…BAO3, § 200 Tz 11). Dem Fehlen einer Ungewissheit sei nach der Rechtsprechung des UFS (RV/0146-L/05 vom 7.12.2006) das bescheidmäßig Nichtanführen bzw Nichtbezeichnen der Ungewissheit gleichzuhalten. Da die vorläufige Abgabenfestsetzung ohne Begründung erfolgt sei, sei die angefochtene Endgültigerklärung gesetzlich nicht gedeckt…
…ob das Finanzamt das betroffene Verfahren aus den von ihm herangezogenen Gründen wiederaufnehmen durfte, gegenständlicher Berufungsentscheidung aber die Feststellung zugrunde liegt, dass die angefochtenen Wiederaufnahmeverfügungen begründungslos (ohne Anführung von Wiederaufnahmsgründen) ergangen sind. II. Berufungen gegen die Umsatzsteuerbescheide 2003 und 2004 vom 28. Oktober 2009: Gemäß …
…Begründung des Umsatzsteuerbescheides übernommen. Einkommen- und Umsatzsteuer 2006: Der Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 27. November 2007 erging gem. § 200 Abs. 1 BAO vorläufig mit Berücksichtigung von Vorsteuern in Höhe von € 3.043,47. Daraufhin erfolgte am 8. Juli 2009 die Erlassung eines endgültigen Umsatzsteuerbescheides ohne…
…Gesamtüberschuss erzielt werden wird, sei die Veranlagung gem § 200 Abs 1 BAO vorgenommen worden. Ab diesem Jahr seien sämtliche Veranlagungen ohne Begründung vorläufig erlassen worden. Dies bedeute, dass offensichtlich keine Ungewissheit vorgelegen habe, was zur Folge habe, dass die allgemeinen Bestimmungen des § 208 Abs 1…
…vielmehr deswegen gesetzt wurde, da im gesamten Prüfungszeitraum keine Unterlagen über die einzelnen Wetten vorhanden waren - mit Ausnahme der Monate 10-12/2003: Doch auch in diesen Monaten waren insgesamt 4.216 Wettscheine ohne Begründung mit einem Einsatz von "Null" ausgestellt. Weiters konnten auch die…
…Ehewohnung seien einen unabdingbaren Aufteilungsanspruch. Diese rechtliche Ungewissheit sollte im Sinne der Interessen der Ehegatten geregelt werden. Gemäß dem Auffangtatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen auch Rechtsvorgänge, die einem anderen ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung rechtlich oder wirtschaftlich die Verwertungsmöglichkeit einräumen, der GrESt…
…eines Fahrtenbuches betreffend die Pkw-Nutzung verlangt worden wäre, ein solches Fahrtenbuch führen. Nach seinem Dafürhalten gehe es nicht an, dass ohne Begründung und ohne Vorliegen von Umständen, die in überprüfbarer Weise geeignet seien, die Einschätzung der Behörde nachzuvollziehen, berechtigt geltend gemachte Betriebsausgaben negiert bzw…
…Anfragen und Erläuterungen zu den umfangreichen Detailaufzeichnungen zu den Kalkulationen zur Verfügung. Der Ansatz eines Rohaufschlags von 180 % ohne Begründung und unter Vernachlässigung der vorgelegten Unterlagen sei nicht sachgerecht und verletze das Parteiengehör. Es verbleibe somit kein Raum zur Verhängung eines Sicherheitszuschlags, weshalb beantragt werde…
…ergaben, dass der Zinssatz durchgehend bei 6 % lag. Zu den Betriebskosten halten wir fest, dass die Betriebskosten bereits 1994 ohne Begründung wesentlich (von ATS 750,- auf ATS 1.270,-) erhöht wurden. Da die Betriebskostenerhöhung durch die Hausverwaltung (gleichzeitiger Mehrheitseigentümer) ebenso unbegründet wie intransparent erschien, wurde…
…188 BAO für das Jahr 1995 wurden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die GesbR mit -53.305,00 S festgesetzt. Es wurde somit der Berufung ohne Begründung stattgegeben. Weiters liegt vor ein Schreiben der GesbR vom 6. September 1996 an die Abgabenbehörde I…
…Tatsachen oder/und Beweismittel sich die konkreten Verfahrenswiederaufnahmen stützen, erfolgten die Verfügungen der Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren des Berufungswerbers für 2002 und 2003 im Ergebnis somit ohne Begründung. Dieses Begründungsmanko kann im Rahmen dieser Berufungsentscheidung nicht saniert werden, weil es der Rechtsmittelbehörde wie erwähnt verwehrt ist…
…Tatsachen oder/und Beweismittel sich die konkreten Verfahrenswiederaufnahmen stützen, erfolgten die Verfügungen der Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren des Berufungswerbers für 2002 und 2003 im Ergebnis somit ohne Begründung. Dieses Begründungsmanko kann im Rahmen dieser Berufungsentscheidung nicht saniert werden, weil es der Rechtsmittelbehörde wie erwähnt verwehrt ist…
…dass bei der gegenständlichen Vermietung nicht von Vornherein von Liebhaberei ausgegangen werden könne und hat daher in der Folge (ohne Begründung) vorläufige Umsatzsteuerbescheide für 1992-2002 erlassen (Aktenvermerk des Sachbearbeiters des Finanzamtes vom 28.9.1992). Vorläufige Bescheide dürfen nach hA vor allem dann erlassen…
…Am 19. Jänner 2007 seien der Einkommensteuerbescheid für 2005 und die endgültigen Bescheide für die Jahre 2000 und 2001 zugegangen, allerdings ohne Begründung. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die aus der Tätigkeit des Bw. als Vizebürgermeister erklärten negativen Einkünfte steuerrechtlich relevant sind…
…Beginn der Außenprüfung im Jahr 2004 wiederum eine fristunterbrechende Wirkung zukommt - auch aus diesem Grunde unzweifelhaft vor Ablauf der Verjährungsfrist ergangen. 2. Zu den weiteren "Rügen": Wenn in der Berufung ohne nähere Begründung die Rechtmäßigkeit der Vorläufigkeit in Zweifel gezogen wird, so genügt der Hinweis…
…kam er aufgrund einer Vorsprache zur Ansicht, dass nicht von Vornherein von Liebhaberei ausgegangen werden könne. Das Finanzamt erließ daher in der Folge für die Jahr 1992-2002 ohne nähere Begründung gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufige Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheide betreffend die gegenständliche Vermietung. Im…
…Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 7 ErbStG jenem des § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG gegenüber gestellt, um dann ohne nähere Begründung die Ansicht zu vertreten, dass "die Ausführung der Zuwendung ... mit der Übertragung des verbleibenden Guthabens auf dem Verrechnungskonto der Y. Forstgut V…
…der Bescheid ohne ausreichende Begründung vorläufig gestellt worden sei. Die Abgabenbehörde könne die Abgabe vorläufig stellen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht ungewiss sei (§ 200 Abs. 1 BAO). Diese zeitliche Ungewissheit sei…
…als Werbungskosten anerkannt wurden. In der fristgerecht erhobenen Berufung, die sich gegen den berichtigten Bescheid richtet, wurde sinngemäß eingewandt, der angefochtene Bescheid weiche ohne ausreichende Begründung und insbesondere ohne dem Bw. in Entsprechung des § 161 BAO Ergebnisse eines allfälligen Ermittlungsverfahrens mitzuteilen, von der Steuererklärung ab…
…Berufungsfall keine Anwendung finden. Am 30. September 2009 wurde ohne weitere Begründung die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt. In der Folge erließ das Finanzamt auf Antrag der Berufungsführerin im wiederaufgenommenen Verfahren einen hinsichtlich der Höhe der Einkünfte geänderten, mit 20…