…was den Verdacht de vorsätzlichen Nichterfüllung seiner Steuerpflichten gegen ihn weiter erhärtet. Tatsache ist jedenfalls, dass der Bf. keine Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Vorauszahlungen geleistet hat, obwohl ihm diese Verpflichtung unbestrittenermaßen bekannt war, was bei einem in Österreich tätigen Unternehmer auch als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt werden kann. Die…
…Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen, nämlich durch deren Nichtabgabe, für die Zeiträume Juni bis Dezember 2006 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer durch deren Nichtentrichtung in Höhe von € 6.057,36 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss…
…des Voranmeldungszeitraumes abzugeben. Die Umsatzsteuervoranmeldung hat die zu entrichtende Umsatzsteuer (Zahllast) oder den Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen und die Berechnungsgrundlagen zu enthalten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn eine nach den gesetzlichen Bestimmungen richtig berechnete Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag in voller Höhe entrichtet wird, oder sich…
…für die die og. Umsatzgrenze überschreitende umsatzsteuerpflichtige Unternehmer eine generelle Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. Darüber hinaus hatte aber auch der die Grenze nicht überschreitende (umsatzsteuerpflichtige) Unternehmer für den Fall, dass eine sich ergebende Vorauszahlung nicht bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin (vollständig) entrichtet wurde, eine (zutreffende…
…Bestimmungen der termingerechten Meldung bzw. Entrichtung der Umsatzsteuervoranmeldungen/vorauszahlungen einwandfrei Bescheid wusste und diese gesetzlichen Bestimmungen in den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen somit wissentlich nicht entsprechend befolgte - durch die verspätete Meldungen/Entrichtungen der Umsatzsteuervorauszahlungen gleichsam einen Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgrund herbeigeführt habe bzw. dass dadurch überhaupt keine strafbare…
…Bestimmungen der termingerechten Meldung bzw. Entrichtung der Umsatzsteuervoranmeldungen/vorauszahlungen einwandfrei Bescheid wusste und diese gesetzlichen Bestimmungen in den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen somit wissentlich nicht entsprechend befolgte - durch die verspätete Meldungen/Entrichtungen der Umsatzsteuervorauszahlungen gleichsam einen Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgrund herbeigeführt habe bzw. dass dadurch überhaupt keine strafbare…
…dass, indem in den genannten, am Abgabenkonto der GmbH jeweils verbuchten Umsatzsteuervoranmeldungen entweder Vorauszahlungen (01 - 10 und 12/2008) nicht in der tatsächlichen Höhe (zum Fälligkeitszeitpunkt) bekanntgegeben bzw. entrichtet oder abgeführt wurden und für 11/2008 ein Überschuss zu Unrecht geltend gemacht wurde, jeweils unter…
…erschiene ihm das Strafausmaß des Erstsenates als ausgeschöpft und angemessen. Eine höhere Geldstrafe erschiene im zu hoch. Schließlich räumte er das Vorliegen einer Abgabenverkürzung betreffend den Umsatzsteuervoranmeldungen und -vorauszahlungen des strafrelevanten Zeitraumes ein. Man möge berücksichtigen, dass sein Handeln weder in vorsätzlicher noch absichtlicher Weise…
…als Putzfrau gearbeitet (Aktenvermerk vom 13. Juli 1993). Umsatzsteuervoranmeldungen oder Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Februar bis Dezember 2002 sind beim zuständigen Finanzamt Klagenfurt nicht eingelangt, lediglich die Lohnabgaben für zwei Arbeitnehmer wurden von Z nachgemeldet und - vermutlich von ES - auch tatsächlich entrichtet (Abfrage…
…Juli, Oktober, Dezember 2005, Jänner 2006 eingeleitet, weil er - so der Vorwurf - betreffend diese Monate trotz aufrechter Kanzleitätigkeit weder Vorauszahlungen entrichtet noch Umsatzsteuervoranmeldungen bei der Abgabenbehörde eingereicht hatte (Finanzstrafakt betreffend den Beschuldigten beim Finanzamt Oststeiermark, StrNr. 067/2006/00132-001, Bl. 9 ff). Anlässlich einer…
…die Unrichtigkeit der Bescheidausfertigung objektiv erkennbar, indem ein Bescheidwille, der bei einer Schätzung infolge Nichtabgabe der Jahressteuererklärung auf eine erheblich niedrigere Festsetzung der Umsatzsteuer gegenüber den aus Umsatzsteuervoranmeldungen bzw -vorauszahlungen resultierenden Beträgen abzielen würde, dem Finanzamt vernünftigerweise nicht zugesonnen werden kann. (Auch hier ist das…
…über keine steuerlichen Kenntnisse zu verfügen, ist aus seinem bisherigen steuerlichen Verhalten zu erschließen, dass ihm die Systematik der Umsatzsteuervoranmeldungen und- vorauszahlungen geläufig gewesen ist. Eine plausible Begründung für die Nichtbekanntgabe bzw. Nichtentrichtung der Umsatzsteuer für das zweite Quartal 2008, welche erst im Zuge der…
…22ff). Vor den am 14. März 2002 verbuchten, bescheidmäßigen Umsatzsteuerfestsetzungen wurden auf dem Steuerkonto der Bw keine Umsatzsteuervoranmeldungen bzw -vorauszahlungen für die Monate Oktober, November und Dezember 2001 verbucht. Im Februar und März 2002 fand bei der Bw eine abgabenbehördliche Prüfung über die Umsatzsteuer für…
…entrichtet wurden. Nach Ansicht der entscheidenden Behörde besteht somit auch in subjektiver Hinsicht der begründete Verdacht, dass die strafgegenständlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und -vorauszahlungen mit Wissen und Wollen der Bf zurückgehalten wurden und die Bf aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens vorsätzlich im Sinne des § 33 Abs…
…davon auszugehen, dass der Beschuldigte in dem Wissen, dass dadurch eine Abgabenverkürzung bewirkt werde, für die unter lit. b) angeführten Voranmeldungszeiträume bei Nichtentrichtung der Vorauszahlungen Umsatzsteuervoranmeldungen nicht bzw. allenfalls verspätet eingereicht habe. Bei sämtlichen Tathandlungen habe der mehrfach einschlägig vorbestrafte Beschuldigte nicht nur vorsätzlich, sondern…
…o.a. Gesellschaft gewesen sei, habe trotz der ihn als Gesellschafter treffenden Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen weder Vorauszahlungen geleistet noch Voranmeldungen eingereicht und die ihm zuzurechnenden Einkünfte dem Finanzamt nicht offen gelegt, was im Hinblick auf die Höhe der Abgabenschuld nur wissentlich bzw. bedingt…
… ABNr. 34) festgestellt worden sei, dass für die og. Zeiträume keine (wegen Nichtentrichtung der festgestellten Vorauszahlungen verpflichtenden) Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht worden waren. Da seitens des Abgabepflichtigen auch im Zuge der Prüfungshandlungen keinerlei Unterlagen zur bescheidmäßigen Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen (§ 21 Abs. 3 UStG 1994) vorgelegt worden waren…
…nach den durchgeführten Erhebungen feststehe, dass der Beschuldigte für die angeführten Voranmeldungszeiträume weder Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben noch Vorauszahlungen in der im Schätzungsweg aus Anlass einer abgabenbehördlichen Prüfung festgesetzten Höhe entrichtet und laut danach abgegebener Jahresumsatzsteuererklärung 2001 sich eine weitere Nachforderung ergeben habe. Auf einen entsprechenden Vorsatz…
…ist festzustellen, dass die Bf. über einen Zeitraum von 9 Monaten seinen grundsätzlichsten abgabenrechtlichen Verpflichtungen, nämlich der rechtzeitigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. der Entrichtung von Vorauszahlungen nicht nachgekommen ist. Es bestehen aufgrund der beruflichen Qualifikation des Bf. als Steuerberater keine Zweifel davon auszugehen, dass er…
…subjektiven Tatseite ist an Hand der Kontolage festzustellen, dass der Bf. seit Aufnahme seiner Tätigkeit im Jahr 1995 niemals Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht oder Vorauszahlungen entrichtet hat. Für die Jahre 1995 bis 1999 wurden die Erstbescheide im Jahr 2003 sogar einer Prüfung unterzogen und nach § 303 Abs…