…die Zahllast bewusst nicht entrichtet worden, wobei das Wissen um die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie über Fälligkeitstermine zur Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen beim Beschuldigten schon auf Grund dessen einschlägiger Vorstrafen vorhanden gewesen sei. Daher hätte der erkennende Spruchsenat, selbst bei Nichterfüllung des Tatbestandes des…
…lit. a FinStrG genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Eine Abgabenverkürzung bei Selbstberechnungsabgaben (Umsatzsteuervorauszahlungen) gilt bereits dann bewirkt (objektive Deliktsvollendung), wenn diese Abgaben zum gesetzlichen Fälligkeitstermin überhaupt nicht oder in zu geringer Höhe entrichtet werden. Eine Einsicht in das Abgabenkonto des LD zeigt, dass…
…lit. a FinStrG genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Eine Abgabenverkürzung bei Selbstberechnungsabgaben (Umsatzsteuervorauszahlungen) gilt bereits dann bewirkt (objektive Deliktsvollendung), wenn diese Abgaben zum gesetzlichen Fälligkeitstermin überhaupt nicht oder in zu geringer Höhe entrichtet werden. Eine Einsicht in das Abgabenkonto des Bf zeigt, dass…
…vertreten durch StB., gegen den Bescheid des Finanzamtes 666 betreffend Verspätungszuschlag im Zusammenhang mit der Umsatzsteuervorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum Mai 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) betreibt in G ein Büro. Den Gewinn ermittelt…
…der Finanzordnungswidrigkeit geführte Verfahren, er habe darüber hinaus als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa.FT vorsätzlich die Umsatzsteuervorauszahlung für Oktober 2001 in Höhe von S 1,000.000,00 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und hiermit das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs…
…durch die Ausstellung der Rechnung vom 20. Dezember 2007 angefallene Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von € 5.000,00 mit der Umsatzsteuervoranmeldung 12/2007 dem Finanzamt zu melden. Die Bw sei zumindest seit dem Jahr 2002 für das Institut, im Rahmen von Werkverträgen tätig gewesen und…
…42 ergeben hätte. Die Rückzahlung dieses Guthabens wäre nicht in Anspruch genommen worden, weshalb das Abgabenkonto zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung 07-09/2011 in Höhe von € 13.921,04 ein diesen Betrag übersteigendes Guthaben, nämlich € 16.378,42, aufzuweisen gehabt hätte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der W-GmbH, S-Stadt, ehemals vertreten durch Henriksen, Maier & Partner, Steuerberater, 5020 Salzburg, Rainbergstraße 3a, vom 5. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 1. März 2004 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum 01…
…23. August 2007 eingereicht habe, hat das Finanzamt einen Verspätungszuschlag in Höhe von 8 % der Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von € 1.203,43 (= € 96,27) festgesetzt. In der dagegen eingebrachten Berufung beantragt die bevollmächtigte Vertreterin der Bw. die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung der Berufungswerberin, Adresse, vertreten durch Steuerberater, vom 18. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 7. September 2006 betreffend Abweisung des Antrages gem. § 217 Abs. 7 BAO auf Aufhebung des Säumniszuschlages für Umsatzsteuer 05…
…8053 Graz, Harter Straße 1, vom 1. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. August 2004 betreffend Verspätungszuschlag im Zusammenhang mit der Umsatzsteuervorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum Jänner bis März 2004, vertreten durch ADir. Michaela Hinteregger, nach der am 1. März 2005…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 in Linz, am 23. September 2003 in der Finanzstrafsache gegen der Bw. betreffend verhängte Geldstrafe wegen des Finanzvergehens nach § 50 Abs. 1 iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung…
…§ 217 Tz. 1 bis 3). § 21 Abs. 1 UStG normiert als Fälligkeitstag für Umsatzsteuervorauszahlungen jeweils den 15. des auf den Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Kalendermonates. Bei Selbstbemessungsabgaben (z.B. Umsatzsteuer) tritt die Fälligkeit unabhängig davon ein, ob dem Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde zu diesem Zeitpunkt die Höhe…
…weil die Umsatzsteuervoranmeldung verspätet eingereicht worden ist, sondern weil die Umsatzsteuervorauszahlung verspätet entrichtet worden ist. Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Festsetzung des gegenständlichen Säumniszuschlages lagen daher vor. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung erkannt hat, besteht bei fest-gesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des…
…ganz oder teilweise nicht entrichtet (abgeführt) wurden. Daraus folgt, dass die Abgabe bereits dann verkürzt (und damit das genannte Finanzvergehen vollendet) ist, wenn beispielsweise die aufgrund der Selbstberechnung zu entrichtende Umsatzsteuervorauszahlung (Zahllast) nicht zum gesetzlichen Fälligkeitstermin (§ 21 Abs. 1 UStG 1994) entrichtet wird. Vorsätzlich iSd. …
…wäre die Tilgungswirkung erst am 11.4.2005 und damit lange nach Fälligkeit dieser Abgabe eingetreten. Im gegenständlichen Fall wurde das Guthaben aber bereits vor Fälligkeit und vor Bekanntgabe der Umsatzsteuervorauszahlung für Jänner 2005 an die Berufungswerberin zurückgezahlt. Die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß …
…entsprechende den zu entrichtenden Steuerbetrag enthaltende Voranmeldung abzugeben und den ausgewiesenen Betrag zu entrichten hat. Da vom Bf. bis zum Zeitpunkt der im August 2002 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung ABNr. 12 vom Bf. weder eine Umsatzvoranmeldung abgegeben noch eine entsprechende Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet wurde (vgl. § 21 Abs…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung betreffend Säumniszuschlag - Steuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Ing. A, Y-Straße, vertreten durch a.m. Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung, 4020 Linz, Hafferlstraße 7/IV, vom 4. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 9. April 2010 zu St.Nr. 000/0000…