RIS AI
266 Treffer1751 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0113-I/08Umsatzsteuerpflicht der an die Spieler erbrachten Leistungen einer Lottovertriebsgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. September 2007, 8. Jänner 2008 und 28. Oktober 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 14. August 2007, 8. Jänner 2008 und 25. September 2008 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2003 bis…

UFSI RV/0134-I/07Keine Umsatzsteuerfreiheit für eine "Lottovertriebsgesellschaft" (Abgabe von Lotto-Tipps für Spielgemeinschaften)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2008Teil 1/2

…1 Z 9 lit d sublit bb UStG ebenfalls umsatzsteuerbefreit, da ua. die Provisionseinnahmen der Annahmestelle für Lotto und Toto steuerfrei seien. Nachdem die Leistung gegenüber den Mitspielern darin bestehe, diesen die Teilnahme am Lotto "6 aus 45" zu organisieren und damit in wirtschaftlicher Hinsicht…

UFSI RV/0134-I/07Keine Umsatzsteuerfreiheit für eine "Lottovertriebsgesellschaft" (Abgabe von Lotto-Tipps für Spielgemeinschaften)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2008Teil 2/2

…6 bis 13 des Glückspielgesetzes gewährten Vergütungen sowie die vom Konzessionär geleisteten Vergütungen an die Österreichische Postsparkasse für die Mitwirkung der Abwicklung dieser Ausspielungen, von der Umsatzsteuer befreit. Die vorliegende Bestimmung stellt somit die Provisionseinnahmen der Annahmestellen für Lotto und Toto steuerfrei (Ruppe, Umsatzsteuergesetz, Kommentar³…

UFSI RV/0641-I/06Steuerfreie Kostenersätze (Diäten) des Betreuers eines Sportvereins.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…Des Weiteren habe er Kilometergelder ersetzt erhalten. Nach den vorliegenden Aufzeichnungen der Jahre 2002 bis 2004 hätten sich zur Berechnung der Tagesdiäten im Sinne der Sport-Toto-Richtlinien zwischen 246 und 267 Einsatztage ergeben. Daraus ergäben sich (bei Diäten von 26,40 € für einen…

UFSL RV/0383-L/03Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2005

…die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide der Jahre 1995 - 1997 eingebracht. Begründend wurde ausgeführt, dass bei der im Dezember 1999 durchgeführten Betriebsprüfung in den Jahren 1995 - 1997 gravierende Kalkulationsmängel primär bei Lotto, Toto, Brieflosen und dgl. festgestellt worden seien. Frau L. habe von Beginn an dem widersprochen…

UFSL RV/0737-L/10Einkünfte aus der Tätigkeit als Aerobic-Trainerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2013Teil 1/2

…die nicht der Einkommensteuer unterworfen wurde. Die Entlohnung erfolgte indem die Bw. für jeden länger als vier Stunden dauernden Arbeitstag ein Taggeld von Euro 29,40 zuzüglich Fahrt- und Verpflegungskosten nach den Totorichtlinien der BSO, jedoch maximal in der Höhe von Euro 537,78, erhielt…

UFSL RV/0728-L/10Einkünfte aus der Tätigkeit als Aerobic-Trainerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2013

…Die Entlohnung erfolgte, indem die Bw. für jeden länger als vier Stunden dauernden Arbeitstag ein Taggeld von Euro 29,40 zuzüglich Fahrt- und Verpflegungskosten nach den Totorichtlinien der BSO, jedoch maximal in der Höhe von Euro 537,78 erhielt. Aus den getroffenen Feststellungen wurde der…

UFSL RV/0740-L/10Einkünfte aus der Tätigkeit als Aerobic-Trainerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2013Teil 1/2

…die nicht der Einkommensteuer unterworfen wurde. Die Entlohnung erfolgte indem die Bw. für jeden länger als vier Stunden dauernden Arbeitstag ein Taggeld von Euro 29,40 zuzüglich Fahrt- und Verpflegungskosten nach den Totorichtlinien der BSO, jedoch maximal in der Höhe von Euro 537,78, erhielt…

UFSW RV/2076-W/12Mietvertrag über Geschäftslokal zum Betrieb einer Tabaktrafik unter der Bedingung der Bestellung durch die Monopolverwaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2013

…1.157 und 1.158) zum Betrieb einer Tabak Trafik (inkl. Lotto-Toto Annahmestelle) laut beiliegendem Plan der einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildet. .... (5) Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für die tatsächliche und/oder rechtliche Tauglichkeit der Bestandsache zu dem vom Mieter beabsichtigten Verwendungszweck…

UFSW RV/1197-W/10Anerkennung diverser Aufwendungen als Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2012

…Berufung erhoben und hierbei begründend ausgeführt, dass angesichts der Tatsache, dass ungeachtet des Umstandes, dass das Pflegegeld ob gestiegenen Pflegeaufwands in toto aufgezehrt worden sei, im streitgegenständlichen Zeitraum bei der Bw. eine Behinderung von mehr als 25 % vorgelegen sei, wobei deren Anerkennung als außergewöhnliche Belastung…

UFSL RV/1320-L/06Ansatz eines verminderten Sachbezuges für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Pkw, Fahrtenbuchführung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2008

…mit 37 km ausgewiesen, laut Routenplaner 19 km, Differenz 25 km und 18 km. Diese Auflistung sei als "pars pro toto" zu verstehen, es seien mehr als 30 Fahrten überprüft worden und es hätten sich ausnahmslose solche Differenzen ergeben. Sei es, dass die Differenzen auf…

UFSW RV/2078-W/05Häusliches Arbeitszimmer einer Trafikantin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2007

…Tabaktrafik im Verkaufslokal/Kiosk befinde und im Verkauf der für eine Trafik typischen Waren, wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Zeitungen, Lotto/Toto-Scheine etc. bestehe, seien die geltend gemachten Aufwendungen im Hinblick darauf, dass das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit darstelle, gemäß § 20 Abs…

UFSW RV/0077-W/061.) Zurückweisung eines Antrages auf Aufhebung des Bescheides gemäß § 299 BAO, da verspätet eingebracht 2.) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO nur möglich bei tatsächlicher Versäumung einer Frist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2007

…vorigen Stand gemäß § 308 BAO wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Jahr 2001 veranstaltete die S, die Berufungsweberin (Bw.) eine Auslosung beim Toto "Kick-off Gewinnspiel", bei welcher der Gewinner (= Geschenknehmer) RK als Hauptgewinn am 16. März 2001 einen…

UFSW RV/0075-W/061.) Aufhebung gemäß § 299 BAO nicht möglich, wenn bereits vom UFS eine Berufungsentscheidung erlassen wurde 2.) Wiedereinsetzung in den Vorigen Stand gemäß § 308 BAO nur möglich, wenn eine Frist versäumt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2007

…X Auslosung bei der Aktion Toto "Open Air" vom 17. Mai 2000, Hauptgewinn 1 Peugeot 306 Cabrio, Gewinner (= Geschenknehmer) J.W.. 2.) RV/0076-W/06 (§ 299 BAO) und RV/0501-W/06 (§308 BAO) St. Nr. Y Auslosung bei der Kooperation Sportwoche - Toto…

UFSL RV/0173-L/04Schätzung einer Trafik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2004

…1% der gesamten Bargeldbewegungen (incl. Fremdgelder, Lotto, Toto, ESG usw.) berücksichtigt worden sei. Nach Ansicht der Prüferin betrage der angemessene Schwund 0,5% der kalkulierten Erlöse. Nach Abzug des Schwundes würden folgende Kalkulationsdifferenzen verbleiben: | | 1999 | 2000 | 2001 | Zuschätzung brutto |…

UFSG RV/0742-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 2/2

…da der Erfolg beim Poker ohnehin vorwiegend vom Zufall bestimmt ist. Die Linie Sport - Spiel ist auch im Glücksspielgesetz durch eine bestimmte Form der Fußballwette (§ 7 GSpG - Toto) und Maßnahmen der Sportförderung (§ 20 GSpG) präsent. Wenn sich die Mitglieder der Kartenpokervereinigungen selbst als Ausübende eines…

UFSG RV/0743-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 2/2

…da der Erfolg beim Poker ohnehin vorwiegend vom Zufall bestimmt ist. Die Linie Sport - Spiel ist auch im Glücksspielgesetz durch eine bestimmte Form der Fußballwette (§ 7 GSpG - Toto) und Maßnahmen der Sportförderung (§ 20 GSpG) präsent. Wenn sich die Mitglieder der Kartenpokervereinigungen selbst als Ausübende eines…

UFSG RV/0744-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 2/2

…da der Erfolg beim Poker ohnehin vorwiegend vom Zufall bestimmt ist. Die Linie Sport - Spiel ist auch im Glücksspielgesetz durch eine bestimmte Form der Fußballwette (§ 7 GSpG - Toto) und Maßnahmen der Sportförderung (§ 20 GSpG) präsent. Wenn sich die Mitglieder der Kartenpokervereinigungen selbst als Ausübende eines…

UFSG RV/0745-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 2/2

…da der Erfolg beim Poker ohnehin vorwiegend vom Zufall bestimmt ist. Die Linie Sport - Spiel ist auch im Glücksspielgesetz durch eine bestimmte Form der Fußballwette (§ 7 GSpG - Toto) und Maßnahmen der Sportförderung (§ 20 GSpG) präsent. Wenn sich die Mitglieder der Kartenpokervereinigungen selbst als Ausübende eines…

UFSG RV/0746-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 2/2

…da der Erfolg beim Poker ohnehin vorwiegend vom Zufall bestimmt ist. Die Linie Sport - Spiel ist auch im Glücksspielgesetz durch eine bestimmte Form der Fußballwette (§ 7 GSpG - Toto) und Maßnahmen der Sportförderung (§ 20 GSpG) präsent. Wenn sich die Mitglieder der Kartenpokervereinigungen selbst als Ausübende eines…