…dass er seine Tätigkeit als Berufsfeuerwehrmann im sogenannten Wechseldienstschema verrichte. Dieses sehe vor, dass die Dienstzeit jeweils ununterbrochen 24 Stunden zuzüglich einer mittels Dienstanweisung angeordneten Dienstübergabezeit im Ausmaß von ca. 5 - 15 Minuten pro Dienst betrage. Die Dienstschichten beginnen jeweils zwischen 6.00 Uhr und…
…13:50) innerhalb von zweieinhalb Stunden zurückgelegt werden könne. Über die Berufung wurde erwogen: Nach den vorstehend wiedergegebenen Feststellungen des Finanzamtes beträgt die Gesamtwegzeit zwischen der in K***** gelegenen Wohnung der Bw und ihrer Arbeitsstätte in dem mehr als 60 km entfernten Sch***** unter Verwendung…
…abzuholen. 4.) Die Betreuung der Kinder erfolgt in U bei meiner Schwester mit Ihren gleichaltrigen Kindern bzw. bei meiner Schwiegermutter in L. 5.) Den Stundensatz habe ich mit € 5,- ausgemacht. Weiters möchte ich anmerken, dass alleine aufgrund der gefahrenen Kilometer meiner Schwiegermutter (amtliches Kilometergeld)…
…Bw., bei der Tante: gemeinsam mit deren beiden Kindern) ein eher höherer Stundensatz angemessen erscheint. Allerdings spricht das Unterlassen der aus einer entgeltlichen Tätigkeit der Kinderbetreuer resultierenden rechtlichen Schritte gegen eine Ernsthaftigkeit der behaupteten Erwerbstätigkeit. Auch würde kein Familienfremder eine Abrechnung in der Form vornehmen…
…nicht soweit überspannt werden, dass ein solches Lohnkonto bereits vor Abschluss des Dienstvertrages und vor Beginn des Arbeitsverhältnisses eingerichtet sein müsse bzw. 2 Stunden und 15 Minuten nach dem Beginn des Dienstverhältnisses bereits vorzuliegen habe. Es sei üblich und auch zulässig, die Lohnkonten von der…
…November 2010 führte das Finanzamt zum Berufungsvorbringen hinsichtlich des Ersatzes einer fremden Arbeitskraft aus, dass lt. Aktenlage im Jahr 2009 slowakische Hauspflegerinnen eine 24-Stunden-Pflege der Eltern des Bw. übernommen hätten, sowie bis inklusive Juni 2009 zusätzlich die mobile Hauskrankenpflege des Österreichischen Roten Kreuzes…
…wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder (bei einer Wegstrecke von 20 bis 40 km bei einer Wegzeit von über 2 Stunden) nicht zumutbar oder ein solches auf der überwiegenden Wegstrecke nicht vorhanden sei. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels sei auch dann zumutbar…
…ergeben, dass Ihnen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels innerhalb Ihrer Normalarbeitszeit möglich und auch zumutbar war, da Sie sowohl für die An- als auch für die Rückfahrt nicht mehr als 2,5 Stunden aufwenden mussten. Die Berufung betreffend das erhöhte Pendlerpauschale war aus oa. Gründen…
…Berufung sinngemäß mit folgender Begründung ab: Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels gelte als nicht zumutbar, wenn ab einer Strecke von 40km die Wegzeit von 2,5 Stunden überschritten werde. Die Wegzeit umfasse die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der…
…als zumutbar angesehen werden (vgl. Lenneis in Jakom, Tz. 28 zu § 16): unter 20 km 1,5 Stunden ab 20 km 2 Stunden ab 40 km 2,5 Stunden Die Wegzeit umfasst nach herrschender Lehre (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Tz 53 zu § 16…
…für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln ab 40-60 km mit € 1.242 pro Jahr festgelegt. Nach genauer Prüfung des Fahrplanes habe ich festgestellt, dass die Fahrzeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln länger als 2,50 Stunden beträgt. Mein Dienstort befindet sich in 1230 Wien…
…doch zumindest Anhaltspunkte für eine sachgerechte Lösung des unbestimmten Gesetzesbegriffs der "Unzumutbarkeit" im Bereich des Pendlerpauschales finden. Wenn der Gesetzgeber beim Arbeitslosenversicherungsrecht im Jahr 2004 eine tägliche Wegzeit von drei Stunden bei einer Vollzeitbeschäftigung generell nur mehr bei Vorliegen besonderer Umstände für zumutbar erachtet hat…
…zwischen 07:30 und 15:30 Uhr. In dieser Zeit habe er dem Dienstgeber zur Verfügung zu stehen, da die Stundenplanung vom Dienstplaner nicht individuell auf die Fahrzeiten jedes einzelnen Lehrers abgestimmt werden könne. Je nach Auslastung des Sch. stimme seine Anwesenheit daher überwiegend mit…
…Punkt 2) - ein Pendler in Niederösterreich durchschnittlich ½ Stunde je Richtung für seinen Arbeitsweg von durchschnittlich 20,9 km aufwenden muss. Dies entspricht bei einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden 12,5 % der Normalarbeitszeit. Hält man einen Arbeitsweg von ¼ der Normalarbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung zumutbar (vgl…
…ob er dabei als "Vertreter" in oben beschriebenen Sinn tätig geworden ist. Alle anderen Außendiensttätigkeiten im zeitlichen Ausmaß von rd. 170 Stunden dienten technischen Belangen, der Überwachung der Baustellen sowie der "Aufmaßerstellung". Eine Vertretertätigkeit im Sinne der zitierten Verordnung liegt daher nicht vor. Zudem müsste…
…als 20 km dann als unzumutbar, wenn für das Zurücklegen des Weges mehr als 1,5 Stunden benötigt würden. Im Antrag auf Vorlage der Berufung führt die Bw aus, dass die gesamte Wegzeit - vom Verlassen der Wohnung bis Arbeitsbeginn bzw. vom Arbeitsende bis zur Ankunft…
…Gefährdung bzw. Erschwernis für 50% der bezahlten Stunden als berechtigt an und errechnete einen Lohnsteuerfehlberechnungsbetrag von 7.817 S aus 50% der gesamten im Prüfungszeitraum ausbezahlten Zulagen. Das Finanzamt schloss sich den Feststellungen an und forderte mit Haftungs- und Abgabenbescheid Lohnsteuer in Höhe von insgesamt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…Betriebsstätte des Unternehmens zu leisten. Sie übte eine Funktion als kaufmännische Angestellte aus, ihre regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit betrug 9,2 Stunden bei einem monatlichen Grundgehalt von brutto 3.493,00 S. Mit Schreiben vom 13.11.2002 bestätigte ihr ehemaliger Arbeitgeber, dass sie die Arbeiten…
…als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Bei Verwendung von Park and ride sei eine Fahrzeit in eine Richtung von weniger als zweieinhalb Stunden gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Zwischen den Parteien des zweitinstanzlichen Abgabenverfahrens ist unstrittig, dass der Bw den rund 120 km…