…dass der Bw. als Geschäftsführer der damaligen A.GesmbH (nunmehr L.GesmbH) vorsätzlich Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Februar 2006 in der Höhe von € 543,07, März 2006 € 5.483,21 und April 2006 € 3.222,26 nicht spätestens am fünften Tag nach…
…b FinStrG). Es genügt, dass der Täter vorsätzlich seine Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen verletzt und weiß, dass infolge dessen eine fristgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen unterbleibt, er sohin eine Verkürzung der Umsatzsteuer für gewiss hält. Durch die Nichtentrichtung der Abgaben hat er das tatbildmäßige Unrecht…
…gegen K. beim Finanzamt Innsbruck unter der StrNr. xxxx überdies wegen des Verdachtes, er habe auch Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von € 23.333,-- in Zusammenhang mit der am 14. April 2003 erfolgten Veräußerung eines Geschäftslokales gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG hinterzogen, anhängige Finanzstrafverfahren…
…dieser GmbH. Fest steht aufgrund der Aktenlage, dass durch die Bw. für die Monate Oktober bis Dezember 2000 weder Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben, noch Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet wurden. Diese wurden nach Beginn der Betriebsprüfung durch die Folgegeschäftsführerin H. am 2. Mai 2001 bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingereicht…
…Juni 2003 abgeschlossen wurde. Unter Textziffer 15 des Betriebsprüfungsberichtes wurde seitens des Betriebsprüfers festgestellt, dass im Nachschauzeitraum lediglich die Umsatzsteuervorauszahlungen für den Gewerbebetrieb des Beschuldigten gemeldet wurden. Die Vorauszahlungen aus der Vermietung Wien, hingegen wurden nicht offengelegt und folglich im Zuge der Betriebsprüfung in folgender…
…die Umsatz- und Einkommensteuer im Schätzungswege festgesetzt. Anfang des Jahres 2003 fand beim Beschuldigten eine Buch- und Betriebsprüfung statt, wobei unter anderem festgestellt wurde, dass für das Jahr 2000 nicht sämtliche Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet bzw. gemeldet worden waren. Die Differenz zwischen Saldenliste und tatsächlichen Vorauszahlungen bzw…
…bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung des Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. In der gegenständlichen Berufung wird als Grund für die nicht zeitgerechte Entrichtung der vom gegenständlichen Finanzstrafverfahren umfassten Umsatzsteuervorauszahlungen eine Gefälligkeit gegenüber dem größten Kunden der Fa.B. angeführt. Im Tatzeitraum…
…2007 stellte der Prüfer fest, dass für den gesamten Prüfungszeitraum keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und keine Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet worden waren (siehe Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 26.4.2007). Zu Prüfungsbeginn wurden dem Prüfer von der steuerlichen Vertreterin des Bw. die Umsatzsteuervoranmeldungen für das…
…aus: Laut dem Ergebnis einer beim Beschuldigten zu ABNr. 201013/03 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfung habe er im strafrelevanten Zeitraum den Nachtclub X (ein Bordell) geführt. (Ergänzung des Berufungssenates: Obwohl entsprechende Umsatzsteuervorauszahlungen fällig geworden sind, habe der Bordellinhaber T diese Zahllasten bis auf Teilbeträge für die…
Voraussetzungen vorzuschreiben (vgl. VwGH 6.12.1965, 925/65; VwGH 5.9.1985, 85/16/0044). Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und wäre von einer durchschnittlichen wirtschaftlichen Situation der Beschuldigten auszugehen gewesen, wäre also eine Geldstrafe von rund € 6.500,00…
…Zahlungserleichterungsansuchens sei diese Frist bis 23. August 2010 gegeben gewesen. Die Beschuldigte habe bewusst und gewollt für die Zeiträume ab 01/2008 bis 04/2009 Abgabenverkürzungen hinsichtlich der Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt und dies auf Grund ihrer bisherigen Kenntnis nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten…
…dass die unter dem Schuldspruch des angefochtenen Erkenntnisses bezeichneten Umsatzsteuervoranmeldungen nicht zeitgerecht bei der Abgabenbehörde erster Instanz abgegeben und auch die entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen nicht pünktlich bis zu den jeweiligen Fälligkeitstagen entrichtet wurden. Im Konkreten wurden die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate 1-12/2007 am 27…
…Da es in Unternehmerkreisen allgemein bekannt ist, dass Umsatzsteuervoranmeldungen rechtzeitig abzugeben bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen entsprechend zu entrichten sind und es sich hierbei um Bestimmungen handelt, die kein steuerliches Spezialwissen voraussetzen und dem Beschuldigten als Einzelunternehmer jedenfalls bekannt war, dass in den gegenständlichen Voranmeldungszeiträumen zu erklärende Umsätze…
…02/2010, 03/2020, 04/2010 und 07/2010 erstattet, für die bis zu Prüfungsbeginn keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht und keine Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet worden sind (vgl. Tz. 1 des Berichtes über das Ergebnis dieser Außenprüfung vom 29. September 2010). In der Selbstanzeige wurden die Zahllasten für…
…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. Februar 2012 betreffend Festsetzung eines Verspätungszuschlages hinsichtlich Umsatzsteuervorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum April bis Juni 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Da der Berufungswerber (Bw.), der von Deutschland aus ein Unternehmen…
…mit ihr abfindet. Die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages muss nicht vom Vorsatz umfasst sein. Es ist in Unternehmerkreisen allgemein bekannt, dass rechtzeitig richtige Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen entsprechend zu entrichten sind. Hierbei handelt es sich um Bestimmungen, die kein steuerliches Spezialwissen voraussetzen. Dem Beschwerdeführer…
…unter Verletzung der Verpflichtung des § 21 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994, eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Juni bis Oktober 2008 iHv. insgesamt 46.828,86 € (im Einzelnen: 06/2008: 10.661,46 €; 07/2008: 6.973,70 €; 08/2008: 5…
…eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlung oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist eine Abgabenverkürzung (bereits dann) bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (Zahllasten = Umsatzsteuervorauszahlungen) bis zum Fälligkeitszeitpunkt nicht entrichtet werden (vgl. § 33 Abs. 3 lit…
…a FinStrG begangen habe. Als Begründung wurde ausgeführt, dass der Bf. weder im Jahr 2007 noch im Jahr 2008 monatliche Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet habe; somit wären verpflichtend die entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen gewesen. Da der Bf. dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei und auch die jeweiligen Jahressteuererklärungen nicht…
…2010/00006-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser als Abgabepflichtiger im genannten Amtsbereich dadurch, dass er zu den jeweiligen Fälligkeitstagen weder Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet, noch Voranmeldungen abgegeben habe, vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG…