…StiftungVaduz sei aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen erfolgt und fremdüblich gestaltet worden, die Stiftung in Liechtenstein sei eine intransparente ("Ermessensstiftung") und deshalb einer vollständigen Aufhellung ihrer Beschaffenheit unzugänglich. Der Typenvergleich mit inländischen Privatstiftungen sei zulässig, geboten und anzustellen, und er führe zwingend zur steuerlichen Anerkennung sowohl der…
…sein). Die Vergleichbarkeit in ihrer Gesamtheit der Merkmale unter Beachtung der wirtschaftlichen Stellung und des rechtlichen Aufbaues der inländischen Körperschaft ist somit entscheidend (vgl. Steiner, Einstufung ausländischer Gesellschaftsformen - "Typenvergleich" (Teil I), ÖStZ 2007, 160). Was im konkreten Fall die britische "private company limited " anbelangt, ist…
…die Leser bzw. Klubmitglieder mit kompakter und übersichtlicher Information über bestimmte Kraftfahrzeugtypen bzw. mit Typenvergleichen innerhalb einer Fahrzeugklasse von unterschiedlichen Herstellern zu servicieren. Um diese Berichte anbieten zu können, benötige die Presse die entsprechenden Fahrzeuge. Das Produkt in Form des Vergleichsberichts an die Leserschaft könne…
…halte das Bundesministerium für Finanzen diese pauschale Einstufung selbst nicht mehr aufrecht: In den Entwürfen zu den Stiftungsrichtlinien 2009 heiße es, dass bei "ausländischen Stiftungen durch Typenvergleich zu überprüfen (ist), ob die Vergleichbarkeit mit einer Privatstiftung gegeben ist und daher das Trennungsprinzip zum Tragen kommt…
…solcher Beratungsgespräche und des Vertrauensverhältnisses zwischen Vertreter und der Mandantin war die Annahme einer Unkenntnis der Bw. in den Jahren 2000 und 2001 dessen, dass ein Typenvergleich zur Zuordnung der Zahlungen der Stiftung an die Bw. zur siebenten Einkunftsart "Sonstige Einkünfte" geführt hätte, zu verneinen…
…2009 geht zudem hervor, dass die Bw in den Berufungsjahren an der A Sp z o.o. mit Sitz in Polen mit 51 % beteiligt war. Eine Sp z o.o. ist nach dem Typenvergleich mit einer inländischen GmbH vergleichbar (vgl. Achatz/Kirchmayr, KStG, § 1 Tz…
…kann fehlen oder in seiner Bedeutung eingeschränkt sein). Die Vergleichbarkeit in ihrer Gesamtheit der Merkmale unter Beachtung der wirtschaftlichen Stellung und des rechtlichen Aufbaues der inländischen Körperschaft ist somit entscheidend (Steiner, Einstufung ausländischer Gesellschaftsformen - "Typenvergleich" (Teil I), ÖStZ 2007, 160). Was im konkreten Fall die…
…Dies geschieht durch Typenvergleich. Neben der Hauptfunktion, ausländische Rechtsgebilde in das österreichische Ertragsteuersystem einzuordnen (vgl dazu Tz 254 ff), knüpfen eine Reihe von ertragsteuerlichen Tatbeständen spezielle Rechtsfolgen an das Vorliegen einer "vergleichbaren" ausländischen Körperschaft (vgl dazu Tz 265 ff). Der Typenvergleich ist das grundlegende Instrument…
…auf Grund dieser Merkmale des Finanzplatzes Liechtenstein und der dort eingerichteten Familienstiftungen, erst recht aber wegen der mangelhaften Offenlegung relevanter Stiftungsdokumente im gegenständlichen Fall - ganz abgesehen davon, dass die Zurechnung der Einkünfte unabhängig vom Ergebnis eines Typenvergleiches zu prüfen ist (Transparenzprüfung, s. Biber/Finsterer/Lehner…
…nicht zuzurechnen ist. Diese Darstellung wird in der Conclusio (Seite 18 der Selbstanzeige) zusammengefasst: Conclusio aus abgabenrechtlicher Sicht und Darlegung einer möglichen Verfehlung Aus dem Blickwinkel des materiellen Abgabenrechts ist die F-A anhand des anzustellenden Typenvergleichs als einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar einzuordnen. Dies trifft…
…2006/13/0163 ist die Stiftung im Rahmen des Typenvergleiches auf Inhalt und Begünstigtenregelung der Stiftsdokumente zu prüfen und benötigt fünf erfüllte Strukturmerkmale um von einer Vergleichbarkeit mit der österreichischen Privatstiftung ausgehen zu können. Dazu zählt zwingend die unabhängige Leitung durch den Stiftungsvorstand im Verhältnis…
…Die Vergleichbarkeit in ihrer Gesamtheit der Merkmale unter Beachtung der wirtschaftlichen Stellung und des rechtlichen Aufbaues der inländischen Körperschaft ist somit entscheidend (vgl. Steiner, Einstufung ausländischer Gesellschaftsformen - "Typenvergleich" (Teil I), ÖStZ 2007, 160). Was im konkreten Fall die britische "private company limited by shares" anbelangt…
…unter die Körperschaftsteuerpflicht von der Vergleichbarkeit ihrer Wesensmerkmale mit inländischen Kapitalgesellschaften ab. Voraussetzung für eine Besteuerung ist ein Typenvergleich (RFH: Vergleich der materiellen Struktur und der wirtschaftlichen Bedeutung) und die zivilrechtliche Anerkennung der Gesellschaft in Österreich als "ausländische Gesellschaft". Läge dagegen eine "inländische Gesellschaft" vor…
…Anwendung des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juni 2009, 2006/13/0183, demzufolge die Stiftung im Rahmen des Typenvergleiches auf Inhalt und Begünstigtenregelung der Stiftsdokumente zu prüfen sei, nicht stand. Um von einer Vergleichbarkeit der Stiftung der Bw. mit einer österreichischen Privatstiftung ausgehen zu können…
…unter Berücksichtigung aller Sachverhaltsgegebenheiten beurteilt werden. Das Finanzamt Wien 1/23 hat im Körperschaftsteuerbescheid 2007 vom 9. Februar 2009 festgehalten, dass aufgrund des so genannten Typenvergleiches davon auszugehen ist, dass bei eigener Rechtspersönlichkeit, beschränkter Haftung und des starren Eigenkapitals die Limited Liability Company des Bf…