…anlässlich einer persönlichen Besprechung habe er dem Sachbearbeiter in dem mit Grunderwerbsteuerbescheid vom 24. September 2004 abgeschlossenen Grunderwerbsteuerverfahren bereits jene im Zuge der abgabenrechtlichen Prüfung als wesentlich angesehenen Tatumstände, nämlich dass Sch. per Inserat Kaufinteressenten für eine Liegenschaft, die in der Folge mit einem Y…
…dass in solchen Fällen, in denen die Tatumstände für eine gerichtliche Anfechtung wegen (Geschäfts)Irrtum oder Wegfall der Geschäftsgrundlage gegeben sind und es nachweislich wegen des Vorliegens dieser Gründe zur einvernehmlichen Vertragsaufhebung kommt, eine außergerichtliche Anfechtung ausreicht. Bei der Entscheidung des vorliegenden Berufungsfalles war daher…
…des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt. Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und…
…des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt. Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des J.T., X., vertreten durch Mag. Franz Karl Juracka, Rechtsanwalt, 1090 Wien, Alser Straße 32/15, vom 15. September 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 12. Juni 2006, Zl. 500/08002/3/2005, betreffend…
…des VwGH entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt. Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und…
…erhoben, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die Beschwerde richte sich gegen die im Einleitungsbescheid festgestellte Qualifikation der Gewerbsmäßigkeit. Es lägen nämlich lediglich 2 Tatbestände in einem Abstand von einem Jahr vor, welche jeder für sich als (einfacher) Schmuggel zu werten seien. Der…
…b) zu § 1 GrEStG dieselbe Meinung, räumen aber selbst ausdrücklich ein, dass "man darüber allerdings auch gegenteiliger Meinung sein kann". Überdies kommen die Kommentatoren bei Vorliegen besonderer Tatumstände zu davon abweichenden Schlussfolgerungen. Werden bei der Einräumung der Option besondere Vereinbarungen getroffen, zB. der Optant leistet…
…Voraus ausgesuchten neuen Käufer zu übertragen. Für das Vorliegen einer derartigen Sachverhaltsannahme finden sich allerdings im Streitfall keine konkreten und schlüssigen Anhaltspunkte, liegen doch keine Tatumstände vor die gesichert aufzeigen würden, dass zwischen der neuen Käuferin und der Bw. eine gesellschaftsrechtliche oder sonstige wirtschaftliche Beziehung…
…und führte dazu im Wesentlichen aus, dass eine bindende Wirkung nur den tatsächlichen Feststellungen beizumessen wäre, auf denen der Spruch des rechtskräftigen Strafurteils beruhe, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung, nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt. Außerhalb gesetzlich angeordneter Tatbestandswirkungen einer…
…iSd § 303 Abs 4 BAO auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung zulässig sein, dann muss aktenmäßig erkennbar sein, dass dem Finanzamt nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen es nicht schon zuvor Kenntnis gehabt hat (vgl VwGH 16.11.2006, 2006/14/0014 mwN). Nicht die…
…abgabenbehördlichen Prüfung zulässig sein, dann muss aktenmäßig erkennbar sein, dass dem Finanzamt nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen es nicht schon zuvor Kenntnis gehabt hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der…
…Gebührenanzeige zu berücksichtigen. Wenn auch dieser Umstand nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt ist, wird die Unterlassung der Gebührenanzeige überhaupt, also etwa die Feststellung eines gebührenpflichtigen Tatbestandes erst im Zuge einer behördlichen Erhebung, für das Ausmaß der Gebührenerhöhung entscheidende Bedeutung haben (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…Gebührenanzeige zu berücksichtigen. Wenn auch dieser Umstand nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt ist, wird die Unterlassung der Gebührenanzeige überhaupt, also etwa die Feststellung eines gebührenpflichtigen Tatbestandes erst im Zuge einer behördlichen Erhebung, für das Ausmaß der Gebührenerhöhung entscheidende Bedeutung haben (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…unzulässig. In der dagegen gerichteten Berufung brachte der Bw. vor, mit der Einbringung der berichtigten Erklärungen zur ArbeitnehmerInnenveranlagung seien der Finanzbehörde nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht worden, von denen es zuvor noch keine Kenntnis gehabt habe. Die neu hervorgekommenen Tatsachen führten zu einer anderen als der…
…für die genannten Zeiträume keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht habe, und vorsätzliches Handeln allein aufgrund der bisher erhobenen Tatumstände (Nichtbekanntgabe von Provisionseinnahmen) angenommen werden könne, sei gegen ihn ein Finanzstrafverfahren gemäß der bezogenen Gesetzesstellen bescheidmäßig einzuleiten gewesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten…
…einem "angeblichen Zigarettenschmuggel" nichts zu tun und sei nur zur Halle gefahren, um seinem Cousin AC dessen Handy zu bringen. Es gebe weder einen Belastungszeugen noch würden Tatumstände "aktenmäßig" für eine Beteiligung an der Tat sprechen. Der Bf. habe außerdem "kaum Einkommen" und sei unterhaltspflichtig…
…Die vom Bw. für das gegenständliche Verfahren bevollmächtigte Schwester führte dazu aus, dass diese Tatumstände zutreffend wären und eine entsprechende Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats anerkannt werde. Weiters gab sie bekannt, dass ein aktenkundig beim zuständigen Bezirksgericht anhängiges Pflichtteilsverfahren bis dato noch nicht beendet sei. Über…
…Andere Einwendungen, etwa hinsichtlich der Höhe der neu zum Ansatz gekommenen Einkünfte, deren rechnerische Ermittlung oder dass die zugrundeliegenden Tatumstände bzw. Feststellungen an sich unzutreffend wären, hat der Berufungswerber indes nicht erstattet. Über die Berufung wurde erwogen: Der Berufungswerber hat sein Vorbringen einzig darauf gestützt…
…214 FinStrG - ÖStZB 2003/135 = ÖStZ 2003/611). Unstrittig ist nach Ansicht des Berufungssenates auch, dass ein rechtskräftiges Strafurteil des Landesgerichtes wegen Delikte nach dem Strafgesetzbuch für die Finanzstrafbehörden hinsichtlich der Tatumstände, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt…