…Abgabenbehörde und als Finanzstrafbehörde erster Instanz geregelt. Hinsichtlich der Zuständigkeit der Zollämter als Finanzstrafbehörden erster Instanz verweist § 15 AVOG auf die Regelungen des Finanzstrafgesetzes. Ordnungsstrafen welche ein Finanzstrafverfahren betreffen, dürfen von den Zollämtern nur dann verhängt werden, wenn sie als Finanzstrafbehörde erster Instanz tätig werden…
…ZollR-DG darf im Sinne einer teleologischen Interpretation nur so verstanden werden, dass im Falle des Passierens der Zollstelle mit einem Kraftfahrzeug das Nichttätigwerden der Zollbehörde nur dann als Feststellung der Abgabenfreiheit gilt, wenn es sich um ein in einem Mitgliedstaat zum Verkehr zugelassenes Kraftfahrzeug…
…warum der Bf. als eine vorgeblich zollredlich gehandelt habende Person nicht von vornherein der Zollbehörde zu seiner eigenen Entlastung den Namen des Abnehmers genannt hatte. Ebenso ist nicht erklärbar, warum der Bf. der Abgabenbehörde vor der Berufungsverhandlung nicht jene gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis gebracht hat…
…Bundesfinanzgericht nachgereicht hat) verweigert worden. Die (teilweise) Verweigerung der Akteneinsicht durch die Abgabenbehörde hat stets mit Bescheid zu erfolgen (VwGH 21.12.1989, 87/17/0021; Ritz/Koran, BAO8 § 90 Rz 12). Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen…
…und sich somit auf eine Entscheidung über die Stattgabe eines Antrages, während die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht in Beantwortung des Vorhaltes nur einen Unionsantrag der ***7*** Co. Ltd auf Tätigwerden der Zollbehörden vorgelegt hat. Eine Entscheidung über den dem Bundesfinanzgericht vorgelegten Antrag hat die belangte…
…warum der Bf. als eine vorgeblich zollredlich gehandelt habende Person nicht von vornherein der Zollbehörde zu seiner eigenen Entlastung den Namen des Abnehmers genannt hatte. Ebenso ist nicht erklärbar, warum der Bf. der Abgabenbehörde vor der Berufungsverhandlung nicht jene gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis gebracht hat…
…warum der Bf. als eine vorgeblich zollredlich gehandelt habende Person nicht von vornherein der Zollbehörde zu seiner eigenen Entlastung den Namen des Abnehmers genannt hatte. Ebenso ist nicht erklärbar, warum der Bf. der Abgabenbehörde vor der Berufungsverhandlung nicht jene gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis gebracht hat…
…ZK). Die in Artikel 78 ZK normierte unmittelbare Ermächtigungsgrundlage für das Tätigwerden der Zollbehörden bildet somit die Grundlage für allfällige Nachforderungen gemäß Artikel 220 Abs. 1 ZK. Es ist daher festzustellen, dass angesichts der vorliegenden tatsächlichen und rechtlichen Umstände das Zollamt zweifellos das Recht hatte…
…BGBl. Nr. 194/1961: Als Beweismittel im Abgabenverfahren kommt alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. § 167 BAO idF BGBl. Nr. 194/1961: (1) Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und solche, für…
…einer Anlage, in der eine Geländeverfüllung/-anpassung vorgenommen wurde, ist. Die Bf. ist somit kein Abgabepflichtiger im Sinne des § 77 Abs.1 BAO und - mangels gesetzlicher Bestimmungen - auch keine persönlich für die Altlastenbeitragsschuld Haftende. Das Tätigwerden der Abgabenbehörde hinsichtlich der Erfüllung des Tatbestandes nach § 3…
…warum der Bf. als eine vorgeblich zollredlich gehandelt habende Person nicht von vornherein der Zollbehörde zu seiner eigenen Entlastung den Namen des Abnehmers genannt hatte. Ebenso ist nicht erklärbar, warum der Bf. der Abgabenbehörde vor der Berufungsverhandlung nicht jene gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis gebracht hat…
…warum der Bf. als eine vorgeblich zollredlich gehandelt habende Person nicht von vornherein der Zollbehörde zu seiner eigenen Entlastung den Namen des Abnehmers genannt hatte. Ebenso ist nicht erklärbar, warum der Bf. der Abgabenbehörde vor der Berufungsverhandlung nicht jene gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis gebracht hat…
…weit unter dem vom Beschwerdeführer behaupteten Umsatz. Dass die auf den Carnets TIR als Erledigungsvermerke angebrachten Bestätigungen gefälscht waren, stand aufgrund der Überprüfung der angeforderten Originaldokumente durch die Zentralstelle Verifizierung und Ursprung beim Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien und aufgrund der Mitteilung der ungarischen Zollbehörde fest…
…2015 wurden wie folgt begründet: "Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gem. § 303 (1) BAO aufgrund der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind. Daraus ist auch die Begründung für die Abweichungen vom bisherigen im Spruch bezeichneten Bescheid…
…Beschränkung der Vollmacht braucht die Zollbehörde nur dann gegen sich gelten lassen, wenn sie davon wusste oder vernünftigerweise wissen musste. (4) Personen, die im Rahmen eines Unternehmens zum elektronischen Nachrichtenaustausch im zollrechtlichen Informatikverfahren eingesetzt werden, gelten ohne Vorliegen einer schriftlichen oder hinterlegten Vollmacht als zur…
…3). Bei der Entscheidung, einen der Zollschuldner in Anspruch zu nehmen, müssen die Zollbehörden die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einhalten (Witte in Witte, Zollkodex6, Art. 213 Rz. 4). Gemäß § 20 BAO müssen sich Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen), in…
…oder billigerweise hätten wissen müssen, dass sie die Ware der zollamtlichen Überwachung entziehen. Nachweise würden aber zur Gänze fehlen. Das Führen von Gesprächen bzw. das Tätigwerden als Dolmetscherin bezüglich einer Investitionsablöse oder die Anstellung als Buchhalterin habe mit einer Beteiligung an einer allfälligen Entziehung nichts…
…Durch die Bedingung "Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz" (nunmehr: an das Bundesfinanzgericht) tritt kein dem Verfahren abträglicher Schwebezustand ein, da insofern der Antrag nur von einem - infolge des Vorlageantrags - im Verfahrensverlauf ohnehin eintretenden Ereignis abhängig gemacht wird. Als weitere Bedingung für eine…
…1 FinStrG fallen in die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörden. Gemäß § 116 Abs. 1 BAO sind Abgabenbehörden berechtigt, sofern Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen…
…3). Bei der Entscheidung, einen der Zollschuldner in Anspruch zu nehmen, müssen die Zollbehörden die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einhalten (Witte in Witte, Zollkodex6, Art. 213 Rz. 4). Gemäß § 20 BAO müssen sich Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen), in…