…Völlig zutreffend wird in der gegenständlichen Berufung zur subjektiven Tatseite vorgebracht, dass sich der Vorsatz der Bw. auf die jeweiligen Tatzeitpunkte beziehen muss und es war daher im gegenständlichen Fall zu prüfen, ob die Bw. in Kenntnis des Umstandes der Vollauszahlung der Gehälter vorsätzlich verringerte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über die Beschwerde des Bf., gegen das Straferkenntnis des Magistrat der Stadt Wien zur Zahl MA 67-PA-527706/6/7 vom 13. April 2016, betreffend fahrlässige Abgabenhinterziehung der Parkometerabgabe, zu Recht erkannt: 1…
…in Höhe von € 75,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 17 Stunden). Gegen die Strafverfügung erhob der Bf. fristgerecht Einspruch und brachte darin vor, dass er zum Tatzeitpunkt im Dienst für Spätabholungen im 12. Bezirk bis 22:30 Uhr gewesen sei. Sein Schild für Ladetätigkeit sei sichtbar gewesen…
…war das Verfahren ohne Ihre weitere Anhörung durchzuführen. Unbestritten blieb sowohl Ihre Lenkereigenschaft, als auch die Tatsache, dass das gegenständliche Fahrzeug zum Tatzeitpunkt an der in Rede stehenden Örtlichkeit abgestellt war. § 6 der Parkometerabgabeverordnung zählt jene Fälle, für die die Abgabe nicht zu entrichten ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf, AdrBf, betreffend einer Verwaltungsübertretung der fahrlässigen Verkürzung der Parkometerabgabe gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, über die Beschwerde des Beschuldigten…
…laut dem zentralen Melderegister (ZMR) in Österreich nicht aufrecht polizeilich gemeldet ist, weshalb eine Überprüfung Ihrer Angaben nicht möglich ist. Es wurde Ihnen daher die Möglichkeit geboten, die Lenkereigenschaft von Herrn S. zum Tatzeitpunkt durch Vorlage geeigneter Beweismittel (z.B. Übergabebestätigungen, schriftliche Verträge bzw. Vereinbarungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Bescheidbeschwerde des Bf., gegen das Verwaltungsstraferkenntnis des Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde vom 20.12.2016, Zahl: MA 67-PA-757959/6/6, wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs…
…dass X2 Ihre Angaben bestätigen könnte. Die genauen Daten und die Wohnadresse der Zeugin waren Ihnen aber momentan nicht erinnerlich. Der Abstellort des gegenständlichen Fahrzeuges befand sich zum Tatzeitpunkt in dem Kurzparkzonenbereich des 1. Bezirkes mit der Gültigkeit 'Montag bis Freitag (werktags) von 09:00…
…1. 2016, kam der Bf mit E-Mail vom 25. 1. 2016 nach, indem er bekannt gab, dass das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt Michelle R*****, *****Adresse_Lenkerin*****, Massachusetts, USA, überlassen war. Anfrage bei der Lenkerin Die belangte Behörde (City of Vienna, Municipal Department 67, Parking Space…
§ 9. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird (Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 28/2003) außer Kraft. (2) Bereits…
…gegenüber 6, gestanden sei. Im Antwortschreiben wurde der Beschwerdeführer als Lenker genannt. Der Beschwerdeführer bestreitet, das verfahrensgegenständliche Fahrzeug zum angelasteten Tatzeitpunkt in der angegebenen Kurzparkzone abgestellt und somit die Verwaltungsübertretung begangen zu haben. § 39 AVG normiert: "(2) Soweit die Verwaltungsvorschriften hierüber keine Anordnungen enthalten, hat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Dr. Kurt Folk in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, idF. LGBl. für Wien Nr…
…nicht das Fahrzeug in der Guglgasse ONr. 3-5 abgestellt hatte. Der Abstellort befand sich daher zum Tatzeitpunkt in einer ordnungsgemäß kundgemachten gebührenpflichtigen Kurzparkzone, in der von Montag bis Freitag (werkt.) von 9:00 bis 22:00 Uhr Gebührenpflicht besteht (Parkdauer max. 2 Stunden). Die…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schöberl als weitere Mitglieder des Senates…
…Möglichkeit hatte, entsprechende Zahlungen für die GmbH zu tätigen, konnte der objektive Tatbestand für eine Zahlung spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit der Lohnabgaben für den Zeitraum Dezember 2009 vom Bw. zum Tatzeitpunkt nicht verwirklicht worden sein. Es war daher insoweit mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen Ing. RR, technischer Angestellter, geb. 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des…
… 4 Abs. 2 FinStrG das zum Tatzeitpunkt (und hier auch zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung) geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Bw. günstiger ist und eine Verlängerung der absoluten zehnjährigen Verjährungsfrist daher durch ein anhängiges Verwaltungsgerichtshofverfahren erst für Taten ab Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2005…
… 4 Abs. 2 FinStrG das zum Tatzeitpunkt (und hier auch zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung) geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Bw. günstiger ist und eine Verlängerung der absoluten zehnjährigen Verjährungsfrist daher durch ein anhängiges Verwaltungsgerichtshofverfahren erst für Taten ab Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2005…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Verteidiger, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 28. Juni 2004…