…gewähren ist. Gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988 in der Fassung des BGBl. Nr. 21/1995 sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben, unbeschränkt steuerpflichtig. Als Körperschaften gelten demnach: 1. Juristische Personen des privaten Rechts. 2. Betriebe gewerblicher…
…Geschäftsleitung in Österreich (= unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988) und einer Beteiligung an einer Körperschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem anderen EU-Staat - wie im gegenständlichen Fall in der Slowakei - (= beschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 KStG 1988) im Hinblick…
…1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988). Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften gilt: Gemäß § 24 Abs. 4 Z 1 KStG 1988 (in der für das berufungsgegenständliche Jahr geltenden Fassung BGBl. I 180/2004 ab Veranlagung 2005) ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht…
…KStG, § 5, Rz. 105). § 24 Abs. 4 knüpft an die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 an (VwGH 15.11.1995, 95/13/0101; 27.2.2001, 2001/13/0030; 31.3.2005, 2002/15/0032). Nur unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften können mindeststeuerpflichtig sein. Gemäß § 1…
…Zinserträge, der auf die verpfändeten Wertpapiere und Investmentfondzertifikate entfallen sei und somit dem hoheitlichen Bereich zuzurechnen sei, unterliege der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988. Für diesen Teil der Zinserträge sei die Festsetzung von KESt - auch im Sinne des oa. Erlasses…
…die Mindestkörperschaftsteuerpflicht "unbeschränkte Steuerpflicht" in Österreich gegeben sein. Die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988 knüpft daran an, dass sich im Inland die Geschäftsleitung oder der Sitz befindet. Unstrittig ist der Sitz der Bw. im Sinne des § 27 Abs. 1 BAO nicht in…
…Auslegungsbehelf" zum KStG 1988 in keiner Weise gebunden ist, in diesem Punkt nicht mehr "aktuell". Neben der Vergleichbarkeit mit einer inländischen Kapitalgesellschaft muss als zweite Voraussetzung für die Mindestkörperschaftsteuerpflicht "unbeschränkte Steuerpflicht" in Österreich gegeben sein. Die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988 knüpft…
…einer Nutzfläche von jeweils mehr als 150 m2 infolge des "geringfügigen Umfanges" dieser Tätigkeit zum steuerbefreiten Geschäftskreis gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 1979 gehöre. In eventu beantragte sie, die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 6a Abs. 2 KStG 1988 bescheidmäßig auf dieses Geschäft einzuschränken…
…ob nach innerstaatlichem Steuerrecht Steuerpflicht bestehe. Dies sei im gegenständlichen Fall mit der unbeschränkten Steuerpflicht der Bw. gemäß § 1 Abs. 2 KStG aufgrund des Sitzes in Österreich zu bejahen. In der zweiten Stufe sei das DBA AT-DE wie eine Lochschablone über das nationale österreichische…
…ob nach innerstaatlichem Steuerrecht Steuerpflicht bestehe. Dies sei im gegenständlichen Fall mit der unbeschränkten Steuerpflicht der Bw. gemäß § 1 Abs. 2 KStG aufgrund des Sitzes in Österreich zu bejahen. In der zweiten Stufe sei das DBA AT-DE wie eine Lochschablone über das nationale österreichische…
…arbeite, sodass am Morgen die jeweiligen Abrechnungen bereit liegen würden. Somit sei die Bw. gemäß § 1 Abs 2 KStG 1988 als unbeschränkt steuerpflichtig einzustufen. Die Vorschreibung der Mindestkörperschaftsteuer iHv 1.750,00 € für 2010 sei daher zu Recht erfolgt. 4. Mit Schreiben vom 10…
…entrichten. Nach § 1 Abs 2 KStG 1988 sind Körperschaften unbeschränkt steuerpflichtig, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der BAO) haben, mit ihren Einkünften iSd § 21 Abs 1 KStG 1988. 2. Gemäß § 27 Abs 1 BAO haben Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ihren Sitz…
…Sinne des § 4 Abs. 2 KStG 1988 liegt - ungeachtet einer allfälligen früheren Löschung im Firmenbuch - vor, wenn kein Abwicklungsbedarf mehr gegeben ist (siehe VwGH 22.02.1995, 95/15/0016). Gemäß § 4 Abs. 2 KStG endet die unbeschränkte Steuerpflicht grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, in dem…
…Frage, ob eine Person in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist nicht nach Doppelbesteuerungsabkommen, sondern ausschließlich nach den inländischen steuerrechtlichen Vorschriften (VwGH Zl. 2005/15/0127 vom 19.12.2006). Gemäß § 1 Abs. 2 KStG sind unbeschränkt steuerpflichtig Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (…
…Mindestkörperschaftsteuer: Gemäß § 1 Abs 2 Z 1 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben, unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne des § 2 des…
… 2 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 diese entgeltliche Überlassung als BgA und es bleibe diesbezüglich die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen. Die Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung des BgA seien auch dann, wenn sie gemäß den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzusehen…
…in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig sei. Betreffend die Argumentation der Bw. und die der rechtlichen Würdigung zu unterziehenden Fakten wird auf die ausführliche Darstellung im Sachverhaltsteil dieser Berufungsentscheidung verwiesen. Darstellung der entscheidungsrelevanten Rechtslage: In § 1 Abs. 2 KStG 1988 ist angeordnet: "Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften…
…entrichten. Unbeschränkt steuerpflichtig sind gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988 Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben. Als Körperschaften gelten nach dieser Bestimmung ua. juristische Personen des Privatrechts (Z 1 leg. cit.), zu denen wiederum die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zählt. Gemäß…
…einer GmbH ein Bauunternehmen und hat ihre Geschäftsleitung in Österreich. Gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 ist die Bw. daher unbeschränkt steuerpflichtig. Gemäß § 4 Abs. 1 KStG 1988 sind Körperschaften iSd § 1 Abs. 2 Z 1 (also die Bw.) ab jenem Zeitpunkt steuerpflichtig…
…Anrechnung ist mit jenem Betrag begrenzt, mit dem die im Veranlagungsjahr oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen entstehende tatsächliche Körperschaftsteuerschuld den sich aus Z 1 bis 3 für diesen Veranlagungszeitraum ergebenden Betrag übersteigt. Gemäß § 4 Abs. 2 KStG endet die unbeschränkte Steuerpflicht grundsätzlich mit dem Zeitpunkt…