…soweit" in der Bestimmung des § 184 Abs. 1 BAO ableiten lässt, beschränkt das Gesetz die Möglichkeit der Schätzung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (VwGH 23.2.2012, 2009/17/0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher…
…soweit" in der Bestimmung des § 184 Abs. 1 BAO ableiten lässt, beschränkt das Gesetz die Möglichkeit der Schätzung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (VwGH 23.2.2012, 2009/17/0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher…
…soweit" in der Bestimmung des § 184 Abs. 1 BAO ableiten lässt, beschränkt das Gesetz die Möglichkeit der Schätzung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (VwGH 23.2.2012, 2009/17/0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher…
…soweit" in der Bestimmung des § 184 Abs. 1 BAO ableiten lässt, beschränkt das Gesetz die Möglichkeit der Schätzung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (VwGH 23.2.2012, 2009/17/0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher…
…soweit" in der Bestimmung des § 184 Abs. 1 BAO ableiten lässt, beschränkt das Gesetz die Möglichkeit der Schätzung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (VwGH 23.2.2012, 2009/17/0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher…
…soweit" in der Bestimmung des § 184 Abs. 1 BAO ableiten lässt, beschränkt das Gesetz die Möglichkeit der Schätzung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (VwGH 23.2.2012, 2009/17/0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher…
…gehören. Darin kommt das Subsidiaritätsprinzip zum Ausdruck: Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur vor, wenn sie weder zu den betrieblichen Einkunftsarten noch zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips gehören Zinsen und andere Erträgnisse aus Lohnforderungen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, solange…
…Sonderausgaben) gehören, nicht oder nur zum Teil steuerlich wirksam geworden sind. Abgesehen von diesem (sich aus dem sog. "Subsidiaritätsprinzip" des § 34 Abs.1 letzter Satz EStG 1988 ergebenden) Ausschließungsgrund (siehe dazu auch UFS vom 26.6.2007, RV/1912-W/06) der in Rede stehenden…
…zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, von der Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (Subsidiaritätsprinzip). Dem Subsidiaritätsprinzip folgend ist die Berücksichtigung der Kreditzahlungen S 75.695,00 als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen, wenn diese Rückzahlungen Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind oder unter einen der Sonderausgabentatbestände des § 18…
…Einnahmen seien solche iSd § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, geht ins Leere und spricht nicht gegen die Annahme von gewerblichen Einkünften als Buchhersteller, denn im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gilt das Subsidiaritätsprinzip, d. h, Einkünfte iSd § 28 liegen nur dann…
…Unerheblich ist dabei überdies, dass nicht die PVA, sondern der Bund den Aufwand für den Wertausgleich zu tragen hat. Aufgrund des eingangs beschriebenen Subsidiaritätsprinzips kommt demnach die vom Bw. geforderte Behandlung des Wertausgleiches als sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 3 EStG 1988 nicht…
…der Begründung ab, dass im Hinblick auf das im § 240 Abs. 3 BAO normierten Subsidiaritätsprinzips auf Grund der durchgeführten Veranlagung zur Einkommensteuer ein Erstattungsverfahren nach der genannten Gesetzesstelle unzulässig sei. In der Berufung hat der Bw. den Gang des Verfahrens, das zur Auszahlung des oa…
…sinngemäß ausgeführt, dass im Hinblick auf das im § 240 Abs. 3 BAO normierten Subsidiaritätsprinzips auf Grund der jeweils durchgeführten Veranlagung zur Einkommensteuer ein Erstattungsverfahren nach der genannten Gesetzesstelle unzulässig sei. Dagegen wendet der Bw. in der Berufung ein, der Gegenstand seines Anbringens vom 18. November…
…im Hinblick auf das im § 240 Abs. 3 BAO normierten Subsidiaritätsprinzips auf Grund der jeweils durchgeführten Veranlagung zur Einkommensteuer ein Erstattungsverfahren nach genannter Gesetzesstelle unzulässig sei. In seiner Berufung vom 17. Oktober 2003 weist der Bw. nochmals darauf hin, dass im durch den Arbeitgeber übermittelten…
…rechtskräftig abgeschlossene Einkommensteuerveranlagungsverfahren auf Grund des im § 240 Abs. 3 BAO normierten Subsidiaritätsprinzips und der dazu ergangenen Rechtsprechung des VwGH ein Erstattungsverfahren nach genannter Gesetzesstelle unzulässig sei. In seinem Vorlageantrag vom 19. August 2003 bemängelt der Bw., dass mittels Berufungsvorentscheidung nicht darüber abgesprochen worden sei…
…mit der Begründung ab, dass im gegenständlichen Fall eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht ausgeschlossen sei und somit auf Grund des im § 240 Abs. 3 normierten Subsidiaritätsprinzips für ein Erstattungsverfahren kein Raum bleibe. Dagegen berief der Bw. In der Berufungsvorentscheidung vom 7. August 2003 präzisierte das…
…mit der Begründung ab, dass im gegenständlichen Fall eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht ausgeschlossen sei und somit auf Grund des im § 240 Abs. 3 normierten Subsidiaritätsprinzips für ein Erstattungsverfahren kein Raum bleibe. Dagegen berief der Bw. In der Berufungsvorentscheidung vom 12. August 2003 präzisierte das…
…daher wegen der staatenübergreifenden Dimension der Geldwäsche im Binnenmarkt besser auf Gemeinschaftsebene zu erreichen ist, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Verhältnismäßigkeitsprinzip geht diese Verordnung nicht über das für…
…insbesondere immer häufiger als ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Autonomie älterer Menschen angesehen. Es gilt nunmehr, dieser Entwicklung gegenzusteuern und das bereits im geltenden Recht verankerte Subsidiaritätsprinzip zu stärken, indem Alternativen zur Sachwalterschaft entwickelt werden. In diesem Sinn sieht auch das Regierungsprogramm für die XXII…
…Sonderausgaben) gehören, nicht oder nur zum Teil steuerlich wirksam geworden sind. Abgesehen von diesem sich bereits aus dem sog. "Subsidiaritätsprinzip" des § 34 Abs.1 letzter Satz EStG 1988 ergebenden Ausschließungsgrund der in Rede stehenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung für den Bw. - so sind diese zwar…