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UFSW RV/1485-W/08Vermerk über die Umschuldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2008

…des § 33 TP 19 Abs. 5 GebG maßgebenden Tatsachen vorliegen, noch sind Umstände beurkundet, welche die Begünstigung ausschlössen. Es ist daher eine Undeutlichkeit des Urkundeninhaltes im Sinne des § 17 Abs. 2 GebG gegeben. Aus dem Vermerk auf der Vertragsübernahme ist nicht eindeutig ersichtlich, dass alle…

UFSW RV/1236-W/05Nachträgliche Änderung der Gegenleistung für die Einräumung einer Dienstbarkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2006

…17 Abs.2 GebG ist, dass der Urkundeninhalt nicht deutlich ist. Die Rechtsvermutung des §17 Abs.2 GebG kommt also nur bei unklaren Textierungen des Urkundeninhaltes bzw. dessen Undeutlichkeit oder Mehrdeutigkeit in Betracht (vgl. Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, Band I zu §17 GebG samt Judikaturhinweisen…

UFSG FSRV/0024-G/10Strafbemessung bei undeutlichem, aber in Rechtskraft erwachsenen erstinstanzlichen Schuldspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)31.05.2011Teil 1/2

…ist er nicht mehr Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens; die Rechtsmittelbehörde ist vielmehr an diesen Schuldspruch gebunden. In einem derartigen Fall ist aber im Falle einer Strafberufung bei verbleibender Undeutlichkeit des Schuldspruches zwecks Strafbemessung an Hand der Aktenlage hilfsweise zu erforschen, welcher Finanzstraftaten der Beschuldigte jedenfalls mit…

UFSG RV/0581-G/02entgeltlicher Verzicht auf ein Bestandrecht gegenüber dem Bestandgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2004

…Zession erblickt werden. Am 10. Juli 2002 erging seitens des Finanzamtes die abweisliche Berufungsvorentscheidung unter Verweis auf § 17 Abs. 2 GebG (Undeutlichkeit der Urkunde). Es habe sich die Frage gestellt, ob die Vereinbarung unter TP 20 oder TP 21 des § 33 GebG zu subsumieren sei…

UFSW RV/1558-W/08Gebühr für Gleichschriften - Gegenbeweis gegen den Urkundeninhalt, wonach mehrere Originale erstellt wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2013

…ist bei eindeutigem Urkundeninhalt ein Gegenbeweis gem. § 17 GebG nicht zulässig. Der Gegenbeweis kann nur bei unklaren Textierungen des Urkundeninhaltes bzw. dessen Undeutlichkeit oder Mehrdeutigkeit (VwGH 18.6.2002, 2001/16/0591), also wenn die Urkunde Aussagen enthält, die verschiedene Deutungen zulassen, geführt werden". Lt…

UFSW RV/3096-W/09Pfandbestellungsurkunde zur Besicherung auch künftiger Darlehens- und Kreditverträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.08.2013

…das auszugsweise folgenden Inhalt hat: "Hiezu ist aus unserer Sicht auszuführen, dass wir hinsichtlich der diesbezüglichen Undeutlichkeit in den Vertragsurkunden höflich darauf hinweisen dürfen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Vorgangsweise zwischen den Vertragspartner akkordiert wurde (und wie sie in der Niederschrift zu obigem Sachverhalt vom…

UFSW RV/3095-W/09Generalzessionsvereinbarung zur Besicherung auch künftiger Darlehens- und Kreditverträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.08.2013Teil 1/2

…das auszugsweise folgenden Inhalt hat: "Hiezu ist aus unserer Sicht auszuführen, dass wir hinsichtlich der diesbezüglichen Undeutlichkeit in den Vertragsurkunden höflich darauf hinweisen dürfen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Vorgangsweise zwischen den Vertragspartner akkordiert wurde (und wie sie in der Niederschrift zu obigem Sachverhalt vom…

UFSW RV/3097-W/09Generalzessionsvereinbarung zur Besicherung auch künftiger Darlehens- oder Kreditverträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.08.2013Teil 1/2

…das auszugsweise folgenden Inhalt hat: "Hiezu ist aus unserer Sicht auszuführen, dass wir hinsichtlich der diesbezüglichen Undeutlichkeit in den Vertragsurkunden höflich darauf hinweisen dürfen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Vorgangsweise zwischen den Vertragspartner akkordiert wurde (und wie sie in der Niederschrift zu obigem Sachverhalt vom…

UFSW RV/1582-W/08Miteinbeziehung der Verpflichtung zum Abschluss einer Betriebshaft-und Betriebsunterbrechungsversicherung und der Verpflichtung zur Entrichtung eines Werbekostenbeitrages in den Wert gemäß § 33 TP 5 GebG 1957
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2013

…Betriebshaftpflicht-und Betriebsunterbrechungsversicherung ergibt sich dagegen nicht aus der maßgebenden Urkunde, sodass der Umfang der Verpflichtung der Mitbeteiligten zum Abschluss einer ausreichenden Betriebshaftpflicht-und Betriebsunterbrechungsversicherung nach dem Inhalt dieser Urkunde auslegungsbedürftig ist. Vielmehr hat die Undeutlichkeit des § 11 dritter Satz des vorliegenden Mietvertrages zur Folge…

UFSW RV/2401-W/07Pachtvertrag für ein Heurigenlokal (teilw. Stattgabe).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.08.2012

…2001/16/0591). Die Rechtsvermutung des § 17 Abs. 2 GebG kommt nur bei unklaren Textierungen des Urkundeninhaltes bzw. dessen Undeutlichkeit oder Mehrdeutigkeit in Betracht (VwGH 16.3.1987, 85/15/0155). Wird allerdings in der Berufung vorgebracht, dass der Urkunde Umstände, die für die Gebührenbemessung…

UFSW RV/0945-W/10Es liegt eindeutiger Urkundeninhalt vor, dementsprechend nach dem Urkundenprinzip die Gebühr für drei Gleichschriften zu erheben ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2012

…vorliegende Vertrag in vier Exemplaren zusammengestellt wurde, nämlich je in russischer und deutscher Sprache ausgefertigt für jeden Vertragsteil. Es besteht diesbezüglich keinerlei Anhaltspunkt für eine Undeutlichkeit oder etwaig zu interpretierende Mehrdeutigkeit des Inhaltes. Zudem wird ausdrücklich im Vertrag festgeschrieben, dass alle diese vier Exemplare die…

UFSI RV/0710-I/10Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil nicht rechtzeitig auch Berufung gegen die mit der Wiederaufnahme verbundenen neuen Sachbescheide erhoben wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2011

…wohl auch mit "Sammelberufung" vorgehen können müsse. Gegen diesen Bescheid sei berufen worden. Wenn die Abgabenbehörde darin eine Undeutlichkeit gesehen hätte, hätte sie mit Mängelbehebungsauftrag vorgehen müssen. Der Parteienvertreter sei von Anfang an der felsenfesten Überzeugung gewesen, den pro Jahr erlassenen Bescheid vollinhaltlich und zwar…

UFSW RV/2067-W/10Aus mehreren Gründen nichtige Einkünftefeststellungsbescheide und Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011Teil 2/5

…Hierzu siehe unten Punkt Z. Abgesehen von der Zustellproblematik (Undeutlichkeit an wen die Bescheide vom 11. November 2009 zuzustellen seien - an GmbH oder an die Stillen oder an beide oder an den Geschäftsführer der GmbH) sei der Adressat im Spruch des Bescheides nicht gesetzmäßig bezeichnet…

UFSW RV/3129-W/07Gebührenbefreiung bei gemeinsamer Finanzierung von nach landesgesetzlichen Wohnbauförderungsvorschriften geförderten und nicht geförderten Bauprojekten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2010

…für die in Rede stehende Befreiung von der Gebührenpflicht maßgebenden Tatsachen vorliegen, noch Umstände beurkundet sind, die die Befreiung ausschließen würden, ist eine "Undeutlichkeit des Urkundeninhaltes" iSd § 17 Abs 2 GebG gegeben (vgl. VwGH 15.09.1986, 85/15/0375). Der gegenständliche Schuldschein enthält den…

UFSG FSRV/0017-G/08Hausdurchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Voraussetzungen zur Beschlagnahme auch der Klientenakten und der Daten über angelegte Anderkonten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)27.01.2010Teil 2/3

…welchen die Beweismittel gesucht werden sollten, mangelhaft gewesen ist, schadet nicht, weil bei einer Undeutlichkeit eines Bescheidspruches zur Interpretation des Bescheidwillens auch die Begründung des Spruches heranzuziehen ist (vergleiche für viele: VfGH 17.6.1982, B 461/77; VfGH 18.10.1991, G 187/91…

UFSI FSRV/0002-I/08Fahrlässige Abgabenverkürzungen eines Luxuswagenhändlers; keine Verlängerung der Verjährung der Strafbarkeit durch neue Fahrlässigkeitstaten Bedeutung der Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.06.2009

…werden, sondern soweit als möglich bereits in der Stellungnahme der Amtsbeauftragten im Sinne des § 124 Abs.2 FinStrG konkretisiert werden. Gerade diese Undeutlichkeit der Stellungnahme hat offensichtlich im gegenständlichen Fall auch dem Spruchsenat insoweit Schwierigkeiten bereitet, als er - laut Verhandlungsprotokoll (dort findet sich nur festgehalten…

UFSW RV/1074-W/06Gebührenbefreiung nach § 33 TP 19 Abs. 4 Z. 9 GebG für einen Kreditvertrag, wenn im genehmigten Finanzierungsplan nur von "sonstigen Finanzierungen" die Rede ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2009

…für die in Rede stehende Befreiung von der Gebührenpflicht maßgebenden Tatsachen vorliegen, noch Umstände beurkundet sind, die die Befreiung ausschließen würden, ist eine "Undeutlichkeit des Urkundeninhaltes" iSd § 17 Abs 2 GebG gegeben (vgl. VwGH 15.09.1986, 85/15/0375). Die gegenständlichen Urkunden (die beiden…

UFSW RV/0090-W/07Bemessungsgrundlage für Bestandvertragsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2007

…des Deckungsumfanges einer Betriebshaftpflicht- und Betriebsunterbrechungsversicherung zu bestimmen versuchte, entfernte sie sich vom eingangs genannten Urkundenprinzip des § 17 Abs. 1 GebG 1957. Vielmehr hat die Undeutlichkeit des § 11 dritter Satz des vorliegenden Mietvertrages zur Folge, dass nach § 17 Abs. 2 GebG 1957 - bis zum Gegenbeweis …

UFSW RV/1812-W/03Nachträgliche Herabsetzung des Pachtentgeltes bei Bestandvertrag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2006

…17 Abs.2 GebG ist, dass der Urkundeninhalt nicht deutlich ist. Die Rechtsvermutung des §17 Abs.2 GebG kommt also nur bei unklaren Textierungen des Urkundeninhaltes bzw. dessen Undeutlichkeit oder Mehrdeutigkeit in Betracht (vgl. Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, Band I zu §17 GebG samt Judikaturhinweisen…

UFSW RV/0140-W/04gebührenrechtliche Beurteilung eines "Bewirtschaftungsvertrages"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2006

…Die Rechtsvermutung des § 17 Abs. 2 GebG kommt also nur bei unklaren Textierungen des Urkundeninhaltes bzw. dessen Undeutlichkeit oder Mehrdeutigkeit in Betracht (siehe ua. VwGH vom 16.3.1987, Zl. 85/15/0155). Da in Punkt II von der Einräumung eines Nutzungsrechtes die Rede ist…