…516 031/01, der Großbetriebsprüfung Wien, laut Bericht vom 31. April 2001. In der Berufung bestritt die Bw. im Streitzeitraum Umsätze in Österreich ausgeführt zu haben. Die Bw. sei ein "Telecom-Carrier", dessen Geschäftsgegenstand die Zurverfügungstellung von Leitungskapazität an andere Telekommunikationsunternehmen sei. Vertragspartner der Bw…
…oder zu vergebühren ist. Vorsteuern im Zusammenhang mit Umsätzen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers sind nur erstattungsfähig, wenn die Umsätze in dem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist, ein Recht auf Vorsteuerabzug begründen. Einem Unternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig ist und Umsätze ausführt…
…des Leistungsortes nach § 3a Abs. 9 lit. a UStG 1994 der Sitz des Empfängerunternehmens ausschlaggebend. Sei der Leistungsempfänger ein Privater mit Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet, würden die Telekommunikationsdienstleistungen gemäß § 3a Abs. 12 UStG 1994 am Ort des Sitzes des leistenden Unternehmers ausgeführt. Da sowohl die Bw…
…Drittlandes sei obige Betrachtungsweise offensichtlich und unstrittig, wonach in Österreich kein steuerbarer Umsatz vorliege. Aus der Sicht des EnAbgVergG sollte es daher keinen Unterschied machen, ob sich das Konsignationslager in einem Drittland oder im Gemeinschaftsgebiet befinde. Die Frage, ob ein Gleichklang zwischen Umsätzen und Vorleistungen…
…1 UStG, da der Bw. wusste (aufgrund des Selbstverfassens der Eingangsrechnungen), dass der Umsatz im Zusammenhang mit einem Finanzvergehen steht. Somit entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Tz. 3 Provisionserlöse Für das Schreiben von Aus- und Eingangsrechnungen wurden Provisionen erhalten. Die durchschnittliche Provision pro Auto wird…
…obwohl die Voraussetzungen nach Abs. 1 (d.i.: ig. Lieferung an ausländischen Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet) nicht vorliegen, so ist die Lieferung dennoch als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei…
…1994 ist die Differenzbesteuerung ua. an die Voraussetzung geknüpft, dass für die im Gemeinschaftsgebiet ausgeführte Lieferung der Gegenstände an den Unternehmer die Umsatzsteuer nicht geschuldet wurde. Diese Voraussetzung liegt vor, wenn die Gegenstände an den Wiederverkäufer von - Privatpersonen oder juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind…
…Würdigung Um einen Umsatz im Sinne des § 6 Abs 1 Z 1 UStG 1994 steuerfrei behandeln zu können, muss der Gegenstand der Lieferung nach § 7 Abs 1 UStG 1994 in das Drittlandsgebiet gelangen. Im gegenständlichen Berufungsfall steht fest, dass die Keramikgegenstände das Gemeinschaftsgebiet nie verlassen…
…Wertpapieren einen (unecht) steuerbefreiten Umsatz gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. f UStG 1994 dar, der zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt. Die sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Wertpapieremission wurden an der Frankfurter Börse erbracht. Insoweit die Empfänger dieser Leistung Private im Gemeinschaftsgebiet sind, ist …
…an die Fachberater zum persönlichen Gebrauch herangezogen. .... 1. Definition der Bemessungsgrundlage Gemäß § 4 UStG 1994 wird der Umsatz im Fall des § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994 nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat…
…Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert (Wiederverkäufer). 2.) Die Lieferung von Gegenständen an den Unternehmer wurde im Gemeinschaftsgebiet ausgeführt. Für diese Lieferung wurde a) Umsatzsteuer nicht geschuldet oder b) die Differenzbesteuerung vorgenommen. Bemessungsgrundlage lt. Abs. 4: Der Umsatz wird bemessen: 1…
…als Anknüpfungspunkt an das Inland Lieferungen bzw. sonstige Leistungen von einigem wirtschaftlichen Gewicht gegeben sein müssten, was bei einem einzigen Umsatz im Wert von 9 € im Kalenderjahr 2011 nicht der Fall sei. Die Voraussetzungen für ein Veranlagungsverfahren lägen nicht vor, das Erstattungsverfahren sei anzuwenden…
…des Bestimmungslandprinzips, also eine gleichmäßige (Umsatz)besteuerung von sämtlichen Neufahrzeugen im Bestimmungsland, unabhängig davon, ob die Neufahrzeuge im Inland oder ein einem anderen Mitgliedstaat erworben werden. In Anbetracht dieser gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen ist nicht zu erkennen, warum derjenige, der ein Neufahrzeug im übrigen Gemeinschaftsgebiet erwirbt, besser…
…die UID-Nr. der Firma WILL (Stufe 2) überprüft. NV meldet diesen Umsatz im MIAS-System auch als innergemeinschaftliche Lieferung. (4) Von der Firma WILL wurde NV ein Mail mit Anhängen übermittelt, welche die Eintragung ins "company registry in Isle of man" bestätigt, sowie eine…
…in Leistungen an Nichtunternehmer und Leistungen an Unternehmer unterscheiden, da Leistungen sowohl an Nichtunternehmer als auch an Unternehmer erbracht wurden. Der Ort der Leistung für die Leistung an Nichtunternehmer, die im Gemeinschaftsgebiet (Deutschland, Slowenien) ihren Wohnsitz haben, würde sich nach § 3a Abs 12 UStG bestimmen…
…wurden, ermittelte das Finanzamt die Anzahl der in dieser Form gehandelten Fahrzeuge, den damit zusammenhängenden Umsatz und Gewinn im Schätzungsweg im Wesentlichen auf Basis der inserierten Verkaufsangebote des Bw bei den Salzburger Nachrichten. Das Finanzamt berücksichtigte hiebei die theoretische Möglichkeit von Mehrfachinseraten einzelner Fahrzeuge, und…
…diesen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert (Wiederverkäufer). 2. Die Lieferung von Gegenständen an den Unternehmer wurde im Gemeinschaftsgebiet ausgeführt. Für diese Lieferung wurde a) Umsatzsteuer nicht geschuldet oder b) die Differenzbesteuerung vorgenommen. ... Bemessungsgrundlage Abs. 4: Der Umsatz wird bemessen: 1…
…Finanzsenat bekannt, dass sie in den Jahren 2006 und 2007 außer den streitgegenständlichen Umsätzen aus der Vermietung in Krems an der Donau im Gemeinschaftsgebiet keine weiteren Umsätze erzielt habe. Der Unabhängige Finanzsenat teilte dies dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Schreiben vom 17. März 2009…
…terminisiert. Im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung aller im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer in den einzelnen Mitgliedstaaten, bestehe keine Möglichkeit einer Kulanz hinsichtlich der Fristversäumnis, zumal von der 8. MwSt.-Richtlinie kein Ermessensspielraum für deren Umsetzung eingeräumt werde. Da keine Umsätze erklärt worden seien, konnten…
…war aber, ob die Steuerfreiheit für Kleinunternehmer auch im Falle der Anwendung der Differenzbesteuerung zur Anwendung kam. Die Prüferin lehnte die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in diesem Falle mit der Begründung ab, § 24 UStG sehe nur die Steuerfreiheit gemäß § 7 UStG vor. Die Umsätze gemäß § 24…