§ 47 EStG definiert den Begriff des Dienstverhältnisses nicht abschließend. Er wird vielmehr als Typusbegriff durch eine Vielzahl von Merkmalen bestimmt, die nicht alle in gleicher Intensität ausgeprägt sein müssen (VfGH 1.3.2001, G 109/00). Die für die Beurteilung des Vorliegens eines Dienstverhältnisses maßgebenden…
…einer Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, dass für die Bezüge der wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer kein DB und DZ berechnet und abgeführt wurde. Der Typusbegriff des steuerrechtlichen Dienstverhältnisses sei im gegenständlichen Fall der drei Gesellschafter-Geschäftsführer anzuwenden. Merkmale wie regelmäßige Geschäftsführer-Bezüge, lt…
…Nach dem VfGH sei auch der Begriff des Dienstverhältnisses nicht durch § 47 EStG abschließend definiert, sondern müsse als durch eine Mehrzahl von Merkmalen gekennzeichneter Typusbegriff gedeutet werden. Dies entspreche auch dem Wortsinn des § 22 Z 2 EStG - "sonst alle Merkmale" sei eindeutig ein Verweis auf…
…die Begriffe der Selbstständigkeit und des Dienstverhältnisses in steuerlicher Sicht nicht als durch § 47 EStG abschließend definiert anzusehen seien, sondern als durch eine Mehrzahl von Merkmalen gekennzeichneter Typusbegriff. Wenn der VwGH die vielen "sonstigen Merkmale" auf nur eines reduziert, seien die Voraussetzungen nicht mehr gegeben…
…seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Der Begriff des Dienstverhältnisses ist durch § 47 EStG nicht abschließend definiert, sondern wird als Typusbegriff durch eine Vielzahl von Merkmalen bestimmt, die nicht alle in gleicher Intensität ausgeprägt sein müssen (VfGH 1.3.2001, G 109/00). Die Legaldefinition des …
…seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Der Begriff des Dienstverhältnisses ist durch § 47 EStG nicht abschließend definiert, sondern wird als Typusbegriff durch eine Vielzahl von Merkmalen bestimmt, die nicht alle in gleicher Intensität ausgeprägt sein müssen (VfGH 1.3.2001, G 109/00). Die Legaldefinition des …
…im Vordergrund stehen, nicht brauchbar sind. Zu den Merkmalen, die in diesem Sinn vor dem Hintergrund der Weisungsungebundenheit ihre Indizwirkung zur Bestimmung des durch eine Mehrzahl von Merkmalen gekennzeichneten Typusbegriffes des steuerlichen Dienstverhältnisses verlieren, gehören vor allem Folgende: fixe Arbeitszeit, fixer Arbeitsort, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche…
…§ 22 Z 2 EStG 1988, weil die dort geforderten Tatbestandsmerkmale einer solchen Person nicht vorliegen würden. Der Verfassungsgerichtshof sehe in einem Dienstverhältnis einen Typusbegriff, der auch bei Ausblenden der fehlenden Weisungsgebundenheit eines Mehrheitsgesellschafters eine eindeutige Beantwortung der Frage zulasse, ob sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses…
…feste Urlaubseinteilung) abzustellen. Der Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses ist somit ein durch eine Mehrzahl von Merkmalen gekennzeichneter Typusbegriff. Solchen Typusbegriffen sind die realen Erscheinungen an Hand einer Mehrzahl von Merkmalen zuzuordnen, wobei nicht stets alle Merkmale in gleicher Intensität ausgebildet sein müssen und die Entscheidung…
…für die Entlohnung des Vertreters selber aufzukommen. Diese Kriterien des Unternehmerrisikos, der Vertretungsbefugnis und die übrigen Modalitäten der Arbeitsausübung durch den Geschäftsführer würden keine Ähnlichkeit mit dem Typusbegriff des Dienstverhältnisses aufweisen. Der Geschäftsführer beziehe somit auch keine Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 2…
…im Vordergrund stehen, nicht brauchbar sind. Zu den Merkmalen, die in diesem Sinn vor dem Hintergrund der Weisungsungebundenheit ihre Indizwirkung zur Bestimmung des durch eine Mehrzahl von Merkmalen gekennzeichneten Typusbegriffes des steuerlichen Dienstverhältnisses verlieren, gehören vor allem folgende: fixe Arbeitszeit, fixer Arbeitsort, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche…
…im Vordergrund stehen, nicht brauchbar sind. Zu den Merkmalen, die in diesem Sinn vor dem Hintergrund der Weisungsungebundenheit ihre Indizwirkung zur Bestimmung des durch eine Mehrzahl von Merkmalen gekennzeichneten Typusbegriffes des steuerlichen Dienstverhältnisses verlieren, gehören vor allem folgende: fixe Arbeitszeit, fixer Arbeitsort, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche…
…im Vordergrund stehen, nicht brauchbar sind. Zu den Merkmalen, die in diesem Sinn vor dem Hintergrund der Weisungsungebundenheit ihre Indizwirkung zur Bestimmung des durch eine Mehrzahl von Merkmalen gekennzeichneten Typusbegriffes des steuerlichen Dienstverhältnisses verlieren, gehören vor allem folgende: fixe Arbeitszeit, fixer Arbeitsort, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche…
…im Vordergrund stehen, nicht brauchbar sind. Zu den Merkmalen, die in diesem Sinn vor dem Hintergrund der Weisungsungebundenheit ihre Indizwirkung zur Bestimmung des durch eine Mehrzahl von Merkmalen gekennzeichneten Typusbegriffes des steuerlichen Dienstverhältnisses verlieren, gehören vor allem folgende: fixe Arbeitszeit, fixer Arbeitsort, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche…
…im Vordergrund stehen, nicht brauchbar sind. Zu den Merkmalen, die in diesem Sinn vor dem Hintergrund der Weisungsungebundenheit ihre Indizwirkung zur Bestimmung des durch eine Mehrzahl von Merkmalen gekennzeichneten Typusbegriffes des steuerlichen Dienstverhältnisses verlieren, gehören vor allem folgende: fixe Arbeitszeit, fixer Arbeitsort, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche…
…den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. Der Begriff des Dienstverhältnisses ist durch § 47 jedoch nicht abschließend definiert, sondern wird als Typusbegriff durch eine Vielzahl von Merkmalen bestimmt, die nicht alle in gleicher Intensität ausgeprägt sein müssen (VfGH 1.3.2001, G 109/00). Die beiden Merkmale …
…Kommentar, Wien 2011, § 2, Tz 73). Der Begriff der Selbständigkeit ist ein Typusbegriff, der nicht durch Ableitung aus einem weiteren Begriff gewonnen werden kann, sondern durch eine Mehrzahl von Merkmalen gekennzeichnet ist, die im Einzelfall in unterschiedlicher Intensität auftreten können. Der steuerliche Begriff der Selbständigkeit…
…im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Der Begriff des Dienstverhältnisses ist durch § 47 EStG jedoch nicht abschließend definiert, sondern wird als Typusbegriff durch eine Vielzahl von Merkmalen bestimmt, die nicht alle in gleicher Intensität vorhanden sein müssen (VfGH 1. 3…
…März 2004, 2000/15/0078). 4.3.3. Der Begriff des Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 enthält keine abschließende Definition, sondern wird als Typusbegriff durch eine Vielzahl von Merkmalen bestimmt, die nicht alle in gleicher Intensität ausgeprägt sein müssen (Doralt, EStG, 6. Auflage, …
…Umsatzsteuergesetz, Kommentar, § 2, Tz 73). Der Begriff der Selbständigkeit ist ein Typusbegriff, der nicht durch Ableitung aus einem weiteren Begriff gewonnen werden kann, sondern durch eine Mehrzahl von Merkmalen gekennzeichnet ist, die im Einzelfall in unterschiedlicher Intensität auftreten können. Der steuerliche Begriff der Selbständigkeit bzw…