…drei Monate vor Ablauf der 8-Jahresfrist) nachverstorben ist. Den seinerzeitigen Erwerbern war es somit nicht möglich das Eigenheim acht Jahre ab Kaufvertrag zu benützen. Andererseits kann dem Bw. auch nicht zugemutet werden, noch innerhalb von drei Monaten (bis zum Ablauf der 8-Jahresfrist) die…
…drei Monate vor Ablauf der 8-Jahresfrist) nachverstorben ist. Den seinerzeitigen Erwerbern war es somit nicht möglich das Eigenheim acht Jahre ab Kaufvertrag zu benützen. Andererseits kann dem Bw. auch nicht zugemutet werden, noch innerhalb von drei Monaten (bis zum Ablauf der 8-Jahresfrist) die…
…verlangt. Die Bw. bringt dazu im Schreiben vom 8. April 2010 vor, gäbe es keinen mietfreien Zeitraum, dann wäre die Grundstücksmiete entsprechend geringer, nämlich nur S 955,00 gewesen. Dieser Einwand überzeugt nicht, zumal auch die Höhe der vom Vater an die Bw. bezahlten Miete…
…existenzbedrohender Arbeits- und Strafprozess aus einem früheren Arbeitsverhältnis und der Tod des Vaters den Bf. massiv belastet bzw. beeinträchtigt. Zudem habe seine Tochter zum Zeitpunkt der Erstprüfung einen tragischen Arbeitsunfall erlitten, bei dem sie nur knapp dem Tode entkommen sei und hätten die Folgen (17…
…nimmt der Senat in freier Beweiswürdigung an, dass diese Bilanzen (Rechenschaftsberichte) dem einzigen namentlich bekannten (daher wohl: Erst-) Begünstigten auf Grund eines ihm eingeräumten Kontrollrechts zur Genehmigung und Gegenzeichnung vorzulegen waren, zumal ein externer Rechnungsprüfer vor Ablauf des Streitzeitraumes niemals bestellt wurde. 4.2.4…
…hat. Zu dem Ablauf kam es, weil die Bw. sehr knapp vor dem Tod des Erblassers die Sparbücher an sich genommen hat und laut Gerichtsakt musste der Bw. bekannt sein, dass es ein Testament aus dem Jahr 1989 gab, wonach der Herr N Alleinerbe ist…
…Last" ist, das in Österreich überhaupt noch nie, in Deutschland vor 82 Jahren letztmalig von einem Höchstgericht entschieden wurde. 6. Die verfahrensgegenständlichen Rentenvereinbarungen Der rentenverpflichtete Bruder hat seinen bei Vertragsabschluss im Feber 2004 B. ca. 16 1/2 U. knapp 14 M. ca. 10 1…
…eine Voraussetzung gewesen. Es liege beim NLP-Kursbesuch keine berufsspezifische Wissensvermittlung vor, sondern es seien nach dem Kursprogramm kommunikative Fähigkeiten vermittelt worden, die nicht nur für eine Vielzahl von anderen Berufssparten, sondern auch außerhalb von beruflichen Tätigkeiten in der Privatsphäre von Bedeutung seien. Die bloße…
…> 8 m²), 1 Kammer (< 8 m²),1 Hausgehilfenzimmer, 1 Küche, 1 Speisekammer, 1 Badezimmer (mit Badewanne), 1 Klosett, Balkon, Dachbodenanteil + Holzlage, Beheizung mit Hilfe der in jedem der drei Wohnzimmer befindlichen Kachelöfen - mtl. 110.- S betragen. Das MV hatte mit dem Tod der…
…Bezüge nur insoweit steuerpflichtig als die Summe der vereinnahmten Beträge den kapitalisierten Wert der Rentenverpflichtung übersteigt, der nach den Regeln des § 16 Abs. 2 BewG 1955 zu ermittelt ist. Aus § 86 Abs. 8 Bewertungsgesetz ergibt sich, dass für Abgabenansprüche vor dem 1.1.2004 (zB…
…sei. Entsprechend sei der strittige Mittelzu- und -abfluss auch nicht als Einlage-Entnahme-Vorgang zu werten. Für eine Zurechnung des Geldbetrages als betriebliche Leistung fehle es an jeglichen Feststellungen. Das FA legte das Rechtsmittel ohne weitere Maßnahmen dem UFS zur Entscheidung vor. Im Vorlagebericht nach …
…das Doppelte der entsprechenden Renditen vor Steuern betragen. Da das Erzielen steuerlicher Vorteile nach dem oben Gesagten beim vorliegenden Beteiligungsmodell jedenfalls im Vordergrund stand, sind weitere Überprüfungen zwar nicht mehr erforderlich (Doralt,/Toifl, EStG14, § 2 Tz 176/8). Dessen ungeachtet zeigt auch der nachfolgend nach…
…nehme an, dass die Amtspartei in ihren Akten noch über diese Unterlagen verfügen würde, dies müsse jedoch vor 1991 gewesen sein. Sie hätte das Haus ein zweites Mal am 20. April 1994 gekauft. In der Zwischenzeit wäre es im Besitz von H.C. gewesen. H…
…und Abtretungsvorgang so knapp hintereinander geplant! Wenn man aber einen "Durchschleuse"vorgang unterstellt - was wir allerdings nach wie vor ausdrücklich ablehnen - müsste man aber zumindest die Finanzierung und Finanzierbarkeit des Beteiligungserwerbers als außersteuerlichen Grund für die eingeschlagene Vorgangsweise würdigen. Faktum ist, dass der Beteiligungserwerb fremdfinanziert…
…93. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und die Berechnung der Abgabe sind der am Ende der Entscheidungsgründe dargestellten Berechnung zu entnehmen, welche insofern einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet. Entscheidungsgründe 1. Verfahren vor dem Finanzamt zu ErfNr.xxx.xxx/1998 Am 13. August 1998 und am 8…
…und Frau Erbin2 die erbserklärten Erbinnen nach Herrn ERBL sind. Es liegt jedenfalls kein Anhaltspunkt dafür vor, dass der Zusammenhang mit dem Erbschaftsteuerverfahren erst Jahre später (beispielsweise erst bei Einlangen des Gerichtsaktes GZ im Jahre 1999) hergestellt worden wäre, weshalb eine höhere Wahrscheinlichkeit dafür besteht…
…erbserklärten Erbinnen nach Herrn ERBL sind. Es liegt jedenfalls kein Anhaltspunkt dafür vor, dass der Zusammenhang mit dem Erbschaftsteuerverfahren erst Jahre später (beispielsweise erst bei Einlangen des Gerichtsaktes GZ 1 A 227/93 g im Jahre 1999) hergestellt worden wäre, weshalb eine höhere Wahrscheinlichkeit dafür…
…8. Juli 2008 erging an die Bw .ein Schreiben des UFS mit folgendem Inhalt: Bezug nehmend auf Ihr .o.a. Schreiben ist folgendes festzustellen: Laut Aktenlage lagen zum Zeitpunkt des Todes von R. F. (28.6.2004) bei der Nürnberger Versicherung AG nachstehende Kapitalversicherungsverträge vor…
…hinaus liegt in Anbetracht der stark gerundeten Rechnungsbeträge von 5.000,00 €, 8.000,00 € und 10.000,00 € die Vermutung nahe, dass nicht eine Kalkulation, sondern andere Umstände preisbestimmend gewesen sind. Weder ist erkennbar, welche Folgen der Tod des Gesellschafters G3…
…von der Erledigung einer Berufung oder eines in Abgabenvorschriften vorgesehenen Antrages (§ 85) ab, so steht der Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen, wenn die Berufung oder der Antrag vor diesem Zeitpunkt, wenn ein Antrag auf Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 vor Ablauf der Jahresfrist…