BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch DSG WirtschaftstreuhandgmbH Steuerberatungsgesellschaft, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe (jeweils in Schilling) sind dem…
…generell - also auch unabhängig von der darin verbrachten Zeit - nicht abzugsfähig. Nach einhelliger Judikatur, Literatur und Praxis liegt der Tätigkeitsschwerpunkt eines Lehrers regelmäßig dort, wo die Vermittlung von Wissen und Können erfolgt; ein für Vorbereitungs- und Korrekturzwecke verwendetes häusliches Arbeitszimmer stellt daher bei einem Lehrer…
…des Bw. zur Universitätsklinik die außerhalb des Arbeitszimmers ausgeübten (Tätigkeits-)Komponenten das Berufsbild ganz entscheidend bzw. stellen diese den materiellen Schwerpunkt (Tätigkeitsschwerpunkt) dar. Dazu gehören nicht nur die als Assistenzarzt in den Räumlichkeiten der Universitätsklinik vorzunehmenden Behandlungen und die Betreuung von Patienten (vgl. VwGH 22…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb, vom 28. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch FA, vom 27. Oktober 2003 betreffend Einkommensteuer 2001 nach der am 10. Jänner 2006 in 4010 Linz, Zollamtstraße 7, durchgeführten…
…9.2004, 2001/15/0181). Der Bw. erzielte neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit (mit vom Finanzamt unbestrittenem Tätigkeitschwerpunkt im Arbeitszimmer) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als AHS- Lehrer und FHS- Vortragender. Dass der Mittelpunkt einer Lehr- bzw. Vortragstätigkeit nicht in dem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer, sondern an…
…legt, dass das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt, entbindet dieser Umstand die Abgabenbehörde nicht davon, den Tätigkeitsschwerpunkt im konkreten Einzelfall insbesondere dann festzustellen, wenn - wie im vorliegenden Berufungsfall - der Abgabepflichtige konkret einwendet, dass er in diesem Büro nicht nur gelegentlich…
…Verkehrsauffassung und damit nach dem typischen Berufsbild zu erfolgen. Außerhalb des Arbeitszimmers liegt der Tätigkeitsschwerpunkt danach z.B. bei folgenden Berufen: Lehrer, Richter, Politiker, Berufsmusiker, Dirigent, darstellende Künstler, Vortragender, Vertreter, Freiberufler mit auswärtiger Betriebsstätte. In einem Arbeitszimmer liegt der Tätigkeitsschwerpunkt dagegen z.B. bei: Gutachter…
…Jänner 2006, AS 84/03). Hinsichtlich dieser Betätigung ist in der zu beurteilenden Frage, ob der Tätigkeitsschwerpunkt dieser (gelegentlich ausgeübten) Moderatorinnentätigkeit bei off-air-Veranstaltungen / Events innerhalb oder außerhalb des Arbeitszimmers liegt, die Vergleichbarkeit mit der Tätigkeit von Vortragenden laut der obigen Aufzählung gegeben. Wie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Gabriele Krafft, KR Konrad Antoni und LIM Friedrich Nagl im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung des NN, Pastoralassistent, A, vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D, vom 27. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch R, vom 16. April 2004 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 vom 22. Mai 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht ab 1.01.2011 nur mehr für jene Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt. Betriebe, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen liegt, haben keinen Anspruch (z.B. Handelsbetriebe, die überwiegend zugekaufte Ware liefern)." Gegen diesen Bescheid…
…09.08.2012 mit der Begründung abgewiesen, dass Betriebe, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen liege, keinen Anspruch auf Vergütung von Energieabgaben hätten. Mit der dagegen eingebrachten Berufung (vom 21.08.2012) wurde unter "a) Europarechtliche Bedenken" ausgeführt, das Energieabgabenvergütungsgesetz des BGBl I 11…
…August 2012 wies das Finanzamt den Antrag vom 9. August 2012 betreffend Energieabgabenvergütung für das Kalenderjahr 2011 als unbegründet ab (Abweisungsbescheid). Betriebe, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen liege, hätten keinen Anspruch auf die Vergütung von Energieabgaben. Nicht antragsberechtigt seien demnach zB Beförderungsunternehmen, Beherbergungsunternehmen…
…August 2012 wies das Finanzamt den Antrag vom 16. August 2012 betreffend Energieabgabenvergütung für das Kalenderjahr 2011 als unbegründet ab (Abweisungsbescheid). Betriebe, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen liege, hätten keinen Anspruch auf die Vergütung von Energieabgaben. Nicht antragsberechtigt seien demnach zB Beförderungsunternehmen, Beherbergungsunternehmen…
…unter Bezugnahme auf die Rz 228 der Energieabgabenrichtlinie mit der Begründung ab, dass Betriebe, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen liege, keinen Anspruch auf Energieabgabenvergütung hätten und die Unternehmerin dieser Gruppe zuzuordnen sei, weshalb der Antrag auf Vergütung für das Jahr 2011 abzuweisen sei…
…dann den Schwerpunkt einer betrieblichen Tätigkeit dar, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegend körperliche Wirtschaftsgüter produziert werden. Betriebe deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen liegt, hätten keinen Anspruch auf die Vergütung von Energieabgaben. Mit Schriftsatz vom 17. Juli 2012 berief die steuerrechtliche Vertretung…
…dann den Schwerpunkt einer betrieblichen Tätigkeit dar, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegend körperliche Wirtschaftsgüter produziert werden. Betriebe deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen liegt, hätten keinen Anspruch auf die Vergütung von Energieabgaben. Mit Schriftsatz vom 17. Juli 2012 berief die steuerrechtliche Vertretung…
…dann den Schwerpunkt einer betrieblichen Tätigkeit dar, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegend körperliche Wirtschaftsgüter produziert werden. Betriebe deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen liegt, hätten keinen Anspruch auf die Vergütung von Energieabgaben. Mit Schriftsatz vom 17. Juli 2012 berief die steuerrechtliche Vertretung…
…Jänner 2011 nur für jene Betriebe bestehe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. Betriebe deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen liege, hätten keinen Anspruch auf die Vergütung von Energieabgaben. Zu den nicht antragsberechtigten Dienstleistungsbetrieben gehörten auch Beherbergungsbetriebe. In der Berufung vom…