…FLAG 1967 idgF beantragte, obwohl ihr Sohn P. S. nach der Studienrichtungsdatei zur Studienrichtung E 869 nicht spätestens im September 2001 das zweite Diplomprüfungszeugnis vorlegen konnte, wies das Finanzamt Salzburg-Stadt den Antrag mit Bescheid vom 7. März 2002 als unbegründet ab. Gegen den…
…1 lit.b Familienlastenausgleichsgesetz 1967) mit folgender Begründung ab: "... Für das Studium St. sind laut Studienrichtungsdatei für den ersten Abschnitt vier Semester vorgesehen plus ein Toleranzsemester ergibt eine zulässige Studiendauer von fünf Semester Studienzeit, um weiterhin Familienbeihilfe in Anspruch nehmen zu können. Ihre Tochter T…
…der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages erließ das Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg mit 20. Jänner 2006 einen Abweisungsbescheid der wie folgt begründet wurde: Laut Studienrichtungsdatei beträgt die vorgeschriebene Studiendauer für das Diplomstudium Anglistik und Amerikanistik im 1. Abschnitt 4 Semester plus 1 Toleranzsemester und im 2…
…der Fortsetzungsmeldung des Studiums bis zum Ende der im zitierten Gesetz normierten Nachfrist hinsichtlich der Leistung des Studienbeitrages. Die in der jeweiligen Studienrichtungsdatei festgelegte Studienzeit bleibe davon unberührt. Da der Sohn der Berufungswerberin mit dem Doktoratsstudium im WS 2001/2002 begonnen hätte und die Studiendauer…
…bei. Über die Berufung wurde erwogen: In der gegenständlichen Berufung ist unbestritten geblieben, dass der laut Studienrichtungsdatei mit sieben Semester festgelegte 2. Studienabschnitt von der Tochter B. H. im September 2001 mit dem Abschlussbescheid zu beenden gewesen wäre, da die Tochter seit…
…dass das Studium an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität in Salzburg unabhängig von irgendwelchen Vorstudien neu zu beginnen ist. Aus den Kennzahlen der Studienrichtungsdatei geht ebenfalls hervor, dass das Studium der Humanmedizin an der Universität Graz mit der Kennzahl O 202 nicht ident ist mit dem…
…Studienabschnitt wurde am 1.7.2003 erfolgreich abgeschlossen. Anschließend setzte sie ihr Studium mit dem 2. Abschnitt fort. Laut Studienrichtungsdatei beträgt die Studiendauer für den 2. Abschnitt Veterinärmedizin 7 Semester (inklusive 1 Toleranzsemester). Entsprechend den oben genannten Bestimmungen wurde die Familienbeihilfe für die Tochter bis…
…Studienzeit bis längstens November der Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese Ausnahmebestimmung bewirkt aber nur eine Verlängerung der Fortsetzungsmeldung des Studiums bis zum Ende der Nachfrist, nicht aber die in der jeweiligen Studienrichtungsdatei festgelegte Studienzeit. Die für den 2. Abschnitt des Medizinstudiums an der medizinischen Universität Wi…
…R 570 Malerei und Graphik als Doppelstudium. Dieses Studium besteht laut Studienrichtungsdatei aus einem Studienabschnitt mit Höchststudiendauer von 10 Semestern und kann - trotz Einführung des neuen Studienplanes "Bildende Kunst" ab WS 2003/04 - bei entsprechender Meldung bis einschließlich des Wintersemesters 2007/08 abgeschlossen werden. Ch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Oktober 1998 bis 31. Mai 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Sohn des Berufungswerber (Bw.) hat ab…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 25. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 26. Februar 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für x, für die Zeit ab März 2008 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Vöcklabruck v. 23. April 2002 betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind A., geb. 23. November 1980, für die Zeit ab 1. März 2002 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 12. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 18. Juni 2004 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2004 bis 30. April 2004 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vom 16. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 5. Mai 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Februar 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes X betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind S. für die Zeit ab 1.3.2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 27. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26. April 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2009 bis 28. Februar 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., vom 30. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 7. Mai 2003 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für C., für die Zeit ab 1.3.2001 entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.F., vom 24. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 22. Jänner 2009 betreffend Familienbeihilfe für Sohn S. ab 1. Oktober 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 12. Juni 2006, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. Mai 2006, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum vom 1. März 2003 bis 28. Februar 2006 im Gesamtbetrag…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 und Einkommensteuervorauszahlungen 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…