…gemäß § 75 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes die Bestimmungen über die Stempel- und Rechtsgebühren des Bundes unberührt bleiben, waren die Gebühren gemäß § 14 TP 6 GebG und § 14 TP 14 GebG daher zusätzlich zu den Verwaltungsabgaben zu entrichten. Entgegen der Ansicht des Bw. ist der…
…des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 24. Februar 2010, Erfassungsnummer ZzZ, betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund einer Notionierung durch den Verwaltungsgerichtshof (siehe Amtlicher Befund über eine Verkürzung von Stempel- oder Rechtsgebühren des Verwaltungsgerichtshofes) setzte…
…Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie das Leistungsgebot (den Abgabenbescheid) nur an einen der Gesamtschuldner richtet und an welchen Gesamtschuldner oder an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will (Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band I, 2. Teil, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 11 zu …
…Fellner, Kommentar, Stempel- und Rechtsgebühren, § 17, Seite 193, 7. Auflage). Nachdem gegenüber dem Land Salzburg auf die Gewährung von rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen für das Hypothekardarlehen verzichtet worden sei und in der Regel nur das zugesicherte unverzinsliche Förderungsdarlehen des Landes in Anspruch genommen wurde, ergebe sich eindeutig…
…Fellner, Kommentar, Stempel- und Rechtsgebühren, § 17, Seite 193, 7. Auflage). Nachdem gegenüber dem Land Salzburg auf die Gewährung von rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen für das Hypothekardarlehen verzichtet worden sei und in der Regel nur das zugesicherte unverzinsliche Förderungsdarlehen des Landes in Anspruch genommen wurde, ergebe sich eindeutig…
…Die Unterschrift muss nicht lesbar sein, es muss aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 12 zu § 16 GebG…
…Motorräder, Leasinggebühren PKW, Vers.prämie: PKW-Haftpflicht.- Kasko, Stempel- und Rechtsgebühren (S 8.376,40 + S 383,70 + S 12.007,00 + S 20.040,00 + S 3.570,00 = S 44.377,10); Verbrauch Strom, Pachtaufwand, Grundbesitzabgaben (Versicherung Grundbesitz) - S 10.312,36…
…Höhe von EUR 47,30 (Gewerbeanmeldung) und 7 x 3,90 Beilagengebühr, somit gesamt EUR 74,60 aufgelistet sowie die Bescheidzustellung mit RSb mit Zahlschein vermerkt ist. Am 17. Juli 2012 nahm das Bezirksamt einen amtlichen Befund über die Verkürzung von Stempel- oder Rechtsgebühren auf…
…nichts. Einerseits werden in dieser Abhandlung vorwiegend Gesichtspunkte der vertraglichen Haftung dargelegt und erörtert. Weiters übersieht das Finanzamt, dass gerade bei Garagierungsverträgen - anders als gegenständlich - ein bestimmtes bzw. bestimmbares Bestandobjekt vorliegt, weil es darin um einen Platz innerhalb einer Garage geht (Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren…
…10% BK | Bruttomiete inkl. Betriebskosten/Monat | 7,80 | 0,78 | 8,58 | 514,80 | 51,48 | 566,28 € Die Betriebskosten wurden unter Zugrundelegung von Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, § 33 TP 5 GebG…
…Bestimmung des § 33 TP 20 GebG nur subsidiäre Bedeutung zu (vgl. dazu Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, Band I, Rz 1 zu § 33 TP 20 GebG, und die dort wiedergegebene hg. Rechtsprechung). Vorweg ist festzuhalten, dass der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertritt, dass auch…
…Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 2 zu § 3 GebG). Im vorliegen Fall wurde die Gebühr für die Meldeauskunft in Höhe von € 13,00 mit Zustellung der abschließenden Erledigung fällig und wäre vom Bw. (oder seiner Mandantin) an den Magistrat…
…Geb u VerkSt, Bd. I, Stempel- und Rechtsgebühren, § 14 TP 6 Rdz. 35, 39 und die dort ref. RSpr. des VwGH). Dabei sei im konkreten Fall zumindest die Bekanntgabe der Bevollmächtigung und Bitte um Zustellungen an den Vertreter (Fellner, aaO, Rdz. 42), das Ersuchen um…
…Fellner, Kommentar, Stempel- und Rechtsgebühren, § 17, Seite 193, 7. Auflage). Nachdem gegenüber dem Land Salzburg auf die Gewährung von rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen für das Hypothekardarlehen verzichtet worden sei und in der Regel nur das zugesicherte unverzinsliche Förderungsdarlehen des Landes in Anspruch genommen wurde, ergebe sich eindeutig…
…Weiters verzichteten die Bw. auf eine Aufkündigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von zehn Jahren, der Pächter hingegen auf die Dauer von fünf Jahren. Nach einhelliger Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 145 zu § 33 TP…
…überhaupt, also etwa die Feststellung eines gebührenpflichtigen Tatbestandes erst im Zuge einer behördlichen Erhebung, für das Ausmaß der Gebührenerhöhung entscheidende Bedeutung haben (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 21 zu § 9 GebG unter Hinweis auf ua. UFS 17.8.2006…
…Verträge mit bestimmter Dauer und für die anschließende unbestimmte Zeit als solche von unbestimmter Vertragsdauer zu vergebühren. In derartigen Fällen ist die Rechtsgebühr von der Summe der Jahreswerte der bestimmten und unbestimmten Vertragsdauer zu bemessen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren…
…veranlasst konnten nicht solche Rechtsvorgänge angesehen werden, für die das WFG 1968 nur den tieferen Beweggrund oder die weiter zurückliegende Ursache bildet (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 5 Gebührenbefreiungen außerhalb des Gebührengesetzes). Umgelegt auf die Anwendbarkeit der gegenständlichen Gebührenbefreiung…
…zu vor: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band I Stempel - und Rechtsgebühren, § 14 TP 11). Zufolge des Vorgesagten ist daher hinsichtlich der über die Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes errichteten Schrift/Urkunde, sohin über ein nach dem ErbStG steuerbares und auch steuerpflichtiges Rechtsgeschäft, mit Unterfertigung durch die…
…5-IV/11/84). Das Erfordernis der Rückzahlung entfällt, wenn insbesondere bei einem revolvierend ausnützbaren Kredit die Kreditsumme im Zeitpunkt der Umschuldung nicht ausgenützt ist (vgl. zu vor: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz. 101 ff. zu § 33 TP 19…