…Abgabenbehörde und als Finanzstrafbehörde erster Instanz geregelt. Hinsichtlich der Zuständigkeit der Zollämter als Finanzstrafbehörden erster Instanz verweist § 15 AVOG auf die Regelungen des Finanzstrafgesetzes. Ordnungsstrafen welche ein Finanzstrafverfahren betreffen, dürfen von den Zollämtern nur dann verhängt werden, wenn sie als Finanzstrafbehörde erster Instanz tätig werden…
…ZollR-DG darf im Sinne einer teleologischen Interpretation nur so verstanden werden, dass im Falle des Passierens der Zollstelle mit einem Kraftfahrzeug das Nichttätigwerden der Zollbehörde nur dann als Feststellung der Abgabenfreiheit gilt, wenn es sich um ein in einem Mitgliedstaat zum Verkehr zugelassenes Kraftfahrzeug…
…warum der Bf. als eine vorgeblich zollredlich gehandelt habende Person nicht von vornherein der Zollbehörde zu seiner eigenen Entlastung den Namen des Abnehmers genannt hatte. Ebenso ist nicht erklärbar, warum der Bf. der Abgabenbehörde vor der Berufungsverhandlung nicht jene gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis gebracht hat…
…warum der Bf. als eine vorgeblich zollredlich gehandelt habende Person nicht von vornherein der Zollbehörde zu seiner eigenen Entlastung den Namen des Abnehmers genannt hatte. Ebenso ist nicht erklärbar, warum der Bf. der Abgabenbehörde vor der Berufungsverhandlung nicht jene gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis gebracht hat…
…warum der Bf. als eine vorgeblich zollredlich gehandelt habende Person nicht von vornherein der Zollbehörde zu seiner eigenen Entlastung den Namen des Abnehmers genannt hatte. Ebenso ist nicht erklärbar, warum der Bf. der Abgabenbehörde vor der Berufungsverhandlung nicht jene gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis gebracht hat…
…BGBl. Nr. 194/1961: Als Beweismittel im Abgabenverfahren kommt alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. § 167 BAO idF BGBl. Nr. 194/1961: (1) Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und solche, für…
…einer Anlage, in der eine Geländeverfüllung/-anpassung vorgenommen wurde, ist. Die Bf. ist somit kein Abgabepflichtiger im Sinne des § 77 Abs.1 BAO und - mangels gesetzlicher Bestimmungen - auch keine persönlich für die Altlastenbeitragsschuld Haftende. Das Tätigwerden der Abgabenbehörde hinsichtlich der Erfüllung des Tatbestandes nach § 3…
…warum der Bf. als eine vorgeblich zollredlich gehandelt habende Person nicht von vornherein der Zollbehörde zu seiner eigenen Entlastung den Namen des Abnehmers genannt hatte. Ebenso ist nicht erklärbar, warum der Bf. der Abgabenbehörde vor der Berufungsverhandlung nicht jene gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis gebracht hat…
…warum der Bf. als eine vorgeblich zollredlich gehandelt habende Person nicht von vornherein der Zollbehörde zu seiner eigenen Entlastung den Namen des Abnehmers genannt hatte. Ebenso ist nicht erklärbar, warum der Bf. der Abgabenbehörde vor der Berufungsverhandlung nicht jene gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis gebracht hat…
…oder billigerweise hätten wissen müssen, dass sie die Ware der zollamtlichen Überwachung entziehen. Nachweise würden aber zur Gänze fehlen. Das Führen von Gesprächen bzw. das Tätigwerden als Dolmetscherin bezüglich einer Investitionsablöse oder die Anstellung als Buchhalterin habe mit einer Beteiligung an einer allfälligen Entziehung nichts…
…sondern die genannten polnischen Staatsbürger gleich Arbeitnehmern von der Fa. N mit Arbeiten beschäftigt worden sind. Sowohl die am 28. Juli 2005 gegenüber der Abgabenbehörde gemachten Angaben der Gesellschafter als auch die seitens der Zollbehörden vorgenommenen Baustellenüberprüfungen widersprechen den schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Wenngleich sich in…
…einem Arbeitnehmer von der Fa. N mit Arbeiten beauftragt worden ist. Sowohl die am 28. Juli 2005 gegenüber der Abgabenbehörde gemachten Angaben des Bw als auch die seitens der Zollbehörden vorgenommenen Baustellenüberprüfungen widersprechen den getroffenen Vereinbarungen und den im Verfahrensverlauf gemachten Angaben der steuerlichen Vertreterin…
…Arbeitnehmer - von der Fa. N mit Arbeiten beauftragt worden ist. Sowohl die am 28. Juli 2005 gegenüber der Abgabenbehörde gemachten Angaben des Bw als auch die seitens der Zollbehörden vorgenommenen Baustellenüberprüfungen widersprechen den getroffenen Vereinbarungen und den im Verfahrensverlauf gemachten Angaben der steuerlichen Vertreterin des…
…in der Sache selbst zu entscheiden. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Zurückweisung erfolgte vom Zollamt X. als Abgabenbehörde erster Instanz und stellte sich als Entscheidung einer Zollbehörde…
…wieder eine Zollbehörde als Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe (siehe VwGH 3.10.1996, 96/16/0199; 24.1.2001, 99/16/0530). Gemäß § 85c Abs. 1 ZollR-DG (BGBl. I 2002/97 und BGBl. 2011/76) ist gegen Berufungsvorentscheidungen sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch…
…rechtzeitige Anmeldung der gegenständlichen Abgabenforderung als Konkursforderung war daher nicht mehr möglich, da das Schuldenregulierungsverfahren bereits mit rechtskräftigem Beschluss vom 2. August 2004 vom Konkursgericht aufgehoben wurde. Die Abgabengläuberin trifft somit kein Verschulden, dass die betreffende Abgabenforderung im Zahlungsplan unberücksichtigt blieb. Da die Abgabenbehörde von…
…Ausprägung sind dies dann die Berufung und die Beschwerde. Da sich Beschwerden nach § 85c Abs. 1 gegen Berufungsvorentscheidungen, die in Verfahren vor Zollbehörden als Folge der durch Art. 243 ZK vorgegebenen Zweistufigkeit des Verfahrens zwingend zu erlassen sind, richten, ist die Berufungsvorentscheidung Sache des Beschwerdeverfahrens…
…anderes bestimmt ist; b) der bundesrechtlich geregelten Beiträge an öffentliche Fonds oder an Körperschaften des öffentlichen Rechtes, die nicht Gebietskörperschaften sind, soweit diese Abgaben und Beiträge durch Abgabenbehörden des Bundes (§ 49 Abs. 1) zu erheben sind. Gemäß § 85f ZollR-DG haben die Zollbehörden den § 2…
…in der gesamten mehr als fünf Schreibmaschinenseiten langen Niederschrift nicht ein einziges Mal in der Lage war, irgend eine Bestimmung eines österreichischen Gesetzes zu finden, auf das es sich berufen könnte. Da aber in Österreich die Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen tätig werden kann…
…vorgenommen zu haben. Es zeigt sich also, dass die Bf. auch in diesem Bereich nicht mit der Sorgfalt agiert hat, die die Zollbehörde von ihr als Bewilligungsinhaberin erwarten durfte. Denn die Übermittlung von Bestandsaufzeichnungen, die ohne vorherige Überprüfung des körperlich tatsächlich vorhandenen Lagerbestandes erfolgt, bzw…