…Höhe von € 13.856,36 ausgewiesen sei. Somit ist zunächst der Begriff "Vorsoll" näher zu erläutern. Ein Vorsoll ist der Saldo zwischen den auf dem Abgabenkonto verbuchten Umsatzsteuerzahllasten und Umsatzsteuerüberschüssen für ein Veranlagungsjahr. Solche Umsatzsteuerzahllasten und Umsatzsteuerüberschüsse entstehen durch entsprechende Voranmeldungen durch den Abgabepflichtigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.H., Adr., vertreten durch Dr. Erich Jezek, 1090 Wien, Porzellangasse 2/II/4/41, vom 31. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 5. Oktober…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand Stb GmbH & Partner KEG, Steuerberatungskanzlei, 8010 Graz, Petersgasse 128a, vom 13. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18. September 2008 betreffend Umsatzsteuer für 2003 bis 2005 sowie…
Die Bilanzberichtigung ist somit auch vorzunehmen, wenn die steuerliche Erfassung der berichtigten Bilanzposition (zB Lieferforderung oder Lieferverbindlichkeit) etwa wegen des Eintritts der Bemessungsverjährung nicht mehr möglich ist (VwGH 4.11.1998, 93/13/0186; 17.2.1993, 88/14/0097; 21.10. 1966, 349/66…
…der Einbringung der Verrechnungsweisung, sondern nach der spezielleren Norm des § 21 Abs. 1 UStG, wonach Umsatzsteuerüberschüsse mit dem Tag der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung, frühestens mit dem Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes wirksam werden würden. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 21. September 2007 wäre die Bw…
…September 2011) zu einer Nachforderung in Höhe von € 22.825,80 geführt. Das bedeute, es wären für den genannten Zeitraum um den genannten Betrag zu wenig an Vorauszahlungen entrichtet und/oder zu viel an Umsatzsteuerüberschüssen in den Umsatzsteuervoranmeldungen geltend gemacht worden. Gemäß § 21 Abs…
…fest, indem es von dem im Fälligkeitszeitpunkt rückständigen Teilbetrag der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das 3. Quartal 2003 (19.665,66 €) den saldierten Betrag des Umsatzsteuerüberschusses 5/2003 und der Lohnabgaben 6/2003 (6.111,27 €) in Abzug brachte. Mit Schreiben vom 6. 3…
Zu den Änderungen im "neuen" Vertriebssystem ist anzumerken, dass die von der Bw. im Verwaltungsverfahren geschilderte "Umstellung" nur einseitig auf Seiten der Bezirkshandlung stattgefunden hat. An der tatsächlichen Durchführung der Partys und am Liefervorgang bzw. an der körperlichen Warenbewegung hat sich in der Praxis de…
…März 2002 bis 17. Februar 2003 gewesen. Tatsächlich seien jedoch für die Voranmeldungszeiträume des Jahres 2002 Umsatzsteuerüberschüsse in Höhe von € 54.630,22 geltend gemacht worden, während die erklärungsgemäße Veranlagung für 2002 zu einer Vorschreibung von € 28.522,22, somit zu einer Nachforderung…
…sich denn keine fachliche Beratung suche, um solche Malversationen in Hinkunft zu vermeiden. Laut Prüferin seien aufgrund teilweise nicht gerechtfertigter Vorsteuerabzüge in den Voranmeldungen bis 12/2006 falsche Umsatzsteuerüberschüsse geltend gemacht worden. Am 26. Mai 2010 sei der 2. Teil der mündlichen Verhandlung abgehalten worden…
…sondern dienten dazu, eine fingierte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorzutäuschen und tatsächlich nicht bestehende Umsatzsteuerüberschüsse bei der Firma L.OHG zu belegen. Der Prüfer führte daher rechtlich aus, dass die Lieferungen bereits bei der deutschen Firma als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt wurden und daher dieselben Umsätze…
…Der Umstand, dass die für die Kalendermonate Mai, Juli, August und September 1997 vorangemeldeten Umsatzsteuerüberschüsse zu entsprechenden Guthaben auf dem Abgabenkonto der B-GmbH führten, welche - soweit keine Rückzahlung erfolgte - gemäß § 214 BAO mit älteren als den haftungsgegenständlichen Abgaben verrechnet wurden, ist daher für den…
…mit einem Teilbetrag von 5.012,98 € zeitgerecht, mit einem Teilbetrag von 4.237,87 € aber verspätet erst am 4. August 2008 mit Bekanntgabe des Umsatzsteuerüberschusses für 04/2008 entrichtet worden ist. Strittig ist allein, ob der Bw an dieser Säumnis grobes Verschulden…
…der Grund für die Anschaffung gewesen sein soll, ist ebenso weitgehend irrelevant. Es ist auch nicht entscheidungserheblich, ob der Berufungswerber die Absicht der Erzielung eines Umsatzsteuerüberschusses gehabt hat oder ob bzw. inwieweit der Solarstrom wirtschaftlich dazu dient, den Aufwand für den erforderlichen Stromzukauf für die…
…Oktober 2005 sowie am 15. März und am 21. März 2006 eingebracht. Die Entrichtung sei durch Gutschriftbuchungen resultierend aus Umsatzsteuerüberschüssen und auch durch gemäß § 214 Abs. 1 BAO zu verbuchende Zahlungseingänge erfolgt. Für die Monate 3-12/2006 habe der Bw. vorsätzlich weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht…
…dass die am 15. März 2002 fällig gewesenen Lohnabgaben 2/2002 verspätet erst am 28. März 2002 mit Bekanntgabe des Umsatzsteuerüberschusses für Jänner 2002 entrichtet worden sind. Grobes Verschulden liegt vor, wenn das Verschulden nicht nur als leichte Fahrlässigkeit zu qualifizieren ist. Von leichter Fahrlässigkeit…
…haftungsrelevanten Zeitraum war, ab dem Jahr 1991 umfangreiche Vorbereitungshandlungen zur Aufnahme einer umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit (Erzeugung von H-Platten) getroffen hat. Der auf die betreffenden Investitionen in Form von Bautätigkeit und Anschaffung maschineller Anlagen entfallende Vorsteuerabzug führte zu entsprechenden Umsatzsteuerüberschüssen (1991: 7.469.344 S; 1992…
…217 Abs. 5 BAO genannten Frist entrichtet wurde. Unbestritten ist auch, dass die Voranmeldung des Umsatzsteuerüberschusses für September 2004 am 16.11.2004 erfolgte. Die Gutschrift aus einer Umsatzsteuervoranmeldung wirkt gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 1. Dezember 2006 der damaligen Bw., beendet am 31. Juli 2007, nunmehr: [5Personen] als ehemalige Gesellschafter, vertreten durch Vert., gegen die Bescheide des Finanzamtes FAes, und zwar Bescheid vom 3. November 2006 betreffend Investitionszuwachsprämie für das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der V**** P****, Adr-Bw, vertreten durch StB-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2009 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…