…Völlig zutreffend wird in der gegenständlichen Berufung zur subjektiven Tatseite vorgebracht, dass sich der Vorsatz der Bw. auf die jeweiligen Tatzeitpunkte beziehen muss und es war daher im gegenständlichen Fall zu prüfen, ob die Bw. in Kenntnis des Umstandes der Vollauszahlung der Gehälter vorsätzlich verringerte…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schöberl als weitere Mitglieder des Senates…
…Möglichkeit hatte, entsprechende Zahlungen für die GmbH zu tätigen, konnte der objektive Tatbestand für eine Zahlung spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit der Lohnabgaben für den Zeitraum Dezember 2009 vom Bw. zum Tatzeitpunkt nicht verwirklicht worden sein. Es war daher insoweit mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen Ing. RR, technischer Angestellter, geb. 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des…
… 4 Abs. 2 FinStrG das zum Tatzeitpunkt (und hier auch zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung) geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Bw. günstiger ist und eine Verlängerung der absoluten zehnjährigen Verjährungsfrist daher durch ein anhängiges Verwaltungsgerichtshofverfahren erst für Taten ab Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2005…
… 4 Abs. 2 FinStrG das zum Tatzeitpunkt (und hier auch zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung) geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Bw. günstiger ist und eine Verlängerung der absoluten zehnjährigen Verjährungsfrist daher durch ein anhängiges Verwaltungsgerichtshofverfahren erst für Taten ab Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2005…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Verteidiger, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 28. Juni 2004…
…Voraussetzungen zu gründen. Es ist aber auch ein in Judikatur und Lehre anerkanntes und dem Gesetz keineswegs widersprechendes Prinzip, dass eine verfolgende Behörde nicht jede Einzelheit der Tat, z.B. Tatzeitpunkt, genauen Tathergang u.ä. exakt kennen muss, um gegen einen Tatverdächtigen vorzugehen. Notwendig ist…
…Pflichten, die den Verband treffen, begangen hat. Sowohl der Verband als auch die Finanzstrafbehörde erster Instanz weisen in der Beschwerde bzw. anlässlich der Aktenvorlage darauf hin, dass zum Tatzeitpunkt Herr K.F. Geschäftsführer des Verbandes gewesen ist. Herr P.M. ist erst ab 18. Jänner…
…er bei Erstattung der Selbstanzeige davon ausgegangen ist, die von ihm solcherart nachträglich gemeldeten Beträge wären zutreffend. Der Umstand, dass ein Finanzstraftäter sich zu den Tatzeitpunkten in Unkenntnis über die konkreten Verkürzungsbeträge befunden hat, exkulpiert diesen nicht (vgl. für viele bereits VwGH 17.9.1992…
…Der Beschwerde wird insofern teilweise stattgegeben, als der Spruch des angefochtenen Einleitungsbescheides insofern ergänzt bzw. abgeändert wird: Der Tatzeitpunkt wird um das Jahr 2001 und der von der Abgabenverkürzung betroffene Veranlagungszeitraum um das Wirtschaftsjahr 2000 erweitert. Weiters beträgt der Verkürzungsbetrag aus der vorsätzlich zu Unrecht…
…FinStrG, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird insofern abgeändert, als der Tatzeitpunkt für das vorgeworfene Finanzvergehen auf "im Jahr 2010" zu lauten hat. II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 21. Februar 2011 hat das Finanzamt Freistadt…
…ausgeführt, dass die im Tatzeitpunkt von diesem geführte Firma in der Folge von einer näher bezeichneten Person übernommen wurde und er seine Fahrten von dieser Person habe disponieren lassen. Möglicherweise sei er aus diesem Grund belastet worden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der vom Zollamt…
…25 Abs. 1 FinStrG, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird insofern abgeändert, als der im Bescheidspruch genannte Tatzeitpunkt "im Jahr 2009" und die Zitierung betreffend die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften auf "§ 42 Abs. 1 Z 1 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988)" zu lauten haben. II. Im…
…die natürliche Person, die die Tabakwaren in das Steuergebiet verbringt. Während der Dauer der in § 44f Abs. 2 genannten und zum Tatzeitpunkt geltenden Übergangsfristen ist die Verbrauchsteuerbefreiung nach § 29 für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden in das Steuergebiet eingebracht werden, bei der Einreise…
…wird insofern teilweise stattgegeben, als der im angefochtenen Bescheid mit Dezember 2007 bis 4. Mai 2008 angeführte Tatzeitpunkt auf den Zeitraum Dezember 2007 bis April 2008 geändert wird. II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 15. Oktober 2009 hat…
…Wert 36.800 Stück Zigaretten aus der Luft gegriffen und jedenfalls mit dem Wert 16.800 Stück zu berichtigen sei, sei auch der Tatzeitpunkt lediglich der 25.4.2007 und nicht der Zeitraum Jänner bis April 2007, was offenbar auf Verwechslung mit jemand anderem beruht…
…Trafik geführt. Die Anklage werde nur damit begründet, dass das Mobiltelefon des Beschuldigten zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatortes geortet worden sei und der Beschuldigte durch das Geständnis eines weiteren Beschuldigten belastet werde. Tatsächlich könne ihm die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Es…
…worden. Eine Feststellung der Vollständigkeit der Ausgangsrechnungen sei somit unmöglich. 5.) Im gesamten Prüfungszeitraum würden Mehrfachlosungen auftreten. 6.) Von Seiten des Magistrates lägen im Prüfungszeitraum eine Verurteilung bezüglich zweier illegal beschäftigter Ausländer vor (Tatzeitpunkt 18.3.2004). 7.) Bei einer Hausdurchsuchung beim Lieferanten Fa. AD…