…bewirkt, sondern nur dessen Subsidiarität. Die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der Ehegattenunterhaltsverpflichtung ist nur subsidiär, kommt also nur dann und insoweit zum Tragen, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Der Wortlaut des …
…zuzustimmen: Dieses ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär ist, also nur dann und insoweit zum Tragen kommt, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen (vgl…
…zuzustimmen: Dieses ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär ist, also nur dann und insoweit zum Tragen kommt, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen (vgl…
…handelt es sich dabei aber um eine subsidiäre Unterhaltspflicht. Vorrangig ist ua. die Unterhaltspflicht des Ehegatten. Dass der Übergeber seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner Gattin nicht nachkommen könnte, wurde im vorliegenden Fall gerade nicht festgestellt. c.) Über die Unterhaltspflicht hinausgehende Leistungen an objektiv Unterhaltsberechtigte fallen unter…
…Großeltern sind tatsächlich - jedoch nur subsidär - zur Unterhaltsleistung für ihre Enkelkinder verpflichtet. Diese Verpflichtung tritt jedoch erst dann und insoweit ein, als die Eltern ganz oder teilweise unfähig sind, ihre Unterhaltspflicht zu erfüllen. Diese subsidiäre Unterhaltspflicht unterliegt noch weiteren Einschränkungen und zwar ist der Beitrag…
…deren Unterhaltsbedürfnisse auf Grund einer öffentlichen Verpflichtung zur Gänze von einem Dritten gedeckt werden, schon deswegen keine Unterhaltsansprüche gegen einen zivilrechtlich Unterhaltspflichtigen stellen kann, weil ihr ein Anspruch auf Doppelversorgung nicht zusteht (Smutny, a.a.O., Rz 46). Das subsidiäre Mindesteinkommen war gemäß § 16 Abs…
…25.2.1993, 6 Ob 504/93: Demnach ist die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär, kommt also nur dann und insoweit zum Tragen, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen…
…Erstens: Die Vertragsparteien stellen fest, dass sie in aufrechter Ehe leben und dass derzeit die Liegenschaft XF als Ehewohnung dient. Mit dieser Aufteilungs- und Unterhaltsvereinbarung regeln die Ehegatten die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und die Unterhaltspflicht für den Fall der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung ihrer…
…über ein ausreichendes Einkommen verfügt, sodass keine wechselseitige Unterhaltspflicht besteht. Die Vertragsteile verzichten daher wechselseitig auf jeglichen Unterhaltsanspruch für den Fall der Auflösung der Ehe aus welchem Grund auch immer mit Ausnahme des Todes und ohne Rücksicht auf ein Verschulden, dies auch für den Fall…
…gemäß §§ 136 und 82 Abs. 3 lit. b FinStrG eingestellt. Der Spruchsenat ging nach seinen Begründungsausführungen davon aus, dass der wegen des (gerichtlich strafbaren) Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB), begangen in der Zeit vom 1. November 2000 bis 28…
…S2 und T2 mit der Begründung ab, dass Personen, denen der Status von subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt worden sei, nur dann Familienbeihilfe gewährt werde, wenn sie oder ein anderes Familienmitglied keinen Anspruch auf eine Leistung aus der Grundversorgung hätten und unselbständig oder…
…Mein geschiedener Gatte ist der Vater von meinen 5 Kindern. Er ist auch unterhaltspflichtig für unsere gemeinsamen Kinder. Die Höhe des Unterhalts wurde bei dem Scheidungsverfahren (dieses fand vor 15 Jahren statt) vom Gericht auf 500/1000 Ks (16,50/33,20 €/Monat) pro…
…nur im EheG. Nach § 77 Abs 2 EheG hat der unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatte die Bestattungskosten zu tragen, soweit dies der Billigkeit entspricht und die Kosten nicht von den Erben zu erlangen sind. Den unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten trifft damit eine subsidiäre Haftung (siehe Schwimann - Zankl, ABGB…
…müssen. Zwecks Abdeckung seines dringenden Wohnbedürfnisses habe der Sohn die Wohnung erworben und dem Vater das Wohnrecht eingeräumt, wozu der Sohn überdies aufgrund seiner subsidiären Unterhaltspflicht gegenüber dem nunmehr obdachlosen Vater verhalten gewesen sei. Der Bw habe als Gegenleistung die Tragung der sämtlich anfallenden Kosten…
…zuzustimmen: Dieses ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär ist, also nur dann und insoweit zum Tragen kommt, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen (vgl…
…zuzustimmen: Dieses ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär ist, also nur dann und insoweit zum Tragen kommt, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen (vgl…
…zuzustimmen: Dieses ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär ist, also nur dann und insoweit zum Tragen kommt, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen (vgl…
…zuzustimmen: Dieses ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär ist, also nur dann und insoweit zum Tragen kommt, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen (vgl…
…was die subsidiär bestehende Unterhaltspflicht des Berufungswerbers hätte fortbestehen lassen, oder, ob die Einkünfte des Ehegatten ein über die eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinausgehendes Ausmaß erreicht haben, was seine Unterhaltspflicht begründen würde und somit den Anspruch auf Familienbeihilfe des Berufungswerbers ausschließen würde. Nach dem dargestellten Sachverhalt…
…davon ausgegangen, dass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär ist, also nur dann und insoweit zum Tragen kommt, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen (vgl Pichler in Rummel ABGB2…