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UFSI RV/0113-I/08Umsatzsteuerpflicht der an die Spieler erbrachten Leistungen einer Lottovertriebsgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. September 2007, 8. Jänner 2008 und 28. Oktober 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 14. August 2007, 8. Jänner 2008 und 25. September 2008 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2003 bis…

UFSI RV/0134-I/07Keine Umsatzsteuerfreiheit für eine "Lottovertriebsgesellschaft" (Abgabe von Lotto-Tipps für Spielgemeinschaften)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2008Teil 1/2

…1 Z 9 lit d sublit bb UStG ebenfalls umsatzsteuerbefreit, da ua. die Provisionseinnahmen der Annahmestelle für Lotto und Toto steuerfrei seien. Nachdem die Leistung gegenüber den Mitspielern darin bestehe, diesen die Teilnahme am Lotto "6 aus 45" zu organisieren und damit in wirtschaftlicher Hinsicht…

UFSI RV/0134-I/07Keine Umsatzsteuerfreiheit für eine "Lottovertriebsgesellschaft" (Abgabe von Lotto-Tipps für Spielgemeinschaften)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2008Teil 2/2

…6 bis 13 des Glückspielgesetzes gewährten Vergütungen sowie die vom Konzessionär geleisteten Vergütungen an die Österreichische Postsparkasse für die Mitwirkung der Abwicklung dieser Ausspielungen, von der Umsatzsteuer befreit. Die vorliegende Bestimmung stellt somit die Provisionseinnahmen der Annahmestellen für Lotto und Toto steuerfrei (Ruppe, Umsatzsteuergesetz, Kommentar³…

UFSI RV/0641-I/06Steuerfreie Kostenersätze (Diäten) des Betreuers eines Sportvereins.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…Des Weiteren habe er Kilometergelder ersetzt erhalten. Nach den vorliegenden Aufzeichnungen der Jahre 2002 bis 2004 hätten sich zur Berechnung der Tagesdiäten im Sinne der Sport-Toto-Richtlinien zwischen 246 und 267 Einsatztage ergeben. Daraus ergäben sich (bei Diäten von 26,40 € für einen…

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben Rz 677: Für die Erhebung von Gebühren, Verkehrsteuern und GlücksspielabgabenVerkehrsteuern ist das Finanzamt für Gebühren, VerkehrsteuernÖsterreich zuständig (§ 60 Abs. 1 Z 2 und GlücksspieliVm § 61 Abs. 2 Z 2 BAO in Wien, Vordere Zollamtsstraße 5, 1030 Wien, Tel. 01/71125…

BFG RV/6300018/2020Schmuggel und Verschlussverletzung, Strafbeschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2022

…Wert der verfallsbedrohten Gegenstände nicht übersteigen dürfen (OGH 22. 10. 1985, 10 Os 75/85). Verhängt der Spruchsenat einen den gemeinen Wert in toto übersteigenden Wertersatz, so überschreitet es seine Strafbefugnis (vgl. § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO, vgl Lässig in Höpfel/Ratz…

BFG RV/7100963/2020Glaubhaftmachung der gemeinsamen Haushaltsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.03.2020Teil 2/3

1. Osoby, na ktoré sa toto nariadenie vzťahuje, podliehajú právnym predpisom len jedného členského štátu. Tieto právne predpisy sa určia v súlade s touto hlavou. 2. Na účely tejto hlavy osoby, ktoré prijímajú peňažné dávky na základe ich činnosti ako zamestnanca alebo samostatne zárobkovo činnej…

BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)? 2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil? 3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden? 4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 7/9

Gemäß § 17 GSpG hat der Konzessionär für die Überlassung des Rechts zur Durchführung der Glücksspiele nach den §§ 6 bis 12b GSpG (Lotto, Toto und Zusatzspiel, für Sofortlotterien, Klassenlotterie, Zahlenlotto, Nummernlotterien und für Bingo und Keno) eine Konzessionsabgabe zu entrichten. Wenn es in § 17 GSpG heißt…

BMF-010203/0126-VI/6/2007Gastwirtepauschalierung - Klarstellung hinsichtlich Tabakumsätzen und Provisionseinnahmen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0126-VI/6/200717.03.2007

…dem Verkauf von Tabakwaren sind daher in die 25%-Grenze nicht einzubeziehen. Sollte im Rahmen eines Gasthauses eine Tätigkeit betrieben werden, die zu Provisionseinnahmen führt (zB aus dem Betrieb einer Lotto/Toto-Annahmestelle oder aus Vertretertätigkeit), hat dies auf die Anwendung der Pauschalierung keine Auswirkung…

BFG RV/7104140/2023Keine Zuständigkeit Österreichs ab Ruhendmeldung des Gewerbes und Einstellung von Versicherungsleistungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.01.2025Teil 2/3

…ako je štát, kde sa nachádza inštitúcia zodpovedná za poskytovanie dávok. ... Článok 11 Všeobecné pravidlá 1. Osoby, na ktoré sa toto nariadenie vzťahuje, podliehajú právnym predpisom len jedného členského štátu. Tieto právne predpisy sa určia v súlade s touto hlavou. 2. Na účely tejto hlavy…

UFSL RV/0383-L/03Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2005

…die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide der Jahre 1995 - 1997 eingebracht. Begründend wurde ausgeführt, dass bei der im Dezember 1999 durchgeführten Betriebsprüfung in den Jahren 1995 - 1997 gravierende Kalkulationsmängel primär bei Lotto, Toto, Brieflosen und dgl. festgestellt worden seien. Frau L. habe von Beginn an dem widersprochen…

BFG RV/7400157/2018Pflicht zur Entrichtung der Wiener Ortstaxe bei kurzfristiger Vermietung in einem Beherbergungsbetrieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.05.2024

…Bestandverhältnisse ausgenommen sei, da die vertragsmäßige Dauer ein halbes Jahr nicht übersteigen würde. Er gab weiters Folgendes an: "Laut den Auskünften unseres Klienten werden seine Wohnungen von Firmen regelmäßig vorübergehend für einen längeren beruflichen Aufenthalt in Wien ("Montagetrupps" als pars pro toto) angemietet. Voraussetzung dafür…

BFG RV/2100241/2021WC-Sanierung mit Dusch-WC - keine außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2023

…Entsorgung, Handwaschbecken, Lüfteranlage, optische Komplettierung, Fliesenleger und Elektriker). Die Beschreibung der Komfort WC-Anlage mit Reinigung im Kostenvoranschlag lautet: "Belebende WC-Anlage Toto mit raffiniertem Duschprinzip, mit individuellen Funktionen, mit beheizten WC-Sitz, verschiedenen Reinigungsfunktionen, aus hochwertiger Keramik mit Schmutz- und Bakterien abweisender Beschichtung, ohne…

BFG RV/7105879/2016Wetten auf aufgezeichnete Hunderennen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.01.2020Teil 2/2

…01.01.1990 unveränderter Fassung vor, dass das Toto eine Ausspielung sei, bei der ein Veranstalter Wetten über den Ausgang mehrerer sportlicher Wettkämpfe (Kollektivwetten) annehme und durchführe. Der Gesetzgeber sehe somit Toto als Ausspielung und daher als Glücksspiel an. Dem entspreche auch die Rechtsansicht des…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 4/6

…2010/2011, SWK 2011, 361). Gemäß § 17 GSpG hat der Konzessionär für die Überlassung des Rechts zur Durchführung der Glücksspiele nach den §§ 6 bis 12b GSpG (Lotto, Toto und Zusatzspiel, für Sofortlotterien, Klassenlotterie, Zahlenlotto, Nummernlotterien und für Bingo und Keno) eine Konzessionsabgabe zu entrichten. Gemäß §…

BFG RV/2100738/2013Wetten auf aufgezeichnete Hunderennen sind Glücksspiele iSd § 1 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2017Teil 2/2

…Nr. 55/1949) ausdrücklich als unter das Glücksspielmonopol des Bundes fallend qualifiziert. Die Erfassung der Sportwetten im Allgemeinen (auch im geltenden GSpG: Toto gemäß § 7 GSpG) und - seinerzeit - der Pferdewetten im Besonderen dokumentiert, dass der Monopolgesetzgeber auch die solcherart erfassten Wetten als Glücksspiele qualifizierte und…

BFG RV/7101232/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden. (Siehe BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 an Masseverwalter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 4/6

…das Pferdetoto-Gesetz 1952/129 regelten den ordnungspolitischen Teil, indem sie „Kollektivwetten“ zum Glücksspielmonopol zuwiesen, hinsichtlich des abgabenrechtlichen Teiles wurde bestimmt, dass die Einsätze und Gewinnste dieser Totospiele den Gebühren gemäß § 33 TP 17 Z 6 GebG unterliegen sollten. Desgleichen regelte das Lotteriegesetz 1947, BGBl…

BFG RV/7100405/20121. Elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals ohne Konzession gemäß § 14 GSpG bei einem Inlandssachverhalt: Ist die Besteuerung von Ausspielungen über nicht bewilligte Eingabeterminals, die sich mit einem konzessionierten Glücksspielautomaten in einem anderen Bundesland über Internet verbinden, mit Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 3 GSpG verfassungs- und unionsrechtswidrig? (vgl. BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012) 2. Erfolgt die Teilnahme an der Ausspielung an dem geografischen Ort, von dem der Spielteilnehmer daran tatsächlich physisch teilnimmt, dh vom nicht bewilligten Eingabeterminal? (vgl BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012; BFG 2.2.2015, RV/7103459/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2016Teil 3/5

…das Pferdetoto-Gesetz 1952/129 regelten den ordnungspolitischen Teil, indem sie „Kollektivwetten“ zum Glücksspielmonopol zuwiesen, hinsichtlich des abgabenrechtlichen Teiles wurde bestimmt, dass die Einsätze und Gewinnste dieser Totospiele den Gebühren gemäß § 33 TP 17 Z 6 GebG unterliegen sollten. Desgleichen regelte das Lotteriegesetz 1947, BGBl…

BFG RV/7101283/2013§ 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig: Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 3/5

…das Pferdetoto-Gesetz 1952/129 regelten den ordnungspolitischen Teil, indem sie „Kollektivwetten“ zum Glücksspielmonopol zuwiesen, hinsichtlich des abgabenrechtlichen Teiles wurde bestimmt, dass die Einsätze und Gewinnste dieser Totospiele den Gebühren gemäß § 33 TP 17 Z 6 GebG unterliegen sollten. Desgleichen regelte das Lotteriegesetz 1947, BGBl…

BFG RV/7101758/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2016Teil 5/6

…GSpG zeigt dies folgendes: Grundsätzliche Bemessungsgrundlage ist/sind der Einsatz pro Spiel/die Einsätze eines Kalenderjahres: Gemäß § 17 Abs. 2 Z 1 GSpG sind bei der Konzessionsabgabe Bemessungsgrundlage die Einsätze der Glücksspiele während eines Kalenderjahres für Lotto, Toto, und Zusatzspiel nach § 8 GSpG, der Tarif…