…als Vertreter der GmbH. Aus den Eintragungen im Firmenbuch geht hervor, dass die Bw. zwar seit der Errichtung der GmbH im Mai 1987 gemeinsam mit KN Geschäftsführerin der GmbH war, von dieser Funktion aber am 26. August 1996 abberufen wurde. Da nur die rechtliche Stellung…
…November 2003) kam aus obigen Gründen eine Haftungsinanspruchnahme des Bw. nicht in Betracht. Da somit eine der kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für die Geschäftsführerhaftung - die Stellung als Vertreter im haftungsrelevanten Zeitraum - zu verneinen war, erübrigt sich eine weitere Prüfung der Streitpunkte und der Berufung gegen den…
…Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Voraussetzung für die Vertreterhaftung nach § 9 Abs. 1 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, die Stellung als Vertreter, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen…
…Tatsache, dass Herr CS. einerseits jederzeit frei entscheiden könne, ob und in welchem Umfang er für die Berufungswerberin weiterhin als Vertreter selbständig tätig sei, somit über die Höhe seiner Einkünfte vollkommen unabhängig entscheiden könne, und andererseits seine Aufwendungen (vor allem Sozialversicherung) selbst zu tragen habe…
…Die von Seiten der X. diesbezüglich gewählte Vorgangsweise, der nachfolgenden Handelsvertreterin so lange ihre Vermittlungsprovision um einen Prozentpunkt einzukürzen, bis der in Erfüllung des HVertrG 1993 an den Altvertreter zur Auszahlung gebrachte "Ausgleichsanspruch" nach § 24 leg.cit. getilgt ist, impliziert keineswegs die Schlussfolgerung einer bloßen…
…die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Voraussetzung für die Haftung sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter…
…annehmen dürfe. Den Vertreter treffe dabei eine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungspflicht (vgl. für viele z.B. VwGH 23.6.2009, 2007/13/0005, 0006 und 0007). Dass die Bestellung eines "Geschäftsführers auf dem Papier" an seiner Stellung als Organwalter und am Bestand der ihn nach §…
…III, nach der am 1. April 2004 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit seines Verteidigers, welcher gleichzeitig auch als Vertreter der Nebenbeteiligten fungierte, des Amtsbeauftragten AR Alfred Hegy sowie der Schriftführerin Edith Madlberger durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise…
…verwalten, entrichtet werden. Die Inanspruchnahme als Haftender setzt daher die Stellung als Vertreter, das Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Uneinbringlichkeit, die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, das Verschulden des Vertreters und die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit voraus. Es steht außer Streit…
…der Berufung. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Voraussetzungen für eine Haftung nach § 9 BAO eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit…
…Gesamtbetrag von 211.645,46 € als uneinbringlich aushafteten. Das Finanzamt erwäge, hiefür die Haftung der Bw. geltend zu machen. In diesem Schreiben wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Vertreterhaftung sachverhaltsbezogen dargelegt. Weiters wurde die Bw. aufgefordert, hiezu Stellung zu nehmen und näher bezeichnete Unterlagen…
…sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. 2.2. Unstrittig ist das Bestehen der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen sowie die Vertreterstellung des Bw…
…Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (VwGH 3.7.2003, 2000/15/0043). 2.2. Die Höhe der bestehenden Abgabenforderungen und die Stellung des Bw. als für die abgabenrechtlichen Belange der erstschuldnerischen Gesellschaft verantwortlicher Vertreter sind unstrittig. 2.3. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallhaftung…
…den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Voraussetzung für die Vertreterhaftung nach § 9 Abs. 1 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter…
…Dienstgeberbeitrag 2000 (93,29 €) als uneinbringlich aushafteten. Das Finanzamt erwäge, hiefür die Haftung des Bw. geltend zu machen. In diesem Schreiben wurden auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Vertreterhaftung sachverhaltsbezogen dargelegt. Weiters wurde der Bw. aufgefordert, hiezu Stellung zu nehmen und näher bezeichnete Unterlagen…
…einer juristischen Person im Rahmen seines satzungsmäßigen Wirkungsbereiches gilt als Handeln der juristischen Person. Durch das Handeln des Vertreters als Organ der juristischen Person und behördliches Tätigwerden gegenüber den gesetzlichen Vertretern in deren Eigenschaft und Stellung als Organe einer juristischen Person wird diese selbst Träger…
…die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Voraussetzung für die Haftung sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter…
…durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Voraussetzung für die Vertreterhaftung eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter…
…entrichtet werden. 2.2. Voraussetzung für die Vertreterhaftung nach § 9 Abs. 1 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Unstrittig…
…aus den obigen Prüfungen resultierenden Abgabenschuldigkeiten als uneinbringlich aushafteten. Das Finanzamt erwäge, hiefür die Haftung des Bw. geltend zu machen. In diesem Schreiben wurden auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Vertreterhaftung sachverhaltsbezogen dargelegt. Weiters wurde der Bw. aufgefordert, hiezu Stellung zu nehmen und näher bezeichnete…