Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr.M, vom 25. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 17. Mai 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…
…günstigere Verpflegungsmöglichkeit wahrzunehmen. Im Regelfall hat der ortsunkundige Tagesreisende es in der Hand durch Erkundigung über die Verpflegungsmöglichkeiten sowie durch entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten oder durch Mitnahme von Verpflegung Mehraufwendungen zu vermeiden. Vielfach ist es auch eine persönliche Wertentscheidung oder Geschmacksfrage, ob günstige Verpflegungsmöglichkeiten…
…Reiseunterlagen (Bl. 8 - 19) geht hervor, dass dieser im Kalenderjahr 2003 an 200 eintägigen Reisen (ohne Nächtigung) im Außendienst tätig gewesen war. Fest steht auch, dass die vom Bw. durchgeführten Tagesreisen diesen mit Ausnahme von sechs Reisetagen, nämlich am 18.2. (ua. Lienz), 10.3. …
…Einer nachgereichten Reisekostenaufstellung ist zu entnehmen, dass es sich dabei jeweils um Tagesreisen mit einer Dauer von maximal 10 Stunden gehandelt hat (Reisebeginn jeweils 6:30 Uhr, Reiseende spätestens 16:30 Uhr). Im angefochtenen Einkommensteuerbescheid berücksichtigte das Finanzamt (FA) lediglich die zur Nebentätigkeit geltend gemachten…
…Hinsichtlich Rettungsschwimmens ist anzuführen, dass Tagesgelder (Diäten) lediglich dann zu berücksichtigen sind, wenn tatsächlich ein sog. Mehraufwand angefallen ist. Bei sog. Tagesreisen kann ein sog. Mehraufwand nicht erkannt werden (vgl. UFS 8.1.2009, RV/0837-L/07; VwGH 7.10.2003, 2000/15/0151…
…Arbeitsort in G bzw. von Salzburg und damit beinahe sämtliche Dienstreisen von diesen beiden Orten aus antritt, G seit September 2004 auch sein Arbeitsort ist, die behaupteten "ausgedehnten Dienstreisen" im Jahr 2005 nur Tagesreisen waren, 67% aller Dienstreisen den Nahbereich (Salzburg bzw. G) betreffen und…
…und damit beinahe sämtliche Dienstreisen von diesen beiden Orten aus antritt, U seit September 2004 auch sein Arbeitsort ist, die behaupteten "ausgedehnten Dienstreisen" im Jahr 2004 nur zwei Dienstreisen über zwei Tage dauerten aber sonst nur Tagesreisen waren, 53% aller Dienstreisen den Nahbereich (Salzburg bzw…
…Orte führenden Dienstreisen von seinem Betriebsstandort in G bzw. von Salzburg und damit beinahe sämtliche Dienstreisen von diesen beiden Orten aus antritt, die behaupteten "ausgedehnten Dienstreisen" im Jahr 2003 nur Tagesreisen waren, 68% aller Dienstreisen den Nahbereich (Salzburg bzw. G) betreffen und sich seine verrechneten…
…bzw. von Salzburg und damit beinahe sämtliche Dienstreisen von diesen beiden Orten aus antritt, die behaupteten "ausgedehnten Dienstreisen" - von einer Ausnahme abgesehen - nur Tagesreisen waren und der Berufungswerber von seinen Dienstreisen bei mehr als 50% aller Dienstreisen wieder an seinen Wohnsitz in Salzburg zurückkehrt, und…
…und damit nahezu sämtliche Dienstreisen von diesen beiden Orten aus antritt, die behaupteten "ausgedehnten Dienstreisen" - von vier Ausnahmen abgesehen - nur Tagesreisen waren und der Berufungswerber von seinen Dienstreisen fast ausschließlich entweder an seinen Wohnsitz in Salzburg oder an den Betriebsstandort seines Arbeitgebers in A zurückkehrt…
…berücksichtigen, da bei diesen Fahrten keine tatsächlichen Verpflegungsmehraufwendungen entstanden sind. Lt. ständiger Rechtsprechung des UFS sowie des VwGH fallen derartige Mehraufwendungen bei Fahrten von kurzer Dauer (z.B. Tagesreisen) nicht an (vgl. UFS 8.1.2009, RV/0837-L/07; VwGH 7.10.2003, 2000…
…Verwaltungsgerichtshofes allerdings nur dann gegeben, wenn die Reise so lange dauert, dass ein tatsächlicher Mehraufwand im Gegensatz zu den üblichen Gegebenheiten entstanden sein muss; dies ist bei sog. Tagesreisen nicht der Fall (vgl. UFS, 8.1.2009, RV/0837-L/07; VwGH 7.10.2003…
…nach Auffassung des UFS auch nicht durch die Ausbezahlung von Nächtigungskosten erklären, sondern legt den Schluss nahe, dass dem Bw. die Reisekosten ohnedies zur Gänze ersetzt worden sind. Was die (Tages)Reisen ohne Übernachtung betrifft, so ist der Bw. auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…
…Dabei hat es aber auch der Tagesreisende in der Hand durch Erkundigung über die Verpflegungsmöglichkeiten sowie durch entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten oder durch Mitnahme von Verpflegung Mehraufwendungen zu vermeiden. Im gegenständlichen Fall hat der Bw im Jahr 2000 für 154 Reistage Verpflegungsmehraufwendungen in der…
…dass es sich - mit Ausnahme der am 5. und 6. April 1998 unternommenen Reise - jeweils um Tagesreisen handelte. Es ist ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH 30.1.2001, 95/14/0013), dass einem Steuerpflichtigen dann keine Verpflegungsmehraufwendungen zustehen, wenn er sich nur während…
…einer Reise. Dabei hat es aber auch der Tagesreisende in der Hand durch Erkundigung über die Verpflegungsmöglichkeiten sowie durch entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten oder durch Mitnahme von Verpflegung Mehraufwendungen zu vermeiden. Ein Mehraufwand für Verpflegung liegt in typisierender Betrachtungsweise jedenfalls dann nicht vor, wenn…
…genauso wie Steuerpflichtige während einer Reise. Auch der Tagesreisende hat es in der Hand durch Erkundigung über die Verpflegungsmöglichkeiten sowie durch entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten oder durch Mitnahme von Verpflegung Mehraufwendungen zu vermeiden. Fällt (typisierend) kein Verpflegungsmehraufwand an, können auch keine Tagesgelder berücksichtigt werden…
…genauso wie Steuerpflichtige während einer Reise. Auch der Tagesreisende hat es in der Hand durch Erkundigung über die Verpflegungsmöglichkeiten sowie durch entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten oder durch Mitnahme von Verpflegung Mehraufwendungen zu vermeiden. Fällt (typisierend) kein Verpflegungsmehraufwand an, können auch keine Tagesgelder berücksichtigt werden…
…Dabei hat es aber auch der Tagesreisende in der Hand durch Erkundigung über die Verpflegungsmöglichkeiten sowie durch entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten oder durch Mitnahme von Verpflegung Mehraufwendungen zu vermeiden. Diese Aufwendungen können daher nicht mehr als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Zu 2) Einkünfte aus Vermietung…
…ständigen Arbeitsstätte genauso wie Steuerpflichtige während einer Reise. Dabei hat es aber auch der Tagesreisende in der Hand durch Erkundigung über die Verpflegungsmöglichkeiten sowie durch entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten oder durch Mitnahme von Verpflegung Mehraufwendungen zu vermeiden. Im Erkenntnis vom 28.1.1997, Zl…