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UFSL FSRV/0043-L/03Das Vorliegen weiterer, in erster Instanz noch nicht gewürdigter Milderungsgründe, rechtfertigt eine angemessene Reduzierung der Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…der von ihr eingebrachten Berufung weiters moniert, dass der Spruchsenat lediglich ihre Unbescholtenheit als Milderungsgrund berücksichtigt habe, nicht aber ihren ordentlichen Lebenswandel. Dem ist zu entgegnen, dass nach § 34 Abs. 1 Z 2 StGB als Milderungsgrund zu werten ist, wenn der Täter bisher einen ordentlichen…

UFSL FSRV/0111-L/06Provisionsbezug in zwei Jahren. Für das erste Jahr liegt eine vollendete Abgabenverkürzung vor. Im zweiten Jahr wurden Provisionen bezogen, aber die Erklärungsfrist stand bei Tatentdeckung noch offen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.06.2008

…Rechtfertigung des Bw. und seine finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit als mildernd gewertet. Nach Teileinstellung liegt kein erschwerender Umstand vor. In dem erstinstanzlichen Erkenntnis wurde zudem übersehen, dass bereits am 27. Jänner 2006 eine vollständige Schadensgutmachung vorlag. Dieser weitere wichtige Milderungsgrund war zu Gunsten des Bw. bei der…

UFSW FSRV/0154-W/09Die Verjährung der Strafbarkeit ist auch bei reiner Strafberufung und Teilrechtskraft des Schuldspruches zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.02.2010

…gegen abgabenrechtliche Vorschriften verstoßen habe, deren Ausmaß sich in einem strafbestimmenden Wertbetrag von rund € 26.197,00 wieder spiegle. Bei der Strafbemessung habe der Erstsenat zwar die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit als Milderungsgrund erfasst, jedoch die Milderungsgründe der geständigen Verantwortung, die lange zurück liegenden Tatzeiträume…

UFSW FSRV/0146-W/05Prüfungsfeststellungen, Umsatzzuschätzungen wegen nicht erfasster Barverkäufe, Antrag auf Absehen von einer Senatszuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)15.03.2007

…die Finanzstrafbehörde erster Instanz zu ergehen, dabei sind im Falle eines Schuldspruches finanzielle Schwierigkeiten, Sorgepflichten und Unbescholtenheit als Milderungsgründe zu berücksichtigen. Aus Anlass der Beschwerde war der Schreibfehler hinsichtlich der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages an Umsatzsteuer 2001 zu korrigieren. Der Feststellung der Höhe des strafbestimmenden…

UFSL FSRV/0086-L/07Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1 und 2 lit. a FinStrG, Kraftfahrzeugtechniker als steuerliches U Boot, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.07.2008

…dass es beim Versuch geblieben ist. Eine vorhergehende zu niedrige Festsetzung war nicht erfolgt. Dieser Umstand wird bei der Strafbemessung als Milderungsgrund zu werten sein. Hinsichtlich der Umsatzsteuervorauszahlungen für den Zeitraum Jänner bis Oktober 2005 hat der Beschuldigte die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…

UFSW FSRV/0090-W/12Prüfungsfeststellungen, Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.10.2013

…Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen, wobei im Übrigen die § 32 bis 35 des Strafgesetzbuches gelten. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Der Spruchsenat wertete die Unbescholtenheit als mildernd, als erschwerend…

UFSK FSRV/0015-K/06Unterschreiben einer ungelesenen Umsatzsteuerjahreserklärung durch einen Geschäftsführer als Ursache einer fahrlässigen Abgabenverkürzung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.03.2007

…die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und wäre von durchschnittlichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten auszugehen, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert an Geldstrafe von etwa € 18.000,--. Der Berufungssenat übernimmt den bisher tadellosen Lebenswandel bzw. die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des M als Milderungsgrund. In…

UFSF FSRV/0010-F/05Herabsetzung einer Geldstrafe wegen Finanzordnungswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)03.10.2005

…Bei der Strafbemessung berücksichtigte die Erstbehörde die geständige Verantwortung, die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit sowie die persönliche und finanzielle Situation des Beschuldigten als mildernd, als erschwerend wurde die Anzahl der Pflichtverletzungen (3) gewertet. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 23. August 2005…

UFSI FSRV/0008-I/12Depressive Erkrankung als Milderungsgrund bei der Bestrafung eines wirtschaftlich nicht erfolgreichen Architekten, welcher jahrelang die vereinnahmten Umsatzsteuern nicht entrichtet, sondern für eigene Zwecke verwendet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.09.2012

…in Anspruch nehmen will, diese ihm also möglicherweise eine willentliche Anleitung zur fristgerechten Meldung der in Hinkunft anfallenden Selbstbemessungsabgaben geben kann. Dem erschwerenden Umstand einer Vielzahl deliktischer Angriffe über mehrere Jahre hinweg stehen weiters als mildernd gegenüber die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, seine Mitwirkung an…

UFSW FSRV/0070-W/10Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - eine nach Vollendung der Abgabenhinterziehung verbuchte Umsatzsteuergutschrift für einen anderen Zeitraum kommt dem Beschuldigten lediglich als Milderungsgrund der Schadensgutmachung zu Gute und ändert nichts an der Höhe der objektiv bewirkten Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.03.2011

…der Rückstand am Abgabenkonto beträgt mehr als € 6.600,00) und von Sorgepflichten für zwei Kinder erweist sich nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates in Anbetracht und unter verstärkter Gewichtung der malversiven Vorgangsweise des Bw., trotz Hinzukommens des Milderungsgrundes der Schadensgutmachung und unter Einbeziehung seiner…

UFSW FSRV/0075-W/06Höhe der Geldstrafe mit der Begründung angefochten, dass Handeln aus wirtschaftlicher Notlage heraus und volle Schadensgutmachung nicht als Milderungsgründe berücksichtigt wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.11.2006

…Familie existenzgefährdet, da er als Vermögensloser für seine Ehefrau (Hausfrau) und zwei Kinder sorgepflichtig sei und lediglich über ein Einkommen von € 1.143,00 monatlich verfüge. Bei vollständiger Würdigung der Milderungsgründe und Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bw. hätte die…

UFSF FSRV/0033-F/10Keine Doppelbestrafung im Falle einer gleichzeitigen Bestrafung von Beschuldigtem und belangtem Verband; Berücksichtigung eines Milderungsgrundes im Falle des aufrechten (Mit-)Eigentums des Beschuldigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)26.04.2011

…der Mehrzahl der deliktischen Angriffe als Milderungsgründe ein abgelegtes Geständnis, die erfolgte jeweils zeitnahe Schadensgutmachung, die Mitwirkung an der Aufklärung der strafrelevanten Sachverhalte durch nachträgliche Bekanntgabe der Lohnabgaben, die Zwangslage des Unternehmens, welche den Beschuldigten zu seinem Fehlverhalten verleitet hat, sowie seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit gegenüber…

UFSS FSRV/0023-S/09Reduktion der Geldstrafe bei Überwiegen der Milderungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.11.2009

…Schadensgutmachung und die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit als mildernd zu berücksichtigen, wogegen das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen als erschwerend zu werten war.   In Abwägung der Strafzumessungsgründe erscheint dem Berufungssenat bei einem Strafrahmen von ca. € 55.858,00 in Anbetracht der überwiegenden Milderungsgründe bei der gegebenen…

UFSW FSRV/0052-W/11Berufung wegen Strafhöhe samt (erstmaliger) Angabe weiterer Milderungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.03.2012

…als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw. sowie den Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist, gewertet habe, andererseits habe es die Finanzstrafbehörde unterlassen, weitere vorliegende Umstände als Milderungsgründe heranzuziehen. Folgende Umstände seien jedenfalls noch als Milderungsgründe zu werten: Den Ausführungen über die Milderungsgründe…

UFSL FSRV/0016-L/09Überlange Verfahrensdauer und volle Schadensgutmachung stellen wesentliche Milderungsgründe bei der Strafbemessung dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.12.2009

…sich gegen die Höhe der vom Spruchsenat verhängten Geldstrafe richtet und mit der die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von € 5.000,00 beantragt wird. Als Berufungsgrund wird unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht. Im angefochtenen Erkenntnis sei richtig als Milderungsgrund das Geständnis, die Unbescholtenheit…

UFSW FSRV/0095-W/10Strafhöhe mit dem Verweis auf die eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Beschuldigten angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.01.2011

…bei der Strafneubemessung durch den Unabhängigen Finanzsenat von der finanzstrafbehördlichen Unbescholtenheit des Bw. auszugehen. Zutreffend wird in der gegenständlichen Berufung ausgeführt, dass Ursache und Motiv für die steuerlichen Verfehlungen des Bw. die schlechte wirtschaftliche Situation sowohl der Fa. E.H. Ltd. als auch des Bw…

UFSW FSRV/0066-W/11Berufung des Amtsbeauftragten wegen Strafhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2012

…und überschreite die Mindeststrafe um lediglich ca. 10 % (vom Höchstmaß aus gerechnet). Bei der Strafbemessung sei als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen gewertet worden. Zu Unrecht nicht berücksichtigt sei jedoch der Umstand, dass hinsichtlich des Faktums der Hinterziehung von…

UFSW FSRV/0071-W/11Berufung wegen der Strafhöhe mit Geltendmachung weiterer Milderungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2012

…Strafe nach der Schuld des Täters und seien die Erschwerungs- und Milderungsgründe, sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Bei der Strafbemessung sei als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das teilweise Geständnis, eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen zu werten gewesen. Bei…

UFSW FSRV/0163-W/09Fahrlässige Abgabenverkürzung durch einen Steuerberater als Mittäter infolge Nichterkennen des Umstandes, dass aus den vom Klienten laufend übermittelten Geschäftspapieren hervorgeht, dass dieser mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren handelt, die gemäß der Binnenmarktregelung einer Verbrauchsteuerbehandlung zu unterziehen gewesen wären.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.06.2010

…gemäß § 20 FinStrG 3 Tage, und gemäß § 185 FinStrG ein Kostenersatz in Höhe von 220 € sowie der Ersatz der allfälligen Strafvollzugskosten verhängt. Als Milderungsgrund wurde das Geständnis gewertet. Begründend führte das Zollamt aus, dass der Unternehmer Y. für das Restaurant "R" in Z. der…

UFSW FSRV/0155-W/07Fahrlässig verschuldeter Irrtum über die Grunderwerbsteuerpflicht eines mündlich vereinbarten und nicht verbücherten Grundstückserwerbes. Keine Anwendbarkeit des § 25 FinStrG bei einer Grunderwerbsteuerverkürzung von mehr als € 25.000,00, auch wenn die Steuerpflicht aufgrund eines Antrages gemäß § 17 GrEStG nachträglich wieder weggefallen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2008Teil 1/2

…das Tatsachengeständnis, die lange Wohlverhaltensphase seit der Tatbegehung vor fünf Jahren. Das Erkenntnis trage insbesondere dem gewichtigstem der hier angeführten Milderungsgründe, nämlich der gänzlichen Unbescholtenheit der beiden Beschuldigten, nicht Rechnung. Trotz der langen Führung des Unternehmens seit dem Jahre 1962 habe es bis zum nunmehrigen…