…Artikel in der Ortszeitung), so spricht auch dieser geringfügige Werbeaufwand gegen das Vorliegen einer gewinnorientierten Tätigkeit iSd. § 1 Abs. 1 LVO. Art und Umfang der von der Bf. entfalteten Betätigung als Wünschelrutengeherin sprechen sohin klar dafür, dass diese ihre Wurzel in einer in der privaten…
…Sinne einer der Einkunftsarten gemäß § 2 Abs. 3 EStG vorliegt. Voraussetzung für die Beurteilung ob eine Gesamtgewinnerzielungsabsicht vorliegt ist, dass diese Absicht anhand objektiver Umstände, welche in § 2 Abs. 1 LVO angeführt sind, nachvollziehbar ist. § 2 Abs. 1 LVO 1993 lautet:" Fallen bei Betätigungen im…
…liegt insbesondere vor, wenn Vermögen genutzt wird, beispielsweise die verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen, die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen. Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn die Betätigung nach Art und Umfang des Tätigwerdens über den Rahmen der Verwaltung eigenen Vermögens hinausgeht. (Vgl. Doralt, aaO, § 23…
…Begründung gestellt. Entgegen den Feststellungen der BP existierte die M. KEG (Gesellschaftsvertrag vom 14. Juli 1997) und ist die M. KEG auch derzeit im Firmenbuch eingetragen (FN 16...). Auch der Geschäftszweig gemäß Firmenbuchauszug, nämlich Fleischverarbeitung, stimmt mit der Betätigung der Bw., der Bearbeitung von Fleisch…
…und somit als Betätigung gemäß § 1 Abs. 1 LiebhabereiV (LVO) anzusehen sei. Das Luftfahrtgeschäft habe sich in den Jahren 2011 bis 2013 objektiv in einer schwierigen Lage befunden, es seien aber alle erdenklichen Maßnahmen (wie zB ein Wechsel des Flugzeug-halters, Änderung der Abrechnungsmodalitäten und…
…aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Es muss sich dabei um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln, die derzeit im Ermittlungsverfahren nicht beseitigbar sind. Nachdem der Bf die Tätigkeit bereits seit vielen Jahren betreibt, diese Betätigung in den zurückliegenden Jahren bis einschließlich…
…gegen die Mehrwertsteuersystemrichtlinie verstößt. In dieser ist nämlich keine Rede davon, dass Betätigungen, die in Österreich als "kleine Vermietung" bezeichnet werden, nicht umsatzsteuerbar sind. Ferner ist festzuhalten, dass es sich bei der in Rede stehenden Liegenschaft keineswegs um ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus handelt; dies war…
…für die in der vorgelegten Auflistung angeführten Aufenthalte in B bzw. die Fahrten nach B beigebracht und divergierende Angaben zum verwendeten Verkehrsmittel gemacht hat, sieht es das Bundesfinanzgericht im Hinblick auf die aufrechte Ehe, die Ausführungen der steuerlichen Vertretung und die Bestätigung des Obmannes des…
…von der vorgegebenen, vom Berufungswerber nicht beeinflussbaren Vertriebsorganisation, gegenseitiger Konkurrenzierung durch Vertreter und als Subvertreter angeworbenen Kunden, fehlendem Gebietsschutz und daraus folgender Marktverengung auszugehen war, war die gegenständliche Tätigkeit objektiv nicht zur Gewinnerzielung geeignet bzw. war von vornherein damit zu rechnen, dass die Betätigung vor…
…sich die im Rahmen der zu prüfenden Betätigung verwendeten Wirtschaftsgüter von ihrem Umfang her für die private Nutzung eignen (VwGH 24.6.1999, 97/15/0146). Auch die Frage, ob ein Jagdbetrieb typisch erwerbswirtschaftlich ist oder typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht…
…Begründung ist die Ausführung: "Durch den Umstand, dass der Pflichtige ab 2008 einer nichtselbständigen Vollbeschäftigung nachgeht und somit diese musikalische Tätigkeit nur nebenberuflich ausübt, liegt nach Art und Umfang eine typisch der Lebensführung zuzurechnende Betätigung vor ". Abweichende rechtliche Beurteilung durch den Berufungswerber Gemäß § 1 Abs…
…veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Die Absicht muss anhand in § 2 Abs. 1 und 3 geregelter objektiver Umstände nachvollziehbar sein. Demgegenüber ist nach § 1 Abs. 2 Z 2 LVO Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste…
…sei nicht gelungen (unter Hinweis auf die Ausführungen in der Berufung). Zum abgeschlossenen Beobachtungszeitraum sei zu bemerken, dass dies wohl auf Grund des Gerichtsurteils anders gelagert sei, als in bisher entschiedenen Fällen. Selbst das FA gehe ab 1997 von einer Betätigung aus. Wenn der Bw…
…Begünstigungen führenden - Gewinnbetriebes (siehe Rz 181 bis Rz 183 sowie Rz 184 bis Rz 214). 1.2.1.3 Einkunftsart Rz 144: Die Einkünfte aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind je nach dem Inhalt der Betätigung entweder als solche aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb…
…der Zeitraum bis zur (Wieder-)Erzielung von Einnahmen absehbar und angemessen ist. Entscheidend bei Einnahmenlosigkeit ist also u. a., ob die Vorbereitungsphase für sich absehbar und angemessen ist. Eine Liebhabereibeurteilung ist diesfalls nicht vorzunehmen (Rauscher in SWK 2005, S 426ff). Die Frage, ob eine Betätigung…
… 200 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde die Abgaben vorläufig festsetzen, wenn die Abgabepflicht nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht ungewiss ist. Die Ungewissheit iSd § 200 BAO ist eine solche im Tatsachenbereich, welche im Ermittlungsverfahren…
…frühzeitiger Abfall der Kosten des Abstattungskredites dank Einschuss von Gesellschafter-Eigenmitteln, laut Vorbringen im Verfahren: für 2008 geplant, war so nicht Bestandteil des ursprünglichen und bis zu Ende des aktenkundigen Betätigungszeitraumes adaptierten Finanzierungsplanes: Der Umlaufbeschluss vom 1. März 1997 relativiert die im Umfang von ATS…
…wenn die Betätigung lediglich in kleinerem Umfang betrieben wird (z.B. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, 52). Unter § 1 Abs. 2 Z 2 L-VO fallen Tätigkeiten, die ohne Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern in typisierender Betrachtungsweise auf eine in der Lebensführung begründete Neigung…
…und Abs. 3 LVO II). Da im vorliegenden Fall der Bw diese Ferienappartements nicht für eigene Wohnzwecke verwendet hat und mehr als zwei Wohneinheiten vermietet werden, ist nach Meinung des UFS davon auszugehen, dass es sich im vorliegenden Fall um eine Betätigung im Sinne des §…
…anzunehmen. Eine geplante Betriebsfortführung der C&A GmbH-1 durch die S-GmbH wurde vom Bf im AP-Verfahren lediglich behauptet. Die dazu beigebrachten Belegnachweise beschränkten sich auf die zuvor genannten Rechnungen über Beraterhonorare. Die Gesellschafterstruktur der Nachfolgegesellschaft und der Umfang der Betriebsübernahme lassen ein…