es muss sich um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln, die derzeit im Ermittlungsverfahren nicht beseitigbar sind. Vorläufige Bescheide…
…eine erschöpfende Abhandlung. Der Unabhängige Finanzsenat verweist daher auf diese. Die angefochtenen Bescheide, die bisher eine vorläufige Abgabenfestsetzung enthielten, waren gemäß § 200 Abs. 2 BAO für endgültig zu erklären, weil alle Ungewissheiten beseitigt sind. Insgesamt war daher spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 14. Jänner 2008
…Doralt, EStG, § 29 Tz 12). Außerdem sei diese Rente eine abstrakte Rente, deren steuerliche Zuordnung zu einer künftig verwirklichten Einkunftsart wegen in der Zukunft liegenden Ungewissheiten nicht möglich sei. § 32 Z 1 lit a EStG 1988 verlange eine Vorausbestimmung der (künftigen) Einkunftsart (Stoll, Rentenbesteuerung, Rz…
…Höhe der Abgabenschuld nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens vorübergehende Hindernisse entgegen stehen. Wie aus den Worten "nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens" hervorgeht, muss es sich hiebei um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln (VwGH 28.10.1993, 93/14/0123). Die Möglichkeit, vorläufige Bescheide gemäß § 200 Abs…
…des Einkommensteuerbescheides für 2000, zumal Ungewissheiten in Bezug auf die rechtliche Würdigung eines Sachverhaltes keine vorläufige Festsetzung rechtfertigten. Das Finanzamt gab der Berufung gegen die Vorläufigkeit des Einkommensteuerbescheides für 2000 statt. Im Übrigen wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab, worauf die Entscheidung des…
… 7 L-VO vorgesehene Ungewissheit nicht aufweise. Das FA legte diese Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem UFS zur Entscheidung vor. In weiterer Folge erließ das FA nach Abgabe der Überschussrechnung für das Jahr 2010 in der ein Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen von…
…das Finanzamt den vorläufigen Umsatzsteuerbescheid 2004 und den Einkommensteuerbescheid 2004 mit Bescheid vom 14. November 2007 für endgültig erklärt, da alle Ungewissheiten hinsichtlich des Vorliegens einer Einkunftsquelle für die Vermietung in X. geklärt gewesen seien. Es würden daher keine wie immer gearteten neuen Tatsachen vorliegen…
…die ermittelnde Behörde zuständig sei, über die zweifelhaften Fragen als Hauptfrage zu entscheiden und die Beseitigung von Ungewissheiten aus den Jahren 1998 und 1999 durch entsprechende Ermittlungen der über diese Zeiträume abgehaltenen Bp im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht durch die Behörde selbst zu beseitigen seien. …
… 184 BAO, da nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes derjenige, der zur Schätzung Anlass gibt, die mit der Schätzung verbundenen Ungewissheiten hinnehmen muss. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise konnte nicht glaubhaft gemacht werden, ob die Leistungen, die in den Prüfungsunterlagen angeführten Rechnungen ausgewiesen sind, von den in den…
…November 2011 an den Berufungswerber zugestellt. Auch sie bezieht sich nur auf die Berufungsvorentscheidung zur Einkommensteuer 2008 und 2009 und lautete: "Im konkreten Fall ist zu prüfen, ob eine zeitlich bedingte Ungewissheit iSd § 200 Abs. 1 BAO vorliegt und somit die Voraussetzung für die Erlassung…
…ein Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen Bescheid zum endgültigen Abgabenbescheid erklärt. Die endgültige Festsetzung kann nach Beseitigung der Ungewissheit mit einer Änderung des Erledigungsinhaltes verbunden sein. Die nicht nur in Belangen, die mit den die Vorläufigkeit bedingenden Ungewissheiten in Zusammenhang stehen, sondern auch in…