…weshalb das NoVAG verfassungsrechtlich bedenklich sei. Hinsichtlich des Ausscheidens der ausländischen Umsatzsteuerkomponente aus dem Einkaufspreis bei Ermittlung der NoVA verweist die Bw auf die Rechtsprechung des EuGH, nach der die NoVA auf Gebrauchtfahrzeuge aus einem anderen Mitgliedstaat nicht höher sein dürfe als die in einem…
…dass bei Nicht-Lieferungsfällen die NoVA nach dem "ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert" zu bemessen ist, muss eine im Gebraucht-KFZ enthaltene USt-Komponente immer ausgeschieden werden. Es ist somit aufgrund des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts - aber auch nach dem NoVAG selbst - bei der Ermittlung jenes…
…die erstmalige Zulassung eines KFZ zum Verkehr im Inland ist nach § 1 Z 3 NoVAG eine NoVA zu entrichten. Dabei ist nach § 5 Abs 2 NoVAG als Bemessungsgrundlage der gemeine Wert ohne Umsatzsteuer-Komponente heranzuziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere auch bei - dem Kauf zeitnahen - Selbstimporten…
…nach § 1 Z 3 NoVAG an. Als Bemessungsgrundlage ist nach § 5 Abs 2 NoVAG bei Fällen der ertsmaligen Zulassung in Österreich der ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelte gemeine Wert des KFZ heranzuziehen. Dieser wird -wie auch vom Berufungswerber beantragt und oben dargestellt- mit € 5.480,- angesetzt…
…einem Preis von 25.000,- €. Der Berufungswerber hat in der am 27. März 2002 eingebrachten Erklärung über die Normverbrauchsabgabe als Bemessungsgrundlage den um die deutsche Umsatzsteuerkomponente (16 %) gekürzten Kaufpreis (21.552,- €) herangezogen. Die Abgabe wurde dabei folgendermaßen berechnet: [Grafik] Mit Bescheid vom 30…
…weshalb das NoVAG verfassungsrechtlich bedenklich sei. Hinsichtlich des Ausscheidens der ausländischen Umsatzsteuerkomponente aus dem Einkaufspreis bei Ermittlung der NoVA verweist die Bw auf die Rechtsprechung des EuGH, nach der die NoVA auf Gebrauchtfahrzeuge aus einem anderen Mitgliedstaat nicht höher sein dürfe als die in einem…
…weshalb das NoVAG verfassungsrechtlich bedenklich sei. Hinsichtlich des Ausscheidens der ausländischen Umsatzsteuerkomponente aus dem Einkaufspreis bei Ermittlung der NoVA verweist der Bw auf die Rechtsprechung des EuGH, nach der die NoVA auf Gebrauchtfahrzeuge aus einem anderen Mitgliedstaat nicht höher sein dürfe als die in einem…
…Das Finanzamt ging bei Berechnung der NoVA-Bemessungsgrundlage vom Eurotax-Mittelwert aus, verminderte diesen um die Umsatzsteuer- und NoVA-Komponente und reduzierte diesen Wert noch um einen geltend gemachten Hagelschaden. Von diesem Wert schrieb das Finanzamt die NoVA samt Zuschlag vor. Die dagegen eingebrachte Berufung…
…aus anderen Mitgliedstaaten weder unmittelbar noch mittelbar höhere inländische Abgaben gleich welcher Art, als gleichartige inländische Waren unmittelbar oder mittelbar zu tragen haben. Die in der inländischen Umsatzsteuer enthaltene NoVA-Komponente ist eine solche mittelbare Abgabe. Inländische Erzeugnisse sind daher gar nicht von vornherein begünstigt…
…des UStG als Bemessungsgrundlage für die NoVA heranzuziehen. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung ist die NoVA in allen anderen Fällen (somit auch beim Kauf im Ausland) nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des KFZ zu bemessen. Durch das BudgetbegleitG 2001, BGBl I 2000/142…
…Werte der Bestandteile zuzüglich eines branchenüblichen Werkstattzuschlages für den Zusammenbau zugrundezulegen, wobei der Wert ohne Umsatzsteuer- und NoVA-Komponente zu ermitteln sei. Der gemeine Wert der beiden Fahrzeuge wurde von der Betriebsprüfung wie folgt ermittelt (Arbeitsbogen S. 194 bis 196): Für den Y-WRC wurde…
…gegenständlichen Fall sei die Abgabe gem. § 5 Abs. 2 NoVAG nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges zu bemessen. Der gemeine Wert sei dabei nach § 10 BewG zu ermitteln und orientiere sich an der jeweiligen Handelsstufe des Steuerschuldners. Es liege keine Eurotax-Notierung…
…allen anderen Fällen (§ 1 Z 3 und Z 4) (in denen die Steuerschuld nicht auf Grund einer Lieferung entsteht), nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges zu bemessen. Wird das Fahrzeug im übrigen Gemeinschaftsgebiet bei einem befugten Fahrzeughändler erworben, dann gilt der Anschaffungspreis…
…dieses Fahrzeug (noch) keine inländische (Eurotax-)Notierung vor, kann der tatsächliche Kaufpreis dem (Listen-)Neupreis (ohne Umsatzsteuer- und NoVA-Komponente) gegenübergestellt werden. Ist der ehemalige (Eurotax-)Neupreis nicht eruierbar oder keine inländische (Eurotax-) Notierung gegeben, so kann folgende Berechnung angestellt werden: Ausgehend vom Zeitpunkt der…
…Grundlage der Ermittlungen wird somit zusammenfassend festgestellt, dass die besondere Ausstattung (letzte Serie mit luftgekühltem Motor) im Zuschlag von 25 % Berücksichtigung findet und der Mittelwert von Händlereinkaufs- und Händlerverkaufswert dem inländischen gemeinen Wert (ohne Umsatzsteuer- und NoVA-Komponente) entspricht. Die Tatsache eines luftgekühlten Boxermotors hält…
… 1 Z 2, Z 3 und Z 4), "nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges zu bemessen". Nach Abs. 3 dieser Bestimmung gehört die Normverbrauchsabgabe nicht zur Bemessungsgrundlage. Im vorliegenden Berufungsfall wurde das im Eigentum der Berufungswerberin befindliche (gebrauchte) Fahrzeug im Zuge einer…
…erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland der Normverbrauchsabgabe. Gemäß § 5 Abs. 2 NoVAG ist diesfalls die Abgabe nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges zu bemessen. Nach § 6 Abs. 2 Z 1 NoVAG beträgt der Steuersatz bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren 2 …
… 12a erfolgt ist", der NoVA. In einem solchen Fall ist gemäß § 5 Abs. 2 NoVAG 1991 als Bemessungsgrundlage der ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert heranzuziehen. Dieser wird gemäß § 10 Abs 2 Bewertungsgesetz 1955 (BewG) durch jenen Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit…
…aus anderen Mitgliedstaaten weder unmittelbar noch mittelbar höhere inländische Abgaben gleich welcher Art, als gleichartige inländische Waren unmittelbar oder mittelbar zu tragen haben." Die in der inländischen Umsatzsteuer enthaltene NoVA-Komponente ist eine solche mittelbare Abgabe. Inländische Erzeugnisse sind daher gar nicht von vornherein begünstigt…
…aus anderen Mitgliedstaaten weder unmittelbar noch mittelbar höhere inländische Abgaben gleich welcher Art, als gleichartige inländische Waren unmittelbar oder mittelbar zu tragen haben." Die in der inländischen Umsatzsteuer enthaltene NoVA-Komponente ist eine solche mittelbare Abgabe. Inländische Erzeugnisse sind daher gar nicht von vornherein begünstigt…