…aus der Luft fotografiert" (12,90 €) und "Das eiserne Kreuz - Sonderausstellung (5 €) werde akzeptiert. Im Steuersparbuch 2004 und dem SWK-Steuer-Check 2003/2004 sei nicht nur die Berechnung der Einkommensteuer als private Steuer ersichtlich. Vielmehr seien vor allem Gewinnermittlungsrichtlinien im Detail beschrieben…
…derart komplex, dass diese ausschließlich von studierten Musikern bewertet werden könnten. Wenn Kosten der Sprachausbildung für Kellner, Aufwendungen für den C-Führerschein für Kraftfahrer laut Steuersparbuch als Werbungskosten anerkannt werden können, sei es für Ihn unverständlich, dass sein Anliegen der privaten Lebensführung zugerechnet werde. Er…
…Ausgaben für die Grabstellenerrichtung von 5.700 € - maximal abzugsfähig für 2007 seien 4.000 € - verbleibe als außergewöhnliche Belastung ein Betrag von 2.375 €. Laut Steuersparbuch 2007 seien die Kosten der Trauerkleidung, für die Bewirtung von Trauergästen und für die Grabpflege nicht absetzbar…
…seien 50% der Bewirtungsaufwendungen, der Kongress in Fukuoka (Japan), der Kongress in Kärnten, das Steuersparbuch und der ÖAAB-Beitrag ausgeschieden worden (insgesamt € 2.538,13). Der Bw. brachte am 9. März 2006 eine Berufung ein und wies darauf hin, dass die Tätigkeiten als Vizebürgermeister…
…in der Berufung gemachten Anträge betreffend Alleinverdienerabsetzbetrag, nicht ausbezahlte Löhne und Umzugskosten. Als Begründung verwies er auf "Literatur wie Steuersparbuch (Herausgeber: Gewinn) und die darin angeführten OGH-Urteile". Hinsichtlich des Telefonates vom 16.6.2005/Verlustvortrag teilte er mit, dass der "sicherlich nicht der Nichtanerkennung…
…auf das vom Bundesministerium f. Finanzen herausgegebene "Steuersparbuch 2004/2005" als auch auf die am 31.5.2005 vom Steuerombudsdienst des BM f.Finanzen ihrem Vater zugegangene schriftliche Auskunft des Inhaltes "...Ihre Tochter kann die Kosten für die Kinderbetreuung geltend machen, wenn ein Zahlungsbeleg vorliegt…
…Sozialversicherung in einem höheren Ausmaß vom Bw. einzubezahlen waren (Krankenversicherung für 2003 8,9%, Krankenversicherung 15% und Unfallversicherung für 2003 € 81,37 pro Jahr, vgl. Müller, Steuersparbuch 2002/2003, 254). Nachdem der Bw. in beiden Jahren lt. Auszug bei der oben genannten Sozialversicherung versichert…
… Zur Rechtslage verwies die Bw. auf die in Kopie beigefügte S 111 aus dem Steuersparbuch 2001/02 von Müller, worauf nach der Passage "Die Ausbildungsstätte liegt innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort - der Freibetrag steht nur in folgenden Fällen zu: die unter dem…
…RZ 893, und verwies auf die moralischen Anschauungen, denen zufolge nach heutiger Auffassung einer Ehegattin ein Beruf zu ermöglichen sei. Er zitierte auch die Ausführungen im Steuersparbuch, wonach das Eingehen von Schulden für den Angehörigen eine Notwendigkeit sein müsse, und beharrte darauf, dass genau dies…
…gemachten Aufwendungen würden daher aus seiner Sicht Aufwendungen "im Zusammenhang mit der ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit" darstellen (vgl. E. Müller, Steuersparbuch 2001/02, Linde-Verlag, Seite 67). Die Tätigkeit als Mediator werde einerseits im Wege von Konfliktmanagement und Kommunikationstrainings angeboten (z.B…
…entsprechender Nachweis über die fehlende Selbsterhaltungsfähigkeit (Schulbescheinigung) usw. )zu erbringen. Ab der Volljährigkeit des Kindes kann keine außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (vgl. Müller in Steuersparbuch 2004/2005 für Lohnsteuerzahler und Selbständige, Seite 121 u.122, Lindeverlag, Wien im November 2004) . Die entsprechenden Nachweise wurden im…
…106 dar. Der Bw. verweist in seiner Berufung auf das "Steuersparbuch 2000/2001", wo unter dem ABC der Aus- und Fortbildungskosten insbesondere der "Führerschein eines Fahrlehrers oder ähnliche Fortbildung" angeführt sei. Aus der im Akt aufliegenden Kopie dieses "Steuersparbuches" ist ersichtlich, dass zum Stichwort "Führerschein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vertreten durch die Quintax Mair-Gerlich-Fischer-Kopp Steuerberatungs GmbH & Co KG, 5020 Salzburg, Rainbergstraße 3a, vom 14. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 1. März 2007 betreffend Einkommensteuer 2005…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder HR Dr. Marlise Tschantré, Mag. Johann Hakel und Wolfgang Sauer über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag. Richard Leisch, Carl Blum Straße 16, 4600 Wels, vom 18. April…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Reutte betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Rechtsbelehrung…