…Sinne einer der Einkunftsarten gemäß § 2 Abs. 3 EStG vorliegt. Voraussetzung für die Beurteilung ob eine Gesamtgewinnerzielungsabsicht vorliegt ist, dass diese Absicht anhand objektiver Umstände, welche in § 2 Abs. 1 LVO angeführt sind, nachvollziehbar ist. § 2 Abs. 1 LVO 1993 lautet:" Fallen bei Betätigungen im…
…liegt insbesondere vor, wenn Vermögen genutzt wird, beispielsweise die verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen, die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen. Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn die Betätigung nach Art und Umfang des Tätigwerdens über den Rahmen der Verwaltung eigenen Vermögens hinausgeht. (Vgl. Doralt, aaO, § 23…
…Begründung gestellt. Entgegen den Feststellungen der BP existierte die M. KEG (Gesellschaftsvertrag vom 14. Juli 1997) und ist die M. KEG auch derzeit im Firmenbuch eingetragen (FN 16...). Auch der Geschäftszweig gemäß Firmenbuchauszug, nämlich Fleischverarbeitung, stimmt mit der Betätigung der Bw., der Bearbeitung von Fleisch…
…gegen die Mehrwertsteuersystemrichtlinie verstößt. In dieser ist nämlich keine Rede davon, dass Betätigungen, die in Österreich als "kleine Vermietung" bezeichnet werden, nicht umsatzsteuerbar sind. Ferner ist festzuhalten, dass es sich bei der in Rede stehenden Liegenschaft keineswegs um ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus handelt; dies war…
…sich die im Rahmen der zu prüfenden Betätigung verwendeten Wirtschaftsgüter von ihrem Umfang her für die private Nutzung eignen (VwGH 24.6.1999, 97/15/0146). Auch die Frage, ob ein Jagdbetrieb typisch erwerbswirtschaftlich ist oder typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht…
…veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Die Absicht muss anhand in § 2 Abs. 1 und 3 geregelter objektiver Umstände nachvollziehbar sein. Demgegenüber ist nach § 1 Abs. 2 Z 2 LVO Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste…
…sei nicht gelungen (unter Hinweis auf die Ausführungen in der Berufung). Zum abgeschlossenen Beobachtungszeitraum sei zu bemerken, dass dies wohl auf Grund des Gerichtsurteils anders gelagert sei, als in bisher entschiedenen Fällen. Selbst das FA gehe ab 1997 von einer Betätigung aus. Wenn der Bw…
…der Zeitraum bis zur (Wieder-)Erzielung von Einnahmen absehbar und angemessen ist. Entscheidend bei Einnahmenlosigkeit ist also u. a., ob die Vorbereitungsphase für sich absehbar und angemessen ist. Eine Liebhabereibeurteilung ist diesfalls nicht vorzunehmen (Rauscher in SWK 2005, S 426ff). Die Frage, ob eine Betätigung…
…frühzeitiger Abfall der Kosten des Abstattungskredites dank Einschuss von Gesellschafter-Eigenmitteln, laut Vorbringen im Verfahren: für 2008 geplant, war so nicht Bestandteil des ursprünglichen und bis zu Ende des aktenkundigen Betätigungszeitraumes adaptierten Finanzierungsplanes: Der Umlaufbeschluss vom 1. März 1997 relativiert die im Umfang von ATS…
…wenn die Betätigung lediglich in kleinerem Umfang betrieben wird (z.B. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, 52). Unter § 1 Abs. 2 Z 2 L-VO fallen Tätigkeiten, die ohne Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern in typisierender Betrachtungsweise auf eine in der Lebensführung begründete Neigung…
…und Abs. 3 LVO II). Da im vorliegenden Fall der Bw diese Ferienappartements nicht für eigene Wohnzwecke verwendet hat und mehr als zwei Wohneinheiten vermietet werden, ist nach Meinung des UFS davon auszugehen, dass es sich im vorliegenden Fall um eine Betätigung im Sinne des §…
…typische Hobbytätigkeiten fallen sondern auch Betätigungen, die ihrer Art nach zwar erwerbswirtschaftlich sind, jedoch dann typisch der Lebensführung zuzurechnen sein werden, wenn sie in einem untypisch geringen Umfang ausgeübt werden und Umstände hinzutreten, die eine Nähe zur Lebensführung aufweisen. In der Bescheidbegründung verwies das Finanzamt…
…der steuerliche Vertreter des Bw mit Eingabe vom 9. September 2004 nachstehende Unterlagen vor: - eine Kopie des Diploms des Bw vom 30. Juni 2002 über die 2-semestrige berufsbegleitende Ausbildung zum Verkaufstrainer (im Zeitraum August 2001 bis Juni 2002) ausgestellt vom M. und - eine Bestätigung…
…386.670 S (100.773,24 €) vorgelegt. Der in den Jahren 1991 bis 1998 erzielte Verlust in Höhe von -2.582.931 S (187.708,92 €) wurde dabei aber außer Acht gelassen. Eine Prognoserechnung, die nicht alle Jahre einer Betätigung miteinbezieht, ist aber…
…hingewiesen, dass der Geschäftsführer ab dem Jahr 1996 andere geschäftliche Aktivitäten gesetzt habe und er ab 1997 als Dienstnehmer bei einer anderen Gesellschaft "halbtätig tätig war". Im selben Jahr habe er auch mit anderen Partnern eine Gesellschaft gegründet, mit der eine "branchenfremde Betätigung" vorgelegen sei…
…5) bzw. dass der schädliche Betrieb zwischenzeitig aufgegeben wurde - auch für Veranlagungsjahre nach dem Prüfungszeitraum inklusive die laufenden Kalender- bzw. Wirtschaftsjahre. (15/2) Umfang des Absehens von der Abgabepflicht Beide Verfahrensparteien gehen übereinstimmend davon aus, dass der Betrieb des "Caterings" eine begünstigungsschädliche Betätigung darstellt, dessen…
…nicht erhoben (etwa im Wege eines Auskunftsersuchens an den Landesschulrat), ob und in welchem Umfang der Landesschulrat einen Bedarf an Türkisch-Dolmetschern hat, auf welche Weise und wann der Bw sein Interesse an derartigen Aufträgen bekundet hat, mit welchen jährlichen Einnahmen er gerechnet hat bzw…
…2006 vom Mieter geräumt und zurückgegeben" (Schreiben der Bw. an das Finanzamt vom 12.12.2006, AS 17/05). Mit Kaufvertrag vom 3. März 2008 veräußerte die Bw. die Wohnung (Grundbuchsauszug vom Februar 2011). Festgehalten wird, dass die berufungsgegenständlich zu beurteilende Betätigung von der Bw…
…cit. sei das Vorliegen der Absicht des Erzielens eines Gesamtüberschusses für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Einheit gesondert zu beurteilen. Abs. 3 leg. cit. bestimme jedoch, dass Liebhaberei nicht vorliege, wenn eine Betätigung bei einer einzelnen Einheit, die im…
…Vermietung und Verpachtung wurden mit einem Betrag von - 44.327,92 € berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt, dass nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss sei. Mit Einkommensteuerbescheid 2004 vom 13. Juni 2006 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2004 zunächst gem. …